Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Preiserhöhung nach erster Jahresendabrechnung
khh:
--- Zitat von: PLUS am 14. Februar 2015, 21:55:02 ---[...]
[lt. 365AG-AGB:] "Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch
des Kunden sowie die bei Vertragsschluss geltenden Preise."
u.a. siehe hier [Ihre Abrechnung]:
--- Zitat ---Ihr (geschätzter) Vorjahresverbrauch: 1000 kWh. ...
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
[Einfügungen in [ ] durch khh]
@Bruder_Tack,
wenn Sie bei Auftragserteilung den Jahresverbrauch mit 1000 kWh angegeben haben, dann dürfte der vergütete Bonus in etwa richtig sein. Sie sehen also, wie wichtig es ist, immer Ordnung in den eigenen Unterlagen zu halten :( !
Ist für Sie klar, warum der abgerechnete Verbrauch 2014 um 428,4 kWh höher ist und wieso der Endzählerstand in der Abrechnung fehlt? Haben Sie den Zählerstand am 31.12.2014, dem Ende des Lieferjahres, selbst abgelesen und immergrün sowie Ihrem Netzbetreiber mitgeteilt?
Gar nicht nachvollziehbar ist, warum Sie den Vertrag nicht form- und fristgemäß zum Ablauf des 1. Lieferjahres gekündigt haben, denn regelmäßig ab dem 2. Lieferjahr sind die Tarife der (besser ganz zu meidenden!) sogen. "Discountanbieter" alles andere als günstig !!!
Aber vielleicht haben Sie ja Glück und immergrün/365 AG bietet eine vorzeitige Vertragsbeendigung an, sobald Sie die (vermutlich versteckt in einer mehrseitigen Email mitgeteilte und damit unwirksame) Grundpreiserhöhung beanstanden.
Gruß, khh
Didakt:
--- Zitat von: PLUS am 14. Februar 2015, 21:55:02 ---"Der Bonus wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss angegebenen Jahresverbrauch des Kunden sowie die bei Vertragsschluss geltenden Preise."
PS
u.a. siehe hier:
--- Zitat ---Ihr (geschätzter) Vorjahresverbrauch: 1000 kWh. Bezogen auf die aktuelle Abrechnungsperiode von 364 Tagen ergibt dies einen vergleichbaren Wert von 997 kWh.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
@ PLUS, auch gegengerechnet.
Die Bonusberechnung ist nicht nachzuvollziehen. Selbst wenn dafür nur die dem Vertrag zugrundeliegende Verbrauchsprognose von 1000 kWh angesetzt wird, ergibt sich daraus ein Nettobetrag von 71,89 € (gem. Abrechnung= 69,75 €), und brutto 85,55 €.
Auch wenn der Grundbetrag weggelassen würde, ergibt sich kein schlüssiger Betrag.
PLUS:
--- Zitat von: Didakt am 15. Februar 2015, 11:23:46 ---@ PLUS, auch gegengerechnet.
Die Bonusberechnung ist nicht nachzuvollziehen. Selbst wenn dafür nur die dem Vertrag zugrundeliegende Verbrauchsprognose von 1000 kWh angesetzt wird, ergibt sich daraus ein Nettobetrag von 71,89 € (gem. Abrechnung= 69,75 €), und brutto 85,55 €.
Auch wenn der Grundbetrag weggelassen würde, ergibt sich kein schlüssiger Betrag.
--- Ende Zitat ---
@Didakt, kennen wir denn u.a. den bei Vertragsabschluss geltenden Preis?
--- Zitat ---Ihr Arbeitspreis im Kalenderjahr passt sich bzgl. der Änderung folgender gesetzlicher Preisbestandteile in jeweils hoheitlich festgelegter Höhe an ...... Im Jahr 2014 betragen die Netznutzungsentgelte an Ihrer Abnahmestelle 5,36 Cent pro kWh netto. Diese Entgelte sind hoheitlich reguliert und können für Ihre Stromanschlussleitung jährlich angepasst werden....
--- Ende Zitat ---
Die EEG-Umlage stieg am 1.1.2014 von 5,277 Cent auf 6,24 Cent KWh. Netznutzungsentgelte stiegen um bis zu zehn Prozent.
Didakt:
@ PLUS
--- Zitat von: Ihnen ---...kennen wir denn u.a. den bei Vertragsabschluss geltenden Preis?
--- Ende Zitat ---
Nee, kennen wir nicht! Die veränderbaren Preisbestandteile müssten, wie in der Abrechnung enthalten, an sich im Anfangspreis enthalten sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vertrag bereits vor dem 15.10.2013 (mit Beginn ab 01.10.2014) abgeschlossen wurde. Aber wer weiß? :D Ich grübele über diese komische Abrechnung nun nicht mehr nach. Es hilft nur noch die Anforderung einer Vertragskopie oder einfach gleich der Widerspruch gegen die Rechnung mit nicht belegbaren Behauptungen! ;D
Bruder_Tack:
--- Zitat von: khh am 15. Februar 2015, 11:22:21 ---
--- Zitat von: PLUS am 14. Februar 2015, 21:55:02 ---
@Bruder_Tack,
wenn Sie bei Auftragserteilung den Jahresverbrauch mit 1000 kWh angegeben haben, dann dürfte der vergütete Bonus in etwa richtig sein. Sie sehen also, wie wichtig es ist, immer Ordnung in den eigenen Unterlagen zu halten :( !
Ist für Sie klar, warum der abgerechnete Verbrauch 2014 um 428,4 kWh höher ist und wieso der Endzählerstand in der Abrechnung fehlt? Haben Sie den Zählerstand am 31.12.2014, dem Ende des Lieferjahres, selbst abgelesen und immergrün sowie Ihrem Netzbetreiber mitgeteilt?
Gar nicht nachvollziehbar ist, warum Sie den Vertrag nicht form- und fristgemäß zum Ablauf des 1. Lieferjahres gekündigt haben, denn regelmäßig ab dem 2. Lieferjahr sind die Tarife der (besser ganz zu meidenden!) sogen. "Discountanbieter" alles andere als günstig !!!
Aber vielleicht haben Sie ja Glück und immergrün/365 AG bietet eine vorzeitige Vertragsbeendigung an, sobald Sie die (vermutlich versteckt in einer mehrseitigen Email mitgeteilte und damit unwirksame) Grundpreiserhöhung beanstanden.
Gruß, khh
--- Ende Zitat ---
Ja, stimmt. Mache ich normalerweise auch so, habe das diesmal total verschludert.
Ob ich das vorige Jahr nur 1000kWh verbraucht habe, bin ich nicht sicher. Glaube auch nicht, dass ich 1000 angegeben habe. 1200 eher. Das der Verbrauch gestiegen ist, ist schon für mich nachvollzieehbar.
Ich habe den Verbrauch am 8.2. mitgeteilt, vorher hatte mich immergrün nicht aufgefordert. Bei meinem alten Versorger gab es die Endabrechnung immer im Sommer.
Diese Email habe ich meines Wissens nach nicht bekommen, habe mein Postfach schon durchsucht.
Kann mir jemand in etwa sagen, wie ich am besten Vorgehen soll bei der Kündigung und wegen dem Vertrag? Würde immergrün auf Anfrage eine pdf vom Vertrag zusenden?
--- Ende Zitat ---
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