Ich bin gerade dabei Gebühren von der Bank zurückzufordern. In dem
Urteil XI ZR 174/13hat der BGH eine Klausel für unwirksam erklärt, die einen Preis pauschal "pro Buchungsposten" festsetzte. Alle nicht verjährten Beträge können demnach zurückverlangt werden. Und zwar alle Buchungspostengebühren, nicht nur die, die aufgrund von Fehl-oder Falschbuchungen entstanden sind.Wer die Kontoauszüge der letzten drei Jahre nicht mehr hat, kann sich auf dieses
Urteil berufen, dann muss die Bank die Auszüge kostenfrei nacherstellen. Nach meinen bisherigen Nachforschungen sind davon hauptsächlich die Volksbanken betroffen.