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Autor Thema: Gassperre heute  (Gelesen 6334 mal)

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Offline Fritz-Walter

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Gassperre heute
« am: 27. Januar 2015, 16:53:10 »
Hallo,

als ich heute Mittag nach hause kam, funktionierte kein Warmes Wasser mehr und als ich die Gastherme überprüfte viel mir auf das dort etwas mit dem Gas nicht stimmt.
Nach 30min Fehler suche fand sich schließlich die Antwort im Briefkasten: Gassperre

Ich bin Mieter eines Einfamilienhauses und wir sind 2 Erwachsene + 4 Kinder (1 kleines Baby 4 Monate alt) und wir Zahlen die Abschläge direkt an den Vermieter.
Nach mehreren Telefonaten mit dem Netzbetreiber stellte sich dann heraus das der Eigentümer wohl nicht mehr zahlt.

Die Dame am Telefon wusste wohl selber nicht was sie mir sagen soll und verwies auf den Vermieter. Da dieser aber wohl im Urlaub ist oder sonst wo ist dieser für mich im Moment keine Anlaufstelle.

Nach Google Recherche heisst es das eine Sperre frühzeitig angekündigt werden muss. Ich wusste bis heute nicht mal wer uns mit Gas beliefert und wir erhielten auch keinerlei Ankündigungen oder sonst ein schreiben vom Gasanbieter.


Nun die Frage: Was kann ich konkret machen das ich schnellstmöglich wieder mit Gas beliefert werde?
(Bitte nicht auf den Vermieter verweisen, der ist mir momentan keinerlei Hilfe. Ich möchte meine Gasrechnung in Zukunft selber bezahlen!)


Dankeschön für eure Hilfe!


Offline khh

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Re: Gassperre heute
« Antwort #1 am: 27. Januar 2015, 17:39:06 »
... Ich bin Mieter eines Einfamilienhauses und wir sind 2 Erwachsene + 4 Kinder (1 kleines Baby 4 Monate alt) und wir Zahlen die Abschläge direkt an den Vermieter.
Nach mehreren Telefonaten mit dem Netzbetreiber stellte sich dann heraus das der Eigentümer wohl nicht mehr zahlt.
Die Dame am Telefon wusste wohl selber nicht was sie mir sagen soll und verwies auf den Vermieter. ...

Hallo Fritz-Walter,

dieser Verweis ist eine Frechheit, denn jeder Netzbetreiber/Versorger sollte wissen, dass eine Sperre nicht die Gesundheit von bspw. Kinder gefährden darf!

Wenn der Vermieter tatsächlich nicht erreichbar ist, dann würde ich mich sofort (ggf. telefonisch) an einen Anwalt wenden, damit der für unverzügliche Abhilfe sorgt.

Für alle entstehenden Kosten etc. können Sie Ihren Vermieter haftbar machen, nötigenfalls durch Aufrechnung mit der Miete (für die Dauer des vom Vermieter verschuldeten Heizungsausfalls ohnehin die Miete um bis zu 100% kürzen). Lassen Sie sich auch diesbzgl. anwaltlich beraten/vertreten!

Gruß, khh 

PS:
Wenn Sie dann baldmöglichst den Gasbelieferungsvertrag auf Ihren Namen umstellen lassen, dann meiden Sie unbedingt die wenig seriösen Billiganbieter (Infos und Hilfestellung zur Versorgerwahl finden Sie nötigenfalls hier im Forum).
« Letzte Änderung: 27. Januar 2015, 17:45:21 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Wolfgang_AW

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Re: Gassperre heute
« Antwort #2 am: 27. Januar 2015, 19:14:02 »

Wenn der Vermieter tatsächlich nicht erreichbar ist, dann würde ich mich sofort (ggf. telefonisch) an einen Anwalt wenden, damit der für unverzügliche Abhilfe sorgt.

Für alle entstehenden Kosten etc. können Sie Ihren Vermieter haftbar machen, nötigenfalls durch Aufrechnung mit der Miete (für die Dauer des vom Vermieter verschuldeten Heizungsausfalls ohnehin die Miete um bis zu 100% kürzen). Lassen Sie sich auch diesbzgl. anwaltlich beraten/vertreten!

Gruß, khh 

Auf jeden Fall anwaltliche Hilfe (Fachanwalt Mietrecht) in Anspruch nehmen, nicht dass Sie zusätzlich vom Regen in die Traufe kommen.


Wichtig ist zunächst allein der Mietvertrag. Was ist dort bei den Betriebskosten bzw. zum Energiebezug ausgeführt?
Sind dort die Abschläge für z.B. das Gas explizit aufgeführt?
Wie wurden in der Vergangenheit die Betriebskosten abgerechnet?

Bei der Miete eines Hauses ist es m.E. ungewöhnlich, wenn sich der Vermieter den/die Energiebezug/-abrechnung vorbehält.

Wo wohnt der Vermieter? Denn es wäre verwunderlich, wenn im Falle, dass das ganze Energie- und Zahlungsmanagement dem Vermieter obliegt, die Gassperre bei Ihnen landet.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline GPKE-Xperte

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Re: Gassperre heute
« Antwort #3 am: 29. Januar 2015, 10:01:29 »
Zitat
Nach mehreren Telefonaten mit dem Netzbetreiber stellte sich dann heraus das der Eigentümer wohl nicht mehr zahlt.

Woher kann denn der Netzbetreiber diese Info haben?

Offline RR-E-ft

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Re: Gassperre heute
« Antwort #4 am: 29. Januar 2015, 11:31:07 »
Sollte der Vermieter als Kunde des Energielieferanten nicht zahlen und der Netzbetreiber deshalb berechtigterweise im Auftrag des Lieferanten die Versorgung unterbrochen haben, so sollte man versuchen, mit dem Lieferanten in Kontakt zu treten, um mit diesem zB. zu vereinbaren, dass man an Stelle des Vermieters für diesen den laufenden Bezug bezahlt (Zahlung auf fremde Schuld), so dass keine weiteren offenen Forderungen auflaufen. Das Geld muss man sich dann vom Vermieter zurückholen bzw. die Vorauszahlungen an diesen entsprechend kürzen. Ohne eine Kündigung des bestehenden Liefervertrages zwischen Lieferant und Vermieter ist es grundsätzlich nicht möglich, über die Abnahmestelle einen neuen bzw. weiteren Bezugsvertrag abzuschließen.
« Letzte Änderung: 30. Januar 2015, 12:49:42 von RR-E-ft »

Offline Netznutzer

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Re: Gassperre heute
« Antwort #5 am: 29. Januar 2015, 21:08:12 »
Zitat
Woher kann denn der Netzbetreiber diese Info haben?

Durch den Gassperrauftrag des zuständigen Lieferanten. Da darf man auch als Netzbetreiber beim Gas schon mal rückfragen, ob Infos bzgl. der Sicherheit vorliegen, oder ob der Anschluss endgültig von der Verorgung abgemeldet wird oder ob nur vorübergehend gesperrt wird.

Gruß

NN

Offline GPKE-Xperte

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Re: Gassperre heute
« Antwort #6 am: 09. Februar 2015, 11:15:31 »
Zitat
Zitat
Woher kann denn der Netzbetreiber diese Info haben?
Durch den Gassperrauftrag des zuständigen Lieferanten. Da darf man auch als Netzbetreiber beim Gas schon mal rückfragen, ob Infos bzgl. der Sicherheit vorliegen, oder ob der Anschluss endgültig von der Verorgung abgemeldet wird oder ob nur vorübergehend gesperrt wird.

Gruß

NN

Das ist meiner Meinung nach datenschutzrechtlich nicht korrekt, dass der Netzbetreiber die Informationen über Nichtzahlung im Vertragsverhältnis zwischen Lieferant und dessen Kunden erhält. Und es ist weiterhin auch nicht in Ordnung, dass diese Information vom Netzbetreiber dann per Telefon an weitere Personen herausgegeben wird.

Um welchen Netzbetreiber handelt es sich denn hier, der so eine fragwürdige Einstellung zum Datenschutz hat?

 

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