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Autor Thema: BEV - absolut unseriös  (Gelesen 239630 mal)

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Offline bolli

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #60 am: 06. Juni 2017, 07:42:36 »
Mir sind jetzt 2 Fälle bei diesem Versorger untergekommen, in denen ein Sofortbonus, der unmittelbar nach Vertragsbeginn fällig wurde, nicht automatisch ausgezahlt wurde und auch in der Schlussrechnung nicht enthalten war. Erst nachdem dieser schriftlich moniert wurde, wurde er (dann allerdings zügig) gezahlt.
Es gilt also bei diesem Versorger ganz besonders aufzupassen, dass auch alle vereinbarten Zahlen sich hinterher tatsächlich irgendwo wiederfinden.

Offline hermann S

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #61 am: 31. Juli 2018, 08:52:09 »
Das habe ich bei anderen Versorgern noch nicht erlebt!
Auch bei mir ist die Endabrechnung von der BEV nicht korrekt gelaufen.
Trotz mehrmaliger Aufforderung per Email hat die BEV selbst nach 3 Monaten die Rückzahlung nicht geleistet und ist somit vertragsbrüchig geworden.
Von anderen Kunden, sogar Firmen mit größerem Kontingent, habe ich erfahren, dass auch sie keine korrekten Abrechnungen erhalten haben. Wer den ausstehenden Betrag nicht hartnäckig genug einfordert, bekommt ihn auch nicht zurückgezahlt. Ist das nicht Betrug? Muss man das erst zur Anzeige bringen? Ich jedenfalls empfehle allen, diesen Versorger zu meiden.

Offline bolli

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #62 am: 13. August 2018, 13:44:26 »
Das Verfahren wurde doch schon mehrfach beschrieben:
Entweder neben dem Netzbetreiber auch dem Versorger den Endzählerstand mitteilen und gleichzeitig auf die 6-Wochenfrist gem. § 40 Abs. 4 EnWG hinweisen und nach Ablauf dieser Frist die Schlichtungsstelle Energie einschalten oder, falls man das nicht gemacht hat, nach 6 Wochen ein Schreiben mit Hinweis auf diese Frist und einer weiteren Fristsetzung in 3 Wochen.
Wenn dann 4 Wochen rum sind, kann man ebenfalls die Schlichtungsstelle einschalten.
Die Schreiben nicht per Mail sondern aus Nachweisgründen mindestens per Einschreiben/Einwurf schicken.

Das ist halt leider bei diesen sogenannten "Billigheimern" das Problem. Reibungslos geben die (oft) nix raus.

Offline Christian653

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #63 am: 23. August 2018, 17:51:57 »
Mein Vertrag ist bereits seit Monaten gekündigt, aber auf die Gutschrift aus der Abschlussrechnung warte ich vergeblich.

Habe bereits mit mehreren Ansprechpartnern zu tun gehabt, die mir dies und jenes versprochen und zugesagt haben. Aber aus irgendeinem Grund passiert nichts

Die Überweisung im Wert von mehreren Hundert Euro wird einfach nicht getätigt. Für mich ein Ärgernis - die BEV ist m.E. ein Saftladen. Tut es euch bitte nicht an und nehmt einen anderen Energieversorger!

-.-

Offline bolli

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #64 am: 28. August 2018, 08:02:47 »
Wenn Sie die BEV auch schon mal schriftlich über Ihre Forderung informiert haben, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie . Dort können Sie einen Schlichtungsantrag stellen, dem die Stelle kostenfrei für Sie nachgeht. Voraussetzung ist aber, dass Sie Ihren Versorger nachweisbar (in der Regel schriftlich) über den Mangel informiert haben. Auf diese Information hat der Versorger zunächst 4 Wochen Zeit zu reagieren. Erst dann ist ein Einschalten der Schlichtungsstelle zulässig bzw. erst dann wird sie tätig.
Nach $ 40 Abs. 4 EnWG haben die Versorger innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsschluss eine Schlussrechnung erstellt haben. Zweckdienlich ist es, von selbst den Zählerstand zum Vertragsende beim Versorger und dem Netzbetreiber zu melden, am Besten mit Zustellnachweis (Einschreiben/Einwurf).

Offline Rudi.W

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #65 am: 20. September 2018, 15:47:24 »
Auch ich habe erfahren müssen das dieses genannte Unternehmen (BEV) eigenmächtig und ohne Info je nach Bedarf Abschläge drastisch erhöht.Ich wurde z.B. von vertraglich gesicherten 86:00€ auf 128:00€ gesetzt
Selbst mein Recht auf außerordentlicher Kündigung wird nicht akzeptiert.
Bin mal gespannt wie es weiter geht.

Offline Erdferkel

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #66 am: 21. September 2018, 19:00:55 »
@Rudi.W: Woraus ergiebt sich denn das „ausserordentliche Kündigungsrecht“?
Wie man gegen eine grundlose Abschlagsänderung erfolgreich vorgeht wurde ja schon beschrieben... Viel Erfolg. ;)

Offline usmu

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #67 am: 19. Dezember 2018, 12:41:03 »
Auch ich habe nach 6 Monaten ! eine nicht nachvollziehbare "Erhöhung" zum 01.02.19 erhalten.
Strom :Grundpreis von 6,60 -> 29,83 € entspricht 450% :-D
Gas: Grundpreis von 4,60 -> 19,-- € entspricht 215%
Gesamt würde sich gegenüber Vertragsbeginn die Vorauszahlung von 122,--  € auf 210,-- €  entsprechend 72% erhöhen.
Da der Vertrag erst zum 30.04.19 endet ist das Verhalten der BEV nicht nur dreist, sondern in höchstem Maße unseriös.
Ich kann nur vor diesem Anbieter abraten.

Offline Werner52

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #68 am: 19. Dezember 2018, 20:09:29 »
Kündigung wegen massiver Preiserhöhung wird nicht angenommen.
Trotz telefonischer und schriftlicher Anmahnung keine positive Reaktion zur Kündigung und Rückzahlung des Guthabens von Seiten BEV. Von der Servicehotline wurde zwar die Kündigung für Rechtens erklärt, aber schriftlich nie bestätigt.
Selbst das auszuzahlende Guthaben von 186,75 € aus der Jahresabrechnung von September ist bis heute nicht erfolgt.
Stattdessen kommt ein Schreiben vom 15.12.18 mit erneuter Preisanhebung. Erste Grundpreisanhebung ohne Vorankündigung mit Rechnung vom 4.9.18 von 11.55 € auf 25.80 €. Zweite Grundpreiserhöhung zum 1.2.2019 mit Ankündigung vom 15.12.18 von 25.80 € auf 50,23 €. Einfach unseriös.
Habe nun die letzten beiden Lastschriften storniert und angekündigt, diese mit dem Guthaben zu verrechnen.
Ich muss feststellen, dass hier der Kunde mit System und wahrscheinlich mit Wissen der Geschäftsleitung bewusst hingehalten, wenn nicht sogar .... wird. Dies wäre eine Pressemitteilung wert.
Habe nun erneut zum 1.2.19 eine Kündigung ausgesprochen. Bin gespannt, welche Ausrede bzw. Reaktion erfolgt.
Werde darüber berichten.
Versuche au jeden Fall die Verbraucherzentrale einzuschalten.
Hoffe, dass viele Kunden die Finger von diesem Stromanbieter lassen.
Gruß Werner52
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2018, 10:42:48 von DieAdmin »

Offline bolli

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #69 am: 20. Dezember 2018, 09:43:45 »
Man muss unterscheiden zwischen einer Erhöhung im ersten Jahr (welches in den meisten Fällen ja wohl eine eingeschränkte Preisgarantie enthält, sonst würde ich eh nicht zu solchen Anbietern wechseln) und eventuellen Folgejahren.

Probieren die im ersten Jahr diese Preiserhöhung, sollte man dieser Preiserhöhung mit Hinweis auf die Preisgarantie widersprechen und den Entzug der Lastschriftberechtigung für den Fall einer erhöhten Abbuchung androhen. Dazu nachfragen, wie sich die Erhöhungen IM EINZELNEN darstellen. Da geraten die dann ins Stocken. Hab letztens noch ein Erhöhungsschreiben gesehen, wo u.a. erhöhte Beschaffungspreise angegeben wurden. Neben der Tatsache, dass die Strompreise an der Strombörse in Leipzig seit Monaten fallen ist dieses auch kein Preisanpassungsgrund bei eingeschränkter Preisgarantie. Muss man sich mal die AGB zu anschauen. Aber, wie sagt man so schön: "Versuch macht kluch" . Die probierens halt einfach.
Das Schreiben bitte mit Zustellnachweis (mindestens Einschreiben/Einwurf) schicken, nicht nur per Mail.

Offline PowerPlay

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #70 am: 21. Dezember 2018, 11:36:39 »
Ich habe die Befürchtung, dass viele Verbraucher, die noch eine Preisgarantie haben, ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen wollen. Dann verfällt aber der Neukundenbonus.
Es zeichnet sich ab (siehe Kommentare auf http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/bev-preiserhoehung/), dass BEV bei Kunden mit Preisgarantie die Preiserhöhung zurücknehmen wird. Ein entsprechendes Antwortschreiben, mit denen Sie die Preiserhöhung widersprechen können, finden Sie auch auf dieser Seite.

Offline berghaus

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BEV - absolut unseriös
« Antwort #71 am: 21. Dezember 2018, 21:10:32 »
Auch ich habe das Schreiben vom 15.12.2018 von der BEV erhalten, wonach sich ab 01.02.2019 mein Arbeitspreis von 24,09 auf 27,99 Cent/kWh (= + 16 %) und der Grundpreis von 377,69 auf 905,88 (!!) €/Jahr  (= + 140 %)  erhöhen soll.

Um es vorweg zu sagen, ich bin zwar betroffen wegen solch unsäglicher Unverschämtheit, aber es betrifft mich nicht, weil ich im November zum Ende des 1. Lieferjahres am 31.01.2019 rechtzeitig (nur per E-Mail) gekündigt hatte und diese Kündigung schon nach 5 Tagen von der BEV artig mit einem seriös aussehendem Schreiben per Post bestätigt wurde.

Ich wechsele seit 17 Jahren fast jährlich die Strom- und Gasanbieter und betreue auch meine älteren Kinder bei ihren Verträgen und bin nun schon zum dritten Mal mit wechselnden Lieferstellen bei der BEV. Es gab bisher keine Probleme, obwohl die BEV schon seit Jahren in den Foren als „unseriös“ bezeichnet wird.

Bei einem Verbrauch von 5.800 kWh (PLZ 59821) habe ich unterm Strich mit allen Boni 2016 0,20 €/kWh (stromio), 2017 0,20 E/kWh (extraenergie) und 2018 0,22 kWh (BEV) bezahlt.

Hätte ich nicht zum 31.01.2019 gekündigt und würde der bisherige Arbeits- und Grundpreis der BEV ab 01.02.2019 weitergelten, würde, weil die Boni des ersten Lieferjahres von 215 + 266 (15%) = 481 € entfallen, der Preis auf 0,306 €/kWh steigen. Das ist noch etwas mehr als der Preis von 0,303 €/kWh des örtlichen Anbieters ‚innogy (RWE)‘, der m.E. teuerste Anbieter im Bundesgebiet, der mit seinen Preisen, meine ich, millionen Verbraucher und vor allem ältere Kunden, die nicht in der Lage sind, zu wechseln, abzockt.

Nun aber schlägt die BEV mit einer Erhöhung von 0,22 bzw. 0,306 auf 0,436 €/kWh dem Fass den Boden aus. Ich frage mich auch, ob diese Preiserhöhung für den Fall, dass man die rechtzeitige Kündigung verschlafen hat und die Erhöhung erst bei der nächsten Jahresabrechnung bemerkt, wegen „Wuchers“ gerichtlich oder mit Hilfe der Schiedsstelle abgewendet werden kann.

Sofern das 1. Lieferjahr an dem angekündigten Termin der Preiserhöhung noch nicht rum ist,  würde ich der Preiserhöhung widersprechen und gleich zum Ende des ersten Lieferjahres kündigen. (Das kann man auch gleich nach Vertragsabschluss tun.) Und gleich ein wenig mit der Schiedsstelle drohen.

berghaus 21.12.18
« Letzte Änderung: 23. Dezember 2018, 16:06:58 von berghaus »

Offline HJWeber

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #72 am: 26. Dezember 2018, 20:29:40 »
Hallo.

Auch ich habe von der BEV mit Schreiben vom 15.12.2018 eine Information zur Preisanpassung erhalten. Absolut dreist !
Ich bin seit 01.02.2018 Kunde der BEV. Gewechselt bin ich von denen über das Portal Verivox, das auch heute den Anbieter immer noch als absolut Seriös listet. Meine Bewertungen zu BEV im Portal von Trustpilot werden ständig gelöscht, obwohl NICHT gegen die Statuten verstoßen wird und alle meine Bewertungen der Wahrheit entsprechen. Wo sollen sich Verbraucher nun vorab informieren können, wenn alle Portale alle unliebsamen Bewertungen rücksichtslos streichen ?

Weiter nun mit der BEV Energie.

Das Schreiben der BEV vom 15.12.2018 hat es in sich !  Die mitgeteilte Preisanpassung sieht für mich folgendermaßen aus :
Bisher zahlte ich als Grundgebühr = 6,50 € / Monat. Ab 01.02.2019 soll ich jetzt 23,03 € / Monat zahlen ( = + 266 % mehr !!!).
Bisher zahlte ich pro Kilowatt = 22,67 Cent / kWh. Ab 02.02.2019 soll ich jetzt 25,94 Cent / kWh zahlen ( = + 26 % mehr).
Bisher zahlte ich Abschläge von 49,- € /Monat. Ab dem 01.02.2019 soll ich 87,- € /Monat zahlen ( = + 78 % mehr), obwohl ich bisher noch nie eine Stromabrechnung bekommen habe.

Den Neukundenbonus habe ich bis heute NICHT erhalten.  Natürlich habe ich nun von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und die Stromlieferung von der BEV zum 31.01.2019 für beendet erklärt. Den Neukundenbonus werde ich über den gerichtlichen Weg einklagen.

Viele Grüße

Offline bolli

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #73 am: 27. Dezember 2018, 09:51:46 »
Wie Sie schon richtig sagen: Preiserhöhung widersprechen, RECHTZEITIG kündigen; Das sind die beiden wichtigen Stichpunkte in diesem Zusammenhang.
Bekanntermaßen gilt bei allen sehr günstigen Anbietern: Sie sind meist nur im ersten Jahr günstig (durch die Boni) und müssen daher rechtzeitig zum Ablauf der ersten Lieferjahres gekündigt werden.
Und auch wenn ich die Preiserhöhung der BEV ziemlich unverschämt finde, nötigt sie mir nur ein müdes Lächeln ab. Mit einer eingeschränkten Preisgarantie kann die BEV noch so viel rumschwurbeln, da gibt es keinen Grund für eine akzeptierte Preisanpassung. Schriftlich widersprochen, zugestellt und abwarten, was abgebucht wird. Ggf. schon mal mit der Schlichtungsstelle drohen. Das sollte reichen.

Offline Nicko1998

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Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #74 am: 27. Dezember 2018, 10:03:49 »
Heutige Mail von Check24;

Zitat von: Check24
Ihr Gasversorger BEV Energie hat eine Preiserhöhung zum 01.02.2019 ausgesprochen, obwohl Ihr Liefervertrag eine 12-monatige Preisfixierung ab Lieferbeginn vorsieht. Wir befinden uns diesbezüglich bereits im Austausch mit dem Versorger. Unseren Informationen nach handelt es sich hierbei um einen Systemfehler, welchen die BEV Energie schnellstmöglich korrigieren wird.
....

Bis heute (27.12.2018) ist mir das ominöse Preiserhöhungsschreiben jedoch nicht zugegangen. Auf Überweisung umgestellt habe ich bereits, als mir am 01.09.2018 eine viel zu hohe Rate - entgegen der Vereinbarung - über eine britische Bank (IBAN fing mit GB an) abgebucht wurde.


[Edit DieAdmin: Email gekürzt. Bitte keine kompletten Emails kopieren, wenn nicht die Erlaubnis des Absenders vorliegt.]
« Letzte Änderung: 27. Dezember 2018, 11:50:35 von DieAdmin »

 

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