In der Printausgabe des Magazines "DER SPIEGEL" Nr. 7/2015 heißt es in dem Artikel "Gift bleibt Gift", dass der Kohlekonzern RAG das Grubenwasser verdünnt, damit die Grenzwerte nicht überschritten werden.
Vor allem aber sind die niedrigeren Konzentrationen das Ergebnis einer Aktion, die normalerweise die Ordnungsbehörden auf den Plan rufen würde. Denn die Giftstoffe
werden zunächst verdünnt und dann in die Flüsse geleitet. Auf diese Weise hofft der Konzern wohl, die Sanierung der kontaminierten Schächte und die teure Entsorgung in Spezialanlagen zu sparen.
Doch an die RAG wurden nie normale Maßstäbe angelegt. Im Gegensatz zu anderen Konzernen unterliegt sie dem Bergrecht und damit nicht allen strengen Vorschriften des Umweltrechts. Als Aufsichtsbehörden dienen die Bergämter, seit Jahrzehnten sind die darauf getrimmt, einen reibungslosen Abbau zu garantieren.
Die Behörde genehmigte bei der Stilllegung alter Bergwerke ohne großes Aufheben eine Zusammenlegung der Wasserhaltung unter Tage. Das klingt harmlos, ist es aber beileibe nicht. Denn nun wird das Grubenwasser nicht mehr wie früher direkt in den Zechen abgepumpt. Es wird durch unterirdische Schächte über viele Kilometer zu wenigen zentralen Sammelstellen im Ruhrgebiet geleitet. Erst dort wird es hochgepumpt und in möglichst große Flüsse — etwa den Rhein eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW