Frage: Was geschieht, wenn der neue Vertrag nicht unterzeichnet wird? Eine Kündigung des alten Vertrags ist ja wohl auch nicht (mehr) notwendig, da dieser ja auf Opa lief und somit der Vertragspartner nicht mehr existent ist.
Sind die Bedingungen für Rückbau etc. aus dem alten Vertrag (liegt mir leider noch nicht vor...) nun automatisch auch für meine Oma gültig?
Wenn deine Oma den Vertrag nicht unterschreibt, wird der Versorger ihr kein Gas mehr liefern. Auch andere Gasversorger werden kein Gas liefern, da diese den Behälter nur Betanken dürfen, wenn er Eigentum des Kunden und nicht Eigentum eines anderen Gasversorgers ist. Deine Oma müßte dem anderen Gasversorger einen Eigentumsnachweis des Tanks vorlegen, wenn sie den Behälter von diesem anderen Gasversorger betanken lassen will. Hat deine Oma aber nicht, weil sie ja nicht Tankeigentümerin ist.
Des Weiteren kann der Gasversorger, der Eigentümer des Tanks ist, darauf bestehen den Tank abzuholen. Ist ja schließlich sein Eigentum. Dagegen kann sich deine Oma nicht wehren.
Ob deine Oma die Kosten für die Abholung tragen muß, kann ich nicht sagen. Einerseits hat deine Oma keinen Vertrag unterschrieben und ist deswegen auch nicht verpflichtet, einen Vertrag einzuhalten, den jemand anders unterschrieben hat. Andererseits kann man aber ja auch nicht nur Vermögen von Verstorbenen erben, sondern auch deren Schulden. Ob Verträge eventuell auch darunter fallen, weiß ich wirklich nicht. Was hier in dem Fall jetzt also zutrifft, kann ich wirklich nicht sagen. Bin kein Anwalt.
Die beste Lösung für alle wäre, wenn Du mit dem Gasversorger einvernehmlich aushandelst, daß er Euch den Tank für den Restwert verkauft. Ihr solltet also den Versorger irgendwie dazu motivieren, Euch einen Kompromiß anzubieten.
Ihr solltet dann aber unbedingt in diesem Restkaufvertrag schriftlich festhalten, daß der Gasversorger sich dazu verpflichtet, Euch mit dem Kauf SÄMTLICHE den Tank betreffenden Unterlagen auszuhändigen, d.h. die vollständigen Herstellerunterlagen des Behälters, ALLE bisherigen Prüfbescheinigungen für die Inbetriebnahmeprüfung, die bisherigen äußeren Prüfungen und die bisherigen wiederkehrenden inneren Prüfungen (meist vom TÜV durchgeführt). Diese Unterlagen braucht Ihr unbedingt, wenn Ihr dann Eigentümer des Tanks seid! Denn wenn Ihr Tankeigentümer seid und keinen Wartungsvertrag abschließt, müßt Ihr Euch künftig selbst um die fristgerechte Durchführung der inneren und äusseren Prüfungen kümmern. Der TÜV-Sachverständige wird all diese Unterlagen bei der nächsten inneren Prüfung sehen wollen. Und auch freie Versorger, bei denen Ihr dann sicher tanken wollt, werden diese Unterlagen sehen wollen.
Mit bestem Gruß
TÜV-SV