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Autor Thema: Nochmals Fragen zur Widerspruchsfrist in konkretem Fall  (Gelesen 5928 mal)

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Offline kasper48

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Nochmals Fragen zur Widerspruchsfrist in konkretem Fall
« am: 27. Januar 2006, 13:36:20 »
Hallo an alle Forumleser,

jetzt habe ich zwar einige Zeit in diversen Foren gelesen, konnte aber trotzdem noch nicht alle Antworten auf meine Fragen als „Neuling“ finden. Vielleicht kann mir einer von Euch weiterhelfen?

Als erstes kurz die Ausgangslage:

Wir sind seit Jahren Kunde bei dem regionalen Gasversorger und haben bisher unsere Rechnungen immer „brav“ über Einzugsermächtigungen und monatliche Abschlagszahlungen bezahlt.

Am 19.01.2005 haben wir die Rechnung für 2004 erhalten, wo folgende Erhöhungen abgerechnet wurden:

Vom 01.01.2004 bis 30.09.2004 hat die kWh Gas netto 3,84 ct gekostet.
Ab dem 01.01.2004 bis 31.12.2004 kostete die kWh netto 4,14 ct.

Am 11.01.2006 haben wir die Rechnung für 2005 erhalten, wo am 01.09.2005 der Gaspreis nochmals auf 4,69 ct/kWh netto erhöht wurde.

Und nachdem wir jetzt uns ein wenig kundig gemacht haben, haben wir auf der Homepage des Versorgers gesehen, dass Gas ab dem 01.01.2006 nochmals einen halben Cent teurer wird und somit 5,19 ct/kWh (netto) kosten soll.

Weiterhin habe ich mich bereits bei der Rechnung vom Januar 2005 gewundert, warum unsere Abschlagszahlungen für das Jahr 2005 erhöht wurden, obwohl wir keinen Mehrverbrauch hatten. Die Restforderung für den 12. Monat war weniger als der normale monatliche Abschlag, aber trotzdem wurde die Abschlagszahlung um 7 Euro/Monat erhöht (wir haben von der GWG Strom, Gas, Wasser und Abwasser). Damals dachte ich mir, dass wir dann immerhin dieses Jahr keine Mehrzahlung mehr haben würden, weil wir ja über das Jahr verteilt bereits ca. 100 Euro „zuviel“ gezahlt hatten. Wir durften trotzdem über 160 Euro nachzahlen, so dass der monatliche Abschlag für das laufende Jahr 2006 nochmals um 28 (!!) Euro hochgesetzt wurde (wobei 22 Euro auf Gas zurückzuführen sind, der Rest auf Strom usw.).

Die Nachzahlung für das letzte Jahr wurde am 25.01.2006 mit dem letzten Monatsabschlag abgebucht.

Jetzt also meine Fragen dazu:

Wir wollen so schnell wie möglich Widerspruch einlegen, sind aber nicht sicher, wie lange man dies tun kann. Die Gaserhöhungen wurden jeweils in einer Tageszeitung veröffentlicht, die wir nicht abonniert haben, so dass wir die Erhöhungen im Endeffekt jeweils auf der Jahresabrechung erfahren haben (ironischerweise hat die gleiche Firma die Stromtarife – die sich nicht zum 01.01.2006 geändert haben – im wöchentlichen Lokalblatt veröffentlicht).
In den Foren habe ich immer wieder gelesen, dass man die Preise auf den Stand von September 2004 zurücksetzen soll. Ich bin allerdings nicht sicher, ob ich das bei uns auch noch tun kann? Immerhin ist das bereits 1 ¼ Jahre her und wir haben die Rechnungen bereits alle bezahlt. Gegen welche der drei Preiserhöhungen kann ich nun  Widerspruch einlegen?
Kann ich den monatlichen Abschlag dann dementsprechend auf den tatsächlichen Verbrauch vom letzten Jahr kürzen und den Aufschlag von diesem Jahr ignorieren? Bzw. ist es erlaubt, daß der Versorger die erwartete Preiserhöhung bereits in den Abschlag für das laufende Jahr miteinrechnet?

Herzlichen Dank an alle, die sich die Mühe machen und dies durchlesen, und natürlich erst recht an alle, die antworten :-))

Grüße, kasper48

Offline Schwalmtaler

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Nochmals Fragen zur Widerspruchsfrist in konkretem Fall
« Antwort #1 am: 27. Januar 2006, 14:25:15 »
Hallo Kasper48,

jetzt im Rahmen der Jahresabrechnung Widerspruch nach §315 BGB mit dem bekannten Musterschreiben einlegen und den gesamten Preis für unbillig erklären. Erklären Sie sich bereit den Preis vom 09.04 zu zahlen. Machen sie die Gegenrechnung mit Verbrauch aus Jahresrechnung und altem Preis. Den sich dann noch ergebene Restbetrag überweisen sie. Den neuen Abschlag errechnen sie aus Ihrem neuen Rechnungsbetrag/Anzahl der Abschläge. Beide Berechnungen senden sie an den Versorger.
Da sie einzugsermächtigung haben, lassen sie 1 oder 2 Monatsabschläge zurückbuchen, sodass sie nach altem Preis nicht zuviel bezahlen. Da ich nicht weiß, ob der vorletzte Abschlag noch innerhalb der 6 Wochenfrist war, sollten sie heute noch rechnen!!!

Gruß
Schwalmtaler

Offline kasper48

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Nochmals Fragen zur Widerspruchsfrist in konkretem Fall
« Antwort #2 am: 27. Januar 2006, 21:16:39 »
Hallo Schwalmtaler,

dankeschön für die schnelle Antwort!!
Habe schon eifrig gerechnet und habe festgestellt, daß der Strom im letzten Jahr auch nochmal 85 Euro teurer geworden ist . Jetzt muß ich noch nachlesen, ob ich da auch Widerspruch einlegen kann?!?

Nur zur Sicherheit wegen der Aufrechnung:
Ich habe jetzt den tatsächlichen Verbrauch aus 2005 mit dem Preis von September 2004 (also 3,84 ct/kwh) verrechnet, obwohl der Preis am 01.01.2005 bereits höher (bei 4,14 ct/kwh) war, und ich gegen die Erhöhung vom September 2004 keinen Widerspruch eingelegt habe?!?
Kann ich tatsächlich jetzt noch den Preis von September verlangen, oder hätte ich da nicht bereits im letzten Jahr Einspruch erheben müssen?

Herzlichen Dank für die Mühe und ein schönes Wochenende :-))

kasper48

 

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