Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Abrechnung für 2014 suspekt

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khh:

--- Zitat von: Marlies am 19. Januar 2015, 22:43:27 ---... Im Schreiben vom 19.12.13 heißt es wörtlich: "... Seit dem 17.12.2013 werden Sie nun im Tarif immergrün! gold mit Strom versorgt. ..."
Ich muss gestehen, dass ich keinerlei Mails irgendeiner Art in meinen Akten finden kann, die eine Vertrags-änderung nach sich ziehen. ...
Als ich heute Abend den Brief, mit dem der letzte Scheck kam, genauer betrachtete, erkannte ich in der rechten unteren Ecke ...
Man hat mir also tatsächlich eine Preiserhöhung "untergejubelt". Habe ich mit der Einreichung des Schecks damit "unbewußt" dieser Preiserhöhung zugestimmt? ...
--- Ende Zitat ---

Marlies,

entscheidend bzgl. eines Bonusanspruchs ist nicht was am 19.12.13 nachträglich zur Tarifänderung mitgeteilt wurde, sondern ob das transparent und eindeutig bereits in dem Treuebonus-Angebot bzw. in der von Ihnen abgegebenen Annahmeerklärung aufgezeigt wurde. Wenn das nicht so ist, dann fordern Sie den ggf. zum Tarif Windkraft 6 vertraglich vereinbarten Bonus 25%(?) per Email ein (aus Nachweisgründen evtl. zusätzlich per Einschreiben-EINWURF) und zwar mit Fristsetzung 14 Tage (Datum benennen) für den Zugang einer Korrektur der Abrechnung für das 1. Lieferjahr. Mit dem "Treuebonus" i. H. von 50 € wurden Sie auch nicht in ein 2. Lieferjahr gelockt; Sie haben schlicht die form- und fristgerechte Vertragskündigung zum Ablauf des 1. Lieferjahres versäumt.

Mit der Einreichung des Schecks haben Sie definitiv NICHTS zugestimmt. Der kleingedruckte Hinweis auf die
GP-Erhöhung in dem Scheck-Begleitschreiben ist (ebenso wie eine in mehrseitigen Allgemein-Infos versteckte Mitteilung) keine wirksame Preiserhöhungsmitteilung, denn der höhere GP hätte schon unmissverständlich in dem (ggf. mit einer Tarifänderung verbundenen/s.o. = dann neuer Vertrag mit neu vereinbarten Preisen) Treuebonus-Angebot stehen müssen bzw. es fehlt der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen zum selben Vertrag. Liegt Ihnen derartiges nicht vor, widersprechen Sie der GP-Erhöhung mit vorstehender Begründung und verlangen Sie ebenso eine Korrektur der Abrechnung für das 2. Lieferjahr.

Gruß, khh 

Nachtrag:
Nach fruchtlosem Ablauf der dem Versorger zustehenden vierwöchigen "Abhilfefrist" (siehe §§ 111a u. b EnWG bzw. Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle Energie e.V. unter Menüpunkt "Ihre Beschwerde") hat oftmals eine
-für Versorger Kosten auslösende- Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de zu von Verbrauchern gewünschten Ergebnissen geführt.
 

Didakt:
@ Marlies, ergänzend zu den Ausführungen von @ khh noch folgendes:

Unterstellt, die Guthabenerstattung für das 1. Lieferjahr belief sich exakt auf den Betrag von 103,00 €, dann schuldet Ihnen der Anbieter unter Beibehaltung des vertraglich vereinbarten Grundpreises ‒ die Preisanpassung und Tarifänderung erfolgten rechtsgrundlos ‒ noch ein Erstattungsguthaben von 161,27 €. Darin enthalten ist ein geschuldeter 25%iger Bonus von brutto 62,12 €.
Der gewährte Weihnachts-Treuebonus von 50,00 € bleibt dabei außer Acht. Eine Rückforderung kommt nicht in Betracht!

Aus Ihrem 1. Beitrag geht nicht eindeutig hervor, ob Sie eine Schlussrechnung für den gesamten Lieferzeitraum erhalten haben oder eine Abrechnung für das 1. Jahr vorausging?
Formulieren Sie Ihren dezidiert zu begründenden Widerspruch gegen die Maßnahmen sowie Ihre Erstattungsforderung unter Beifügung entsprechender „Eigener Jahres-/Schlussabrechnungen“ mit „links“ oder benötigen Sie dafür Unterstützung?

MfG

Marlies:
Herzlichen Dank nochmals für deine großartigen Ausführungen.

@ didakt

Der Vertrag mit immergrün begann am 01.01.2013 und wurde zum 31.12.2013 mit der Guthabenerstattung abgerechnet. Die Guthabenerstattung belief sich auf exakt 103,64 €.
Die Details der Abrechnung 2013 habe ich bereits in meinem Eingangsschreiben benannt.
Das Verbrauchsjahr 2013 wurde also komplett, auch mit den richtigen Zahlen, abgerechnet. Es bestand zu diesem Zeitpunkt kein Anlass zu einer Kündigung.

Was dann aber bereits im Herbst durch die Medien geisterte, ließ mich aufhorchen. Und der Bericht in "akte 15" bestätigte meine Befürchtungen. Mein neuer Versorger kündigte den Vertrag in meinem Namen zum 31.12.2014.

Ich werde mich jetzt an die Formulierung machen. Mit `links´werd ichs nicht schaffen. Aber ich habe viel Argumente hier bekommen.
Danke nochmals

khh:
Hallo Marlies,

vielleicht können Sie diesem Thread http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18999.0.html noch weitere Informationen entnehmen.

Viel Erfolg!

Gruß, khh

Marlies:
Nachdem ich jetzt diverse Problemstellungen gelesen habe, ist mit ein Post besonders aufgefallen (leider finde ich den nicht mehr). Es ging um ein scheinbar nichtssagendes Weihnachtsschreiben 2013 von immergrün, in dem man sich bedankt und... man solle doch das Unternehmen postiv bewerten. Auch stellte man einen Gewinn in Aussicht.... bla bla bla
Angehängt, so der User, war wohl ein mehrseitiges Schreiben, in dem auf die Änderung des Grundpreises mit Sonderkündigungsrecht usw. aufmerksam gemacht wurde.
Das Anschreiben von immergrün sah ich als Werbung und einen apple wollte ich auch nicht gewinnen. So verschwand die Mail von immergrün im Papierkorb, nicht ahnend, dass sich dahinter grundlegende Änderungen verbargen.
Ich sehe sowas als arglistige Täuschung.

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