Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
u.a. Rechts(un)wirksamkeit ohne Vollmacht d. genannten „gesetzlichen Vertreters“
Wolfgang_AW:
--- Zitat von: khh am 03. Februar 2015, 13:04:34 ---@Wolfgang_AW,
über "schwebende Verhandlungen" zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger (als Grund für die Hemmung der Verjährung gem. § 203 BGB) lese ich im Eröffnungsbeitrag nichts.
--- Ende Zitat ---
Stimmt - allerdings wird auch nicht beschrieben, ob in der Sache nach dem Mahnbescheid absolute Funkstille geherrscht hat.
Wäre das so, bin ich mit Ihnen der Meinung, dass dann (je nach Antragstellung Mahnverfahren)die Verjährung in der zweiten Hälfte 2014 eingetreten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln