@sesi
Das hat mit einer Offenlegung der Kalkulation nichts zu tun. Aus der vom Versorger bestellten Bescheinigung geht z. B. nicht hervor, wie hoch der Gewinnanteil des Versorgers an den Preisen ist und ob dieser überhaupt angemessen ist.
Es wird ersichtlich, dass ein einziger Bezugsvertrag besteht, der den gesamten Bezug abdeckt.
Solche Verträge sind nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf seit 1998 kartellrechtswidrig und nichtig. Sie sollen zukünftig auch durch das Bundeskartellamt verboten werden.
Auf die weitere Durchführung nichtiger Verträge können m.E. Preiserhöhungen nicht gestützt werden. Die Stadtwerke hätten sich schon längst auf die Nichtigkeit des Vertrages und ein bestehendes Interimsverhältnis berufen können.
Auch hatten sie die Möglichkeit, zu günstigeren Anbietern zu wechseln, ihren Gasbezug zu teilen und so Wettbewerbs- Chancen wahrzunehmen.
Seit Jahren treibt die Gasbranche durch strukturelle Anpassungen den Wettbewerb voran und nur Ihre Stadtwerke leben weiter mit einem Gasbezugsvertrag aus 1994 und somit aus Monopolzeiten.
Dass solche Möglichkeiten bestehen, kann man etwa bei den E.ON Regionalgesellschaften nachlesen, die gerade ihre \"Preiskalkulationen\" offen gelegt haben. Diese sollen nach eigenen Angaben ihren Gasbezug aufgeteilt haben, um dadurch Preisvorteile zu erringen.
Entsprechende Aussagen der E.ON- Filialen:
http://www.eon-energie.com/popup_preisoffenlegung_16ew2a5/gas_beziehen.htmlhttp://www.eon-energie.com/popup_preisoffenlegung/gas_beziehen.htmlhttp://www.eon-avacon.com/PopupMicrosite.aspx?id=1158&ch=7http://www.eon-edis.com/offenlegung/html/17725.htmhttp://www.eon-bayern.com/popup_preisoffenlegung_eby/gas_beziehen.htmlErsichtlich wird, dass sich dort die Preise weniger erhöhten, wo man den Erdgasbezug aufgeteilt hat.
Ersichtlich wird aus der Bescheinigung weiter, dass der Gasbezugspreis der Stadtwerke
nur zum Teil an den Preis für leichtes Heizöl gekoppelt ist, im Übrigen an den Preis für schweres Heizöl.
Beide Notierungen haben sich unterschiedlich entwickelt.
Sie wissen nicht, zu welchem Anteil der Bezugspreis nun an die Entwicklung HEL und HS gekoppelt ist.
Klar ist jedoch, dass sich dann die Abgabepreise nicht allein nach der HEL- Entwicklung richten dürfen. Dies ist aber wohl geschehen, weshalb die Betonung auf dem \"Kommunalgasbereich\" liegt, so dass es nahe liegt, dass es daneben noch einen anderen Gasbereich gibt, bei dem die Preise etwa ausschließlich an HS gekoppelt wurden und die deshalb weit geringer gestiegen sind.
Nach alldem sollten Sie sich weiter zur Wehr setzen, weil notwendige Nachweise bisher nicht erbracht wurden.
Sie sollten darauf hinweisen, dass auch andere Versorger wie etwa E.ON Westfalen Weser endlich große Ängste und Sorgen über Bord geworfen haben, und Zahlen veröffentlicht haben, die zwar bisher auch keiner kontrollieren kann, die jedoch zur Diskussion stehen:
http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/nw210105.htmhttp://www.eon-energie.com/popup_preisoffenlegung_16ew2a5/offen_legen.htmlMan sollte sich dabei auch nicht davon beirren lassen, dass die entsprechenden Seiten der Filialen E.ON Hanse und E.ON Westfalen Weser auf den Internetseiten der Münchner Mutter E.ON Energie veröffentlicht sind.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt