Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: BEV - absolut unseriös  (Gelesen 239638 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Erdferkel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 410
  • Karma: +11/-19
Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #30 am: 24. Oktober 2016, 12:02:41 »
Hallo nochmal, auf das von mir in Antwort #29 angekündigte Schreiben an die BEV erfolgte keinerlei Reaktion des Versorgers, habe am Freitag die Schlichtungsstelle eingeschaltet, Verfahren läuft seit heute.

Mal sehen wie es weitergeht, bin gespannt. >:(

Offline Erdferkel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 410
  • Karma: +11/-19
Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #31 am: 06. November 2016, 10:48:14 »
Neuigkeiten von der BEV:
Habe am 04.11.16 ein Schreiben der BEV erhalten, datiert auf 28.10.16, alle Punkte geklärt, Abschlag wieder wie zuvor, zuviel gezahlte Beträge werden zurücküberwiesen. Habe für die Erstattung eine Frist bis 25.11.16 gesetzt, damit wäre das dann erledigt.
Schade, daß das nur mit Druck der Schlichtungsstelle funktioniert.

edit:
Hatte diesen Kritikpunkt aus der Kündigungsbestätigung zuvor noch gar nicht erwähnt:

In der Kündigungsbestätigung schrieb die BEV:

"...Wir werden unsere vertragliche Leistung zum 31.03.2017 einstellen."

Belieferungsbeginn war der 01.04.2016, die Formulierung "zum 31.03.2017 einstellen" könnte man als einen Versuch zur Umgehung des Bonus interpretieren, Bonusanspruch entsteht erst nach einem vollständigen Belieferungsjahr. Wenn also am 30.03. zum 31.03. eingestellt wird würde hier genau 1 Tag fehlen.
BEV schreibt  jetzt hierzu:
"Ungeachtet dessen, dass mit dem Ablauf des 31.03.2017 nichts anderes als 24.00 Uhr gemeint sein kann ... bestätigen wir Ihnen sehr gerne, daß das Vertragsverhältnis... am 31.03.2017 um 24.00 Uhr sein Ende finden wird."
Aber genau so stand es in der Kündigungsbestätigung halt nicht drin... Ich bin da lieber vorsichtig.




« Letzte Änderung: 06. November 2016, 11:12:09 von Erdferkel »

Offline Gaspreisbremse

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 78
  • Karma: +0/-0
Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #32 am: 06. November 2016, 19:44:10 »
Ja, besser wäre "mit Ablauf des ersten Belieferungsjahres" oder so was.

Außerdem gilt, wie hier ja oft geschrieben "pacta sunt servanda" und es gibt keinerlei Grund, den geschlossenen Vertrag mit der entsprechenden Vertragslaufzeit einfach zu ignorieren und ein willkürliches Vertragsende einseitig neu festzusetzen.

Offline Erdferkel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 410
  • Karma: +11/-19
Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #33 am: 13. November 2016, 12:51:06 »
Die Gutschrift der zuviel gezahlten 75€ ist auf dem Konto eingegangen, damit ist die Sache erledigt. Wenn dann nachher mit der Bonuszahlung nichts schiefläuft...

Offline Frank63

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 1
  • Karma: +0/-0
Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #34 am: 31. Dezember 2016, 10:56:15 »
Hallo Leute leider habe ich das Forum zu spät entdeckt sonst hätte ich mich nie für BEV entschieden.
Bin seit 1.2.16 dort Kunde. Im Juni des Jahres habe ich eine Mitteilung erhalten, dass Aufgrund der Meldung des Netzanbieters mein Abschlag um 15% erhöht wird. Ich hab zig mal bei der BEV angerufen, kein Durchkommen, Mails geschrieben, keine Antwort. Der Witz war, dass ich dann im August, also zwei Monate nach meiner ersten Mail eine Lesebestätigung von der BEV erhielt, aber immer noch keine Antwort. Hab dann beim Netzanbieter angerufen und die gefragt, was es damit auf sich hat. Die haben mir mitgeteilt, dass die immer nur zu Beginn eines Vertrags eine Meldung an den Stromversorger machen. Bei mir sei das sogar weniger als im Vorjahr. Auf die Frage, welcher Stormversorger das war, hat man mir mitgeteilt, dass ich nicht der Erste sei, dem es bei der BEV so erging. Hab dann einen Rechtsanwalt beauftragt, dass die die alten Abschläge umgehend wieder ausführen. Hat dann auch geklappt, musste aber dennoch 5 Monate die überhöhten Abschläge zahlen. Hab umgehend gekündigt. Jetzt bin ich mal gespannt, wie das mit der Schlussrechnung läuft.
BEV kann ich absolut nicht empfehlen. Absolut unseriös, kein Service

Offline Wassermann139

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 1
  • Karma: +0/-0
Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #35 am: 14. Januar 2017, 15:55:12 »
Ich bin seit dem 1.8.2016 bei BEV.Nach mehrmaligem mahnen habe ich 3 Monate später meine Vertragsunterlagen bekommen.In diesen Unterlagen war aber auf einmal von einem Neukundenbonus von 259,-€ keine Rede mehr,lediglich der angegebene Rabatt wurde erwähnt.Heute habe ich ein Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteili wird das sie mich auf Überweisung umgestellt haben.Das kommt mir bekannt vor .Bei Telda Fax fing es auch so an .

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #36 am: 16. Januar 2017, 11:30:51 »
Heute habe ich ein Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteili wird das sie mich auf Überweisung umgestellt haben. Das kommt mir bekannt vor .Bei Telda Fax fing es auch so an .
Haben Sie vielleicht Ihren Vertrag schon gekündigt ? Das wird nämlich zumeist immer dann gemacht, wenn der Vertrag gekündigt wird. Zumindest dann kurz vor Vertragsende, vermutlich, damit mögliche Überschüsse nicht direkt zurück gebucht werden. Und die hat man wegen des Bonusses ja meist.

Die Summe des Bonus steht in den seltensten Fällen in den Vertragsunterlagen. Da steht immer nur der Prozentsatz. Letztlich ist die Höhe ja nicht fixiert sondern berechnet sich an Ihrem Verbrauch. Ist der geringer, ist auch der Bonus geringer (nur höher ist er meist nicht bei höherem Verbrauch ;) ). Das ist also ein normales Verhalten.

Offline Erdferkel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 410
  • Karma: +11/-19
Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #37 am: 16. Januar 2017, 11:40:31 »
Heute habe ich ein Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteili wird das sie mich auf Überweisung umgestellt haben. Das kommt mir bekannt vor .Bei Telda Fax fing es auch so an .
Haben Sie vielleicht Ihren Vertrag schon gekündigt ? Das wird nämlich zumeist immer dann gemacht, wenn der Vertrag gekündigt wird. Zumindest dann kurz vor Vertragsende,...

Bei diesem Anbieter wohl nicht, habe ja auch schon vor Monaten zu Ende März 2017 gekündigt, die Buchen weiter ab. Steht auch nichts dazu in meinen AGB von Stand Januar 2016.

Offline Günter51

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 7
  • Karma: +0/-0
Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #38 am: 03. Februar 2017, 18:49:10 »
absolut unseriös ist milde ausgedrückt, ich finde so etwas schon kriminell!!

Hallo,

ich wollte Kunde der BEV werden und hatte am 19.09.2016 online einen Vertrag geschlossen, den ich drei Tage widersprochen habe.
Es kam auch unverzüglich eine Bestätigung, dass der Vertrag aufgehoben ist und die BEV es bedauert, dass ich mich so entschieden hätte.

Damit war die Sache für mich abgeschlossen.

Aber vertan, am 01.01.2017 buchten die dreist bei mir 103 € ab, was ich sofort durch meine Bak habe wieder zurück holen lassen.
Just 10 Tage später kam ein Schreiben, mit dem Wortlaut, dass die Lastschrift geplatzt sei, was ja nicht stimmt, denn ich habe das Geld zurückbuchen lassen und ich möge, um eine Stromsperre zu vermeiden unverzüglich 103 € + 10 € Mahngebühren zahlen.

Auf dieses Schreiben habe ich per Mail mit Lesebestätigung, was auch bestätigt wurde, per Fax und per Post mir verbeten so etwas zu behaupten.
Füge den Brieftext nahstehend ein:


BEV
Bayrische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Nymphenburger Str. 154

80634 München





Kd.-Nr.: .........
Vertr.-Nr.: .......
Ihre Mahnung vom 11.01.2017


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihrer Mahnung - (Anlage 3) - vom 11.01.2017 widerspreche ich auf das Schärfste, denn ich stelle fest, dass Sie nicht ab 01.01.2017 mein Stromlieferant sind! Ferner weise ich eindringlich darauf hin, dass ich der Ausführung der Lastschrift widersprochen habe, da Sie kein Recht mehr hatten, das Lastschriftmandat zu nutzen, dass ich hiermit noch einmal ausdrücklich widerrufe.


Begründung:
1.   Den am 18.09.2016 online abgeschlossenen Stromliefervertrag habe ich bereits einen Tag später, also am 19.09.2016 fristgerecht widerrufen.

2.   Diesen Widerruf haben Sie, wie Sie aus der Anlage 1, 3 Seiten ersehen können, am 23.09.2016 per E-Mail schriftlich bestätigt.

3.   Am 29.09.2016 sendeten Sie mir erneut eine AB, der ich sofort und unverzüglich per Fax und Telefon widersprochen habe – siehe Anlage 2, 2 Seiten.

4.   Telefonisch hat mir Frau Kupper aus Ihrem Haus am 01.10.2016 um 11:54 Uhr den Eingang des erneuten Widerspruch bestätigt und mitgeteilt, dass die erneute AB gegenstandslos ist.

Aus v.g. Punkten betrachte ich Ihre Mahnung als Gegenstandslos und bitte um schriftliche Bestätigung, gerne per E-Mail, dass das Konto als ausgeglichen und der Vertrag als aufgehoben an zu sehen ist.

Vielen Dank im Voraus.



Auf den Brief habe ich der Form eine Antwort erhalten, dass mich gestern ein Inkassoanwalt angeschrieben hat mit den gleichen Formullierungen, nur dass er unterdessen mit den Inkassokosten zusammen fast 200 € haben wolle und das zwar zackig bis zum 08.02.2017

Nun habe ich per Einschreiben/Rückschein diesen Anwalt angeschrieben, wie nachstehend zu lesen und nun warte ich mal ab, was nun passiert.

Einschreiben/Rückschein
Rechtsanwalt
XXXXX
XXXXX


Aktenzeichen: AZ ...../2017
Ihr Schreiben vom 27.01.2017, Eingang 02.02.2017


Sehr geehrter Herr XXXX,


die von Ihnen angeführte Forderung zu o.g. Aktenzeichen ist nicht berechtigt, da kein gültiger Stromliefervertrag mit der

   BEV Bayrische Energieversorgungsgesellschaft mbH

existiert.

Ein am 18.09.2016 online geschlossener Stromliefervertrag wurde von mir fristgerecht am 22.09.2016 widerrufen, siehe Anlage 1.

Dieser Widerruf ist von der BEV Bayrische Energieversorgungsgesellschaft mbH am 23.09.2016 per E-Mail schriftlich bestätigt worden, siehe Anlage 2.

Somit ist kein Stromliefervertrag zustande gekommen.

Sollte die Ankündigung einer Stromsperre, zu der die BEV Bayrische Energieversorgungsgesellschaft mbH nicht berechtigt ist, vollzogen werden, werde ich die BEV Bayrische Energieversorgungsgesellschaft mbH voll in Haftung nehmen.

Erbitte bis zum 08.02.2017 einen Erledigungsvermerk und um nochmalige Bestätigung der Widerspruchsanerkennung vom 23.09.2016.

Mit freundlichem Gruß


Ich kann nur jedem Raten!
Finger weg von BEV!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

« Letzte Änderung: 04. Februar 2017, 08:50:49 von DieAdmin »

Offline Erdferkel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 410
  • Karma: +11/-19
Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #39 am: 04. Februar 2017, 09:16:03 »
Die BEV ist schon ein besonderer Anbieter, spannende Geschichte! Ich würde unbedingt auch auf Löschung der Daten bei dem Inkassoanwalt bestehen. Und vieleicht mal beim Netzbetreiber anfragen wer da aktuell Versorger des Anschlusses ist, nicht dass die BEV sich da trotz Widerspruch aus Versehen doch angemeldet hat!

Offline Günter51

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 7
  • Karma: +0/-0
Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #40 am: 04. Februar 2017, 11:29:01 »
Ganz lieben Dank für den Hinweis und ich werde sicherlich auf Löschung bestehen und auch den Netzbetreiber kontaktieren.  :)

Offline Günter51

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 7
  • Karma: +0/-0
Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #41 am: 04. Februar 2017, 12:07:55 »
Habe gerade einfach mal mit der BEV telefoniert und jetzt kommt der Hammer!!

Die Dame, die ich am Telefon hatte, hat mir bestätigt, dass es gar keinen aktiven Vertrag mehr gibt, da der in der gesetzlichen Widerspruchszeit von mir widerrufen wurde und auch von denen bestätigt wurde, dass der Widerruf angenommen sei.

Man habe wohl vergessen gewisse Kennzeichen in der EDV zu setzen und so wäre alles ans Rollen gekommen.

Man wolle sich jetzt darum kümmern.

Warten wir mal ab!
Ich berichte weiter:

Offline Günter51

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 7
  • Karma: +0/-0
Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #42 am: 08. Februar 2017, 11:59:27 »
Heute habe ich nachstende Mail erhalten, wo sich die BEV entschuldigt hat.

Sehr geehrter Herr Günter XXXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Fehler liegt ganz klar auf unserer Seite, ich möchte mich hierfür und
für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen. Der Vertrag wird selbstverständlich storniert .
 


Ich habe dann noch nachtsehndes geantwortet:

Ticket-Nr.: [Ticket#........................905]
Kd.-Nr.: XXXXXX
Vertr.-Nr.: XXXXXX
Ihre Mail vom 08.02.2017


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Entschuldigung habe ich erhalten.

Es ist schon erstaunlich, dass mindestens 10 E-Mails, diverse Faxe und Briefe benötigt wurden, wobei Sie es zu Beginn der Episode noch nicht einmal für nötig hielten auf Mails und schriftlichen Mahnungswiderspruch per Post, wie Fax und Mail zu reagieren.

Nein, Sie hetzten gleich einen Inkassoanwalt auf mich.

Das alles hat mich Telefonate, Papier, Porto an Sie, sowie ein Einschreiben/Rückschein an den Inkassoanwalt und vor allem Nerven gekostet.

Hier erwarte ich eine Entschädigungszahlung der mir entstandenen Kosten, Beleg für Einschreiben/Rückschein lege ich in Kopie bei, in Höhe von

30,00 €

Das ist noch wenig, denn wenn ich mir einen Anwalt genommen hätte, denn Sie hätten ja verloren, dann wäre es für Sie teurer geworden.
Diese Zahlung erwarte ich bis zum 20.02.2017 auf mein Konto:
IBAN: DEXXXXXXXXXXXXXX      BIC: XXXXXXXXXXXX

Sollte ich nun keinen Geldeingang feststellen, werde ich dann einen Inkassoanwalt einschalten.

Vielen Dank im Voraus.


Mit freundlichem Gruß



Günter XXXX


Anlage: Kopie Einschreiben/Rückschein

« Letzte Änderung: 08. Februar 2017, 12:37:22 von DieAdmin »

Offline basteltante

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #43 am: 04. März 2017, 15:13:51 »
 >:( so wir hatten heute dann auch Post vom Anwalt der BEV im Briefkasten .

Noch nie hatte ich so ein unseriöses Stromunternehmen wie die BEV Energie .

 Unser Vertrag beläuft sich auch einen Jahresverbrauch von 3800 kw mit einer monatl  Zahlung von 82 euro. Nachdem die BEV dann ab dem Monat 3 dann 95 Euro abgebucht hatte trotz meinem ausdrücklichen wiederuf habe ich dann das Geld zurückgebucht und die 82 online überwiesen .

Das ganze ging dann jetzt ein paar Monate so weiter und dann kam eine Rechnung wir müssten einen Abschlag von 78 Euro noch bezahlen  ::) 
ich natürlich wieder geschrieben wir würden ihnen gar nichts schulden und dann musste ich noch mals den Zählerstand durchgeben , den ich ja schon mehrmals innerhalb der letzten Monate durchgegeben hatte . Dann kam auf einemal ein schreiben das sie den Abschlag auf 82 Euro reduziert hätten. Die haben se doch nicht mehr alle an der Latte.

Übrigens hatte ich zwichenzeitlich auch mit der rheinischen Netzgesellschaft  telefoniert und die Dame am Telefon hat mir bestättigt das die Zahlen die die BEV mir berechnet hat nicht stimmen.

Die grösste Lachnummer in dem Schreiben von dem Anwalt, ist die Androhung der Stromsperre zum 29.04.2017  , was haben wir doch für ein Glück das wir zum 31.03.2017 gekündigt haben  ;)

ich werde nächste Woche meinem Anwalt die Sache übergeben und dann kann der auch direkt wegen dem Bonus nachschauen .

Wo kann ich mich noch über dieses Unternehmen beschweren , gebt ihr mir da bitte mal hinweise denn so eine Firma darf nicht auf die Menschheit losgelassen werden .

Ich denke mal die Bundesnetzagentur und den Verbraucherschutz oder habt ihr noch was anderes .

Danke für eure Antworten.

Offline Günter51

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 7
  • Karma: +0/-0
Re: BEV - absolut unseriös
« Antwort #44 am: 04. März 2017, 18:01:26 »
Bundesnetzargentur und Verbraucherschutz ist gut, aber ich bin überzeugt, dass das die wnigsten lesen.

Solltest Du über Verivox oder Check24 den Tarif bei der BEV gebucht haben, hast Du die Möglichkeit dort eine entsprechende negative Bewertung abzugeben.

Das wirkt sicherlich besser, denn auf den Portalen surfen die meisten herum

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz