Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Almado - Preiserhoehung Arbeits- und Grundpreis / Falsche Verbrauchsschaetzungen

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bolli:

--- Zitat von: uwes am 10. März 2015, 23:57:47 ---365 AG zahlt weder die Kosten der Schlichtung, noch erkennt sie die Schlichtungssprüche an. Es sind bereits Strafverfahren gegen 3 Vorstandsmitglieder wegen des Vorwurfs des Betrugs anhängig. Darüber jedenfalls wird hier im Forum ja bereits berichtet.

Das Schlichtungsverfahren bringt niemanden wegen 365 AG richtig weiter, auch wenn zu konstatieren ist, dass die Schlichtungssprüche häufig einen hohen und klugen juristischen Gehalt aufweisen.

--- Ende Zitat ---
Wenn ich auch Ihr Interesse als RA am Nichteinschalten der Schlichtungsstelle (SE) aus IHRER Sicht nachvollziehen kann muss man doch konstatieren, dass es eine Reihe von Fällen hier im Forum gibt, bei denen die 365 AG sehr wohl auf die SE reagiert hat. Andererseits gibt es ebenfalls eine Reihe von Fällen, in denen dieser Versorger bei einschalten der SE direkt Feststellungsklage erhoben hat und man insofern dann doch vor Gericht landet (und hier einen RA hinzuziehen sollte).
Aber ich würde nicht so weit gehen wollen, die SE generell bei diesem Versorger außen vor zu lassen. Es kommt auch u.a. auf den Grund an, warum z.B. Bonuszahlungen oder Rechnungskorrekturen verweigert werden. Da gibt es schon Unterschiede.
Da der Versorger die "Masche" bevorzugt, es erst gar nicht zu einem Schlichtungsspruch kommen zu lassen (entweder man erhebt seitens des Versorgers Feststellungsklage und das SE-Verfahren wird abgebrochen oder man lenkt ein und macht Vergleichsangebote "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht")  bleibt da eh nicht viel an Schlichtungssprüchen, die es anzuerkennen gäbe.
Und ob der Versorger die Schlichtungskosten letztlich zahlt oder nicht, kann mir als einschaltender Verbraucher zunächst einmal egal sein, denn ICH muss sie in keinem Fall bezahlen !

uwes:

--- Zitat von: bolli am 11. März 2015, 09:31:16 ---
--- Zitat von: uwes am 10. März 2015, 23:57:47 ---Und ob der Versorger die Schlichtungskosten letztlich zahlt oder nicht, kann mir als einschaltender Verbraucher zunächst einmal egal sein, denn ICH muss sie in keinem Fall bezahlen !

--- Ende Zitat ---
Gerade diese Einstellung hat ja in der Vergangenheit dazu geführt und wird in der Zukunft dazu führen, dass der Versorger lieber gleich eine Klage einreicht, um die für ihn unnötigen Kosten der Schlichtung zu vermeiden. Aus dem gleichen Grund interessiert es auch viele Versorger nicht, was die Schlichtungsstelle so "schlichten" will, da bei Klagerhebung das Versorgungsunternehmen bei Obsiegen ja damit rechnen kann, dass der Kunde die gesamten Kosten trägt.
Ich kann Ihnen versichern, dass sehr viele Anwälte kein großes Interesse an den Klagen über ein paar Hundert € der Energiekunden haben werden.  Dieses Desinteresse wurde auch von vielen Kunden in diesem Forum schon geäußert bzw. beschrieben. Allerdings gilt das nicht für die Anwälte der Versorger. Die haben ja ein Dauermandat und in vielen Fällen sicherlich auch Honorarabsprachen.
Wenn aber die Versorgungsunternehmen die Kosten der Schlichtung durch eine ganz einfache Einschaltung der Gerichte vermeiden können, werden sie das vielleicht bei guten Aussichten auch vermehrt tun.
--- Ende Zitat ---

khh:
Auch hier ist eine Differenzierung wohl angebracht: Bspw. die 365 AG erhebt bei Einschaltung der Schlichtungsstelle in erster Linie dann Feststellungsklagen, wenn es um Bonusverweigerung wg. angeblich gewerblicher Mitnutzung der Abnahmestelle bzw. um eine/n vorhandene/n PV-Anlage oder Mehrtarif-Zähler geht. Diese Problematik wurde in verschiedenen Threads umfassend diskutiert.

Im Übrigen ist es gemäß dem Jahresbericht der Schlichtungsstelle so, dass in 2014 etwa 85 % der Schlichtungs-verfahren einvernehmlich gelöst werden konnten. Nach den hier im Forum vorliegenden Rückmeldungen der Betroffenen dürfte dieser %-Satz (mindestens) auch für die von Kunden der 365 AG eingeleiteten Verfahren zutreffen.

Und die Schlichtungsstelle wird auch schon wissen, wie die von Versorgern nicht gezahlten Verfahrenskosten einzutreiben sind (siehe diesbezügliche auch hier im Forum zitierte Urteile verschiedener Gerichte :) ). 

bolli:

--- Zitat von: uwes am 11. März 2015, 12:37:31 ---Wenn aber die Versorgungsunternehmen die Kosten der Schlichtung durch eine ganz einfache Einschaltung der Gerichte vermeiden können, werden sie das vielleicht bei guten Aussichten auch vermehrt tun.

--- Ende Zitat ---
Wenn sie denn gute Aussichten haben, werden sie das vielleicht tun, aber in zahlreichen Fällen, die hier "aufschlagen", sind die Aussichten für die Unternehmen eher nicht als gut zu bezeichnen und nicht umsonst liegt die Quote der Schlichtungsstelle bei deutlich über 50%. Und auch die Versorger können rechnen und wägen die Kosten eines Rechtsstreites mit anderen Kosten ab. Natürlich setzen die auch auf den Abschreckungsfaktor und hoffen auf wenig (Gerichts-)Verfahren, aber mit jeem Urteil gegen sie wächst ja auch die Möglichkeit der Verbreitung und damit ein sinkender Abschreckungsfaktor. Insofern ist auch da aufzupassen und abzuwägen.

blumenkohl:
Hallo khh,

vielen Dank fuer die Hinweise.


--- Zitat ---- zu "Zur Sicherheit ...": Aus persönlichen Gründen kann ich mich momentan nicht direkt in Einzelfälle einklinken;

--- Ende Zitat ---

OK, kann ich verstehen, danke trotzdem!

Zur "Aufrechnung" habe ich jetzt so einiges gefunden.  Soweit ich es verstanden habe, scheint dass durchaus ein Weg, und Voraussetzung ist vor Allem, dass almado in Verzug ist.

Hinsichtlich der Excel-Tabelle habe ich mich bereits an Didakt gewandt.

Nach Erhalt werde ich nochmals meine Gegenrechnung pruefen. Danach almado darauf hinweisen, dass die Anwort nicht meinen Forderungen entspricht, erklaeren, dass ich eine Aufrechnung meiner Forderung mit kommenden Abschlaegen vornehmen werde, und dass ich nach Ablauf der vier Wochen (seit Widerspruchs-Schreiben v. 20.2.) die SE einschalte.

@bolli & uwes
Danke fuer die "Stellungnahmen" hinsichtlich "RA oder SE"... wie erwaehnt werde ich es wohl erst einmal via SE versuchen.

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