Grundsätzlich ist für Sie zu beachten, dass Sie als Anlagenbetreiber verpflichtet sind, mindestens alle vier Jahre eine Prüfung gemäß den geltenden Normen (BGV A3) durchzuführen, um die elektrische Sicherheit Ihrer Photovoltaik-Anlage zu gewährleisten.
Auch wenn der Eingangsbeitrag von Wolfgang_AW lange her ist bedarf er doch einer Klarstellung, auch, um evtl. privaten Anlagenbetreiber nicht zu verunsichern:
Die von ihm angesprochene regelmäßige gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung einer Photovoltaikanlage durch den Anlagenbetreiber ist nur für
Unternehmer und Vermieter verpflichtend, die eine derartige Anlage betreiben. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich im 7. Sozialgesetzbuch, Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII). Die DGUV Vorschrift 3, TRBS (ArbschG) und (BetrSichV) regelt lediglich die Prüfungen von elektrischen Geräten, Anlagen und Betriebsmitteln. Diese Vorschriften sind für Privatleute bzw. privaten Haus- und Grundstückseigentümer nicht relevant.
Ob und in welchem Umfang ein Hauseigentümer seine Photovoltaikanlage regelmäßig einer Sicherheitsprüfung zu seinem eigenen Schutz durchführen lässt, ist seine freie Entscheidung.