Die Userin @ M. hat dem Stromladen als Ergebnis der Überprüfung ihrer Verbrauchsabrechnungen eine Mängelliste mit der freundlich bestimmten Aufforderung übersandt, ihre Beanstandungen innerhalb einer Frist von gut 14 Tagen zu beseitigen, dies in korrigierten Rechnungen zu dokumentieren und innerhalb gleicher Frist das ihr nunmehr noch zustehende Abrechnungsguthaben auszuzahlen. Ihr Widersacher ist ihrer Bitte eiligst ‒ 6 Tage vor Ablauf der gesetzten Frist ‒ in durchaus generöser Weise nachgekommen. Also, geht doch!