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Autor Thema: Neukundenbonus möglich?  (Gelesen 12363 mal)

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Offline dsTny

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Neukundenbonus möglich?
« am: 28. Mai 2019, 23:35:04 »
Hallo,

eine etwas kuriose Frage: War bei der BEV. Am 19.02. wäre mein erstes Jahr abgelaufen, der Neukundenbonus in Höhe von 15% wäre mir sicher. Nun hat BEV am 31.01. ja Insolvenz angemeldet. Folgende Klausel war bei Verivox in der Mail damals geschrieben:
Der Anbieter verspricht Ihnen als Verivox GmbH-Kunden: Sofern Sie den Belieferungsvertrag nicht
selbst gekündigt
haben, werden Ihnen Boni, Frei-kWh oder sonstige einmalige Rabatte, die Bestandteil des Vertrages sind, spätestens 12 Monate nach dem Start der Energie-Belieferung gutgeschrieben. Ausnahme: Sollten Sie den Vertrag aufgrund einer Preiserhöhung des Energieversorgers innerhalb des ersten Vertragsjahres kündigen, erhalten Sie Ihren Anspruch auf Bonus dennoch in der vertraglich vereinbarten Höhe, wenn es sich bei dem Angebot nicht um ein Angebot mit eingeschränkter Preisgarantie (Preiserhöhung der Netznutzungsentgelte oder Energiekosten) handelt. Übt der Energieanbieter dagegen wirksam ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen Zahlungsverzugs aus oder beenden Sie den Vertrag wegen Umzugs innerhalb der ersten 12 Monate, so können Sie Ihren Anspruch auf den Bonus verlieren. Die Boni werden Ihnen spätestens mit der Jahresendabrechnung gutgeschrieben. Einen Anspruch auf Auszahlung des Bonus haben Sie nur gegen den Energieversorger, nicht gegen die Verivox GmbH.”

Ich habe nicht selbst gekündigt, habe der Erhöhung damals lediglich widersprochen. Mein Vertrag lief also ganz normal bis zum 19.02. weiter. Ich hätte also die vollen 12 Monate Vertragslaufzeit gehabt. Anhand der Klausel und anhand dieser Gegebenheit meine Frage: Steht mir der Neukundenbonus zu oder nicht? Die Endabrechnung beinhaltete diese nicht. Da ich aber sowieso nachzahlen muss, wäre die Frage, ob ich den Rabatt mit einbeziehen kann oder den vollen Betrag überweisen muss?

Danke für alle Antworten!
« Letzte Änderung: 29. Mai 2019, 00:52:27 von dsTny »

Offline Erdferkel

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Re: Neukundenbonus möglich?
« Antwort #1 am: 29. Mai 2019, 13:04:56 »
Hallo @dsTNY, das ist eine durchaus berechtigte Frage, das Problem haben sicherlich viele Ex-Kunden der BEV.
Endabrechnung liegt wohl schon vor, welcher Zeitraum wurde abgerechnet?
Ich war auch BEV Kunde, der Hinweis auf den Bonusanspruch findet man ggf. auch mal auf der 3. oder 4. Seite versteckt, musste auch nachhaken um ihn zu bekommen.
Sie sind in der vorteilhaften Position, daß die BEV noch eine Nachzahlung von Ihnen erwartet, ich würde der Rechnung widersprechen, den Bonus abziehen und den unstrittigen Teil der Nachzahlung überweisen. Das auf jeden Fall schriftlich an die BEV mitteilen und abwarten was passiert.
Wenn aufgrund der Nichterfüllung des geschlossenen Vertrages durch die BEV Zusatzkosten angefallen sein sollten, höhere Preise und Arbeitsaufwand etc. würde ICH diese auch geltend machen, das ist aber sehr von der jeweiligen Streitlust des Kunden abhängig, ich hab meine Ansprüche bisher immer durchsetzen können, notfalls über die Schlichtungsstelle.

Interessant wäre noch über welche Beträge wir hier sprechen, da könnte man die im „worst case“ eventuell anfallenden Prozesskosten abschätzen, aber soweit sollte es nicht kommen.
Viel Erfolg!

Offline berghaus

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Re: Neukundenbonus möglich?
« Antwort #2 am: 30. Mai 2019, 12:48:11 »
Das vorstehende hört sich so an, dass noch Abrechnungen von der BEV kommen, es also (wohl unter Führung des Insolvenzverwalters) noch eine Verwaltung und Schriftverkehr gibt.

Mein (Strom)Vertrag endete am 31.01.2019, also zwei Tage nach der Insolvenz am 29.01.2019. Zum Ende des ersten Lieferjahres am 31.01.2019 hatte ich gekündigt
Die Kündigung wurde von BEV am 19.11.2018 noch artig bestätigt und eine Endabrechnung versprochen. die steht allerdings noch aus.

Nach meinen Berechnungen steht mir ein Neukundenbonus von 252 € und eine weitere Erstattung von 102 € zu.

Ich hatte schon längst vor, der BEV eine eigene Abrechnung (bis zum 31.01.2019) zu schicken und die ausstehenden Beträge zu fordern, ebenso die fehlenden Boni  in zwei von mir betreuten anderen Fällen, wenn auch mit wenig Aussicht auf Erfolg, nachdem auch noch die Muttergeseelschaft in de Schweiz insolvent wurde.

An wen kann oder muss man diese Schreiben richten? Briefe oder E-Mail?

Abrechnungen, so scheint's mir, kommen nur noch in den Fällen, in denen die BEV glaubt,  Nachzahlungen fordern zu dürfen??

Sind denn diese Abrechnungen (unter Führung des Insolvenzverwalters?) immer noch so inkorrekt, dass z.B. ie vor der Onsovenz generell der Neukundenbonus gar nicht erwähnt wird?

berghaus 30.06.19



Offline Erdferkel

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Re: Neukundenbonus möglich?
« Antwort #3 am: 30. Mai 2019, 22:29:54 »
An wen kann oder muss man diese Schreiben richten? Briefe oder E-Mail?

Das wird wohl eines der grössten Hindernisse sein, da wird der Endkunde leider im Unwissen gelassen bei den ganzen Verflechtungen, vieleicht kann @dsTny schreiben wer der Zahlungsempfänger des geforderten Restbetrages sein soll... ich kenne mich mit den Besonderheiten im Insolvenzrecht null aus, wer da wem wann mitteilen muss welche Forderungen bestehen und wie und ob da Verträge trotz Insolvenz weiterlaufen... konnte ich bisher immer erfolgreich, wenn auch knapp, umschiffen.
Ich wünsche allen Geschädigten und um den Bonus gebrachten Kunden viel Erfolg!

Offline Didakt

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Re: Neukundenbonus möglich?
« Antwort #4 am: 31. Mai 2019, 18:15:10 »
@dsTny, @ berghaus

Nach allem, was ich in diesem Thread von Ihnen gelesen habe, sind Ihre Verträge mit der BEV beendet/gekündigt. Die Verträge sind/werden demnach abgewickelt. Es ist allgemein wichtig, sich regelmäßig über den Verlauf der Insolvenz zu informieren.

Während der Insolvenz ist der Insolvenzverwalter an sich absoluter Herrscher des Verfahrens und Ihr alleiniger Ansprechpartner. Die gegenseitigen Forderungen aus den beendeten Verträgen werden verrechnet. Sie erhielten/erhalten demnach mit Sicherheit vom Insolvenzverwalter eine Schlussrechnung, die Sie intensiv auf ihre Richtigkeit hin überprüfen sollten.

Daraus kann sich ergeben, dass für Sie ein Guthaben verbleibt oder aber eine Nachforderung zu begleichen ist. Ein Guthaben muss zur Insolvenztabelle angemeldet werden, eine Nachforderung des Insolvenzverwalters muss auf das von ihm genannte Bankkonto überwiesen werden.

Wenn Sie einen Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung z. B. in Sachen Bonusgwährung haben, können Sie auch diesen zur Insolvenztabelle anmelden. Nach Expertenmeinung besteht aber auch durchaus die Möglichkeit und wäre es zweckmäßig, eine solche Schadenersatzforderung ggf. gegen eine Forderung des Insolvenzverwalters aufzurechnen und (im Fall @dsTny) dem Insolvenzverwalter „die Aufrechnung zu erklären“.

Im Übrigen: Die Abwicklung des Insolvenzverfahrens kann Jahre in Anspruch nehmen. Evtl. erhält man einen Teil der Forderung zurück. Den nennt man „Quote“. Die Quote fällt regelmäßig gering aus. Man muss damit rechnen, dass meistens nur ein sehr geringer Anteil (oft unter 5 Prozent) der Forderungen zurückerstattet wird.

Offline berghaus

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Re: Neukundenbonus möglich?
« Antwort #5 am: 03. Juni 2019, 12:24:49 »
Man muss ja nur mal (auch) im Internet suchen! "Da werden Sie geholfen..."

Hier findet man von unserem "freundlichen" Versorger jede Menge Hinweise auf den Ablauf des Insolvenzverfahrens.

Auch,  dass (natürlich) bei der Abrechnung der Neukundenbonus, den BEV bei mir in zwei (anderen) Fällen vergessen hatte, berücksichtigt wird, wenn er einem denn zusteht und die 'Quote' Nennenswertes übrig lässt.

https://bev-inso.de/

Ich habe den Eindruck, dass  BEV den Beginn der Insolvenz genau so geplant hat, dass mir zwei Tage an dem vollen Belieferungsjahr fehlen.  :D

Allerdings will ich mal bei dem Netzbetreiber (Westnetz) nachfragen, ob ich nicht doch bis zum 31.01.2019 von BEV beliefert worden bin.

Ab 01.02.2019 hatte ich ja schon einen neuen Versorger.

berghaus 03.06.19

Offline Ds8Lf

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Re: Neukundenbonus möglich?
« Antwort #6 am: 22. Juni 2019, 14:11:26 »
Wenn aufgrund der Nichterfüllung des geschlossenen Vertrages durch die BEV Zusatzkosten angefallen sein sollten, höhere Preise und Arbeitsaufwand etc. würde ICH diese auch geltend machen, das ist aber sehr von der jeweiligen Streitlust des Kunden abhängig, ich hab meine Ansprüche bisher immer durchsetzen können, notfalls über die Schlichtungsstelle.

@Erdferkel
Das klingt ja interessant, hast du vielleicht so etwas wie eine Vorlage?
Wie viel könnte man für Arbeitsaufwand und Zusatzkosten anrechnen? Denn die Preise sind ja gestiegen im Vergleich zum Ende des letzten Jahres. Es war nicht mehr möglich einen vergleichbar günstigen Tarif zu bekommen. Arbeitsaufwand natürlich ... der ganze Ärger.

Welche Schlichtungsstelle wäre es eigentlich bei der BEV?

Offline Didakt

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Re: Neukundenbonus möglich?
« Antwort #7 am: 22. Juni 2019, 15:33:41 »
Zitat von: unter Antwort #6
Welche Schlichtungsstelle wäre es eigentlich bei der BEV?

Vorliegend von @ Erdferkel angesprochen wurde hier die Schlichtungsstelle Energie, Berlin. Weder die SE noch die ehemals beim Versorger tätige eigene Schlichtungsstelle können im Zuge der Insolvenz in Anspruch genommen werden.

Siehe hierzu auch den Link unter Antwort #5 (https://bev-inso.de/).

Offline Erdferkel

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Re: Neukundenbonus möglich?
« Antwort #8 am: 26. Juni 2019, 15:02:44 »
Hallo @ Ds8Lf, sorry daß ich erst jetzt antworte, waren im Urlaub...
Vorlage habe ich leider keine, ich habe damals gegen Vattenfall meine Forderung nach Entschädigung geltend gemacht, als Grundlage für meine Abrechnung habe ich die Honorarabrechnung M1 für ärztliche Gutachtertätigkeit bei Gericht verwendet.
Die Schlichtungsstelle hilft ggf. bei der Feststellung der Ansprüche gegenüber dem Versorger, durchsetzen muss man das dann notfalls per Klage vor Gericht, wenn der Vertragspartner nicht zahlen möchte.

Die BEV kann nicht mehr zahlen, und damit wird das sehr schwierig, ausser man kann das mit einer geforderten Nachzahlung verrechnen.
Lg, Erdferkel

Offline moorkluten

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Re: Neukundenbonus möglich?
« Antwort #9 am: 17. September 2019, 16:43:48 »
Hallo,
ich war vom 01.03.2018 - 01.02.2019, also 11 Monate Stromkunde bei der BEV. Dann kam die Insolvenz. 3 Monatsabschläge habe ich zurückbuchen lassen, wegen fehlendem Lastschriftmandat. Nun habe ich die Endrechnung mit einer Nachforderung von 195,64 Euro unter Berücksichtigu g von 8 Abschlägen. Der Neukundenbonus von 25%, der mir ja zusteht, da nicht ich sondern BEV den Vertrag einseitig beendet hat, wurde natürlich nicht berücksichtigt. Die Nachforderung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Danach wird die "Forderung" dem Inkassounternehmen Creditreform übergeben. Ich habe daraufhin sofort gegen die Rechnung Widerspruch eingelegt, worauf mir nochmals per Email mitgeteilt wurde, dass ich keinen Bonusanspruch hätte, weil die Mindestlaufzeit nicht erfüllt sei. Ich habe jetzt beschlossen, das auszusitzen und warte ab, ob Creditreform sich meldet.

Offline Didakt

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Re: Neukundenbonus möglich?
« Antwort #10 am: 18. September 2019, 16:54:46 »
@ moorkluten,

siehe hierzu meinen Beitrag unter Antwort #4, vorletzter Absatz.

Haben Sie die Schlussrechnung vom Insolvenzverwalter erhalten? Welchen Bonusanspruch können Sie denn der Nachforderung von 195,64 € entgegensetzten? Bleibt Ihrerseits eine Nachzahlung oder eine Forderung?

Beim Widerspruch gegen die Schlussrechnung sollten Sie es nicht belassen. In jedem Fall sollten Sie dem Rechnungsersteller in Ergänzung zu Ihrem Widerspruch unter Darlegung Ihres Bonusanspruchs die „Aufrechnung“ unter Beifügung der „Aufrechnungslage“ erklären. Eine verbleibende Nachzahlung wäre zu begleichen, eine Forderung (Guthaben) müsste zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Viel Erfolg!

Offline moorkluten

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Re: Neukundenbonus möglich?
« Antwort #11 am: 18. September 2019, 17:51:36 »
Schlussrechnung habe ich vom Insolvenzverwalter erhalten. Mein Bonusanspruch in Höhe von 25% beträgt € 258,99. Somit hätte ich noch einen kleinen Betrag, den ich zur Insolvenztabelle anmelden könnte, was ich aber nicht machen werde. Das alles habe ich im Widerspruch aufgeführt und um eine neue Rechnung mit dem Bonus gebeten.

Offline Energienutzer

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Re: Neukundenbonus möglich?
« Antwort #12 am: 01. Oktober 2019, 16:56:21 »
Hallo Moorkluten, habe gerade unter der anderen Rubrik "Guthaben wird nicht ausbezahlt" etwas zu diesem Punkt geschrieben. Vielleicht mal lesen. Bei mir ist es genau wie bei Ihnen, jedoch hat Creditreform sich schon gemeldet. Vielleicht sollten wir uns weiter informieren, wie es läuft ?

 

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