Hallo,
Ich bin Eigentümer einen Mehrfamilienhauses und habe derzeit Probleme mit der Stadtwerke, weil zwei Mieter einen Humbug getrieben haben und die Stadtwerke Duisburg obendrauf.
Ein Mieter hat sich im August 2011 vom Strom abgemeldet und ist erst Anfang Januar 2013 ausgezogen. Trotzdem hatte er auch in der Zwischenzeit Strom. Ich erfuhr erst nach seinem Auszug, dass der Zähler auf meinen Namen lief. Denn nach seinem Auszug wollte ich einen Leerstand melden Ich bekam in dieser Zwischenzeit keine einzige Rechnung, so dass ich nicht reagieren konnte.
Ein anderer Mieter hat sich nicht einmal angemeldet und Strom bezogen. Auch darüber wusste ich erst im Januar 2013 bescheid, 3 Monate nach seinem Auszug. Die ganze Zeit bekam ich nicht eine einzige Rechnung, bevor ich den Leerstand gemeldet habe.
Normalerweise zahlt man ja monatliche Abschläge und könnte somit sofort reagieren, doch die Stadtwerke Duisburg hat wahrscheinlich gewartet, bis jede Rechnung auf über 1000 Euro lief, und schickte sie mir erst dann per Post.
Nach einer Beschwerde wollte die Stadtwerke von mir die Zählerstände bei den Ein- und Auszügen haben, doch trotzdem sind sie auch damit der Überzeugung, dass sie von mir alles fordern können. Theoretisch wäre es sogar möglich, so die Stadtwerke am Telefon, dass sich jeder Mieter vom Strom abmeldet, so dass der jeweilige Eigentümer den Strom bezahlen müsste ("Das ist leider so und das ist rechtens", so die Stadtwerke Duisburg).
Wie sieht das ganze tatsächlich vor Gericht aus? Hat da jemand Erfahrungen? Kann ich über die Schlichtungsstelle eine Lösung erreichen?
Nach einer Recherche habe ich rausgefunden, dass die Stadtwerke Duisburg gegen $2 Abs.1 2 StromGVV verstoßen hat. Das heisst, die Stadtwerke kann theoretisch bei fehlender Anmeldung den Strom auf den Eigentümer, auf Herrn Gauck oder Frau Merkel umlegen. Vor Gericht jedoch, kann die Stadtwerke die Förderung nur vom tatsächlichen Verbraucher (Konkludenz) geltend machen. Ausserdem kann ich mich auf das Urteil des LG Itzehoe vom 3.3.2009, 1 S 179/08 berufen. Liege ich hiermit richtig? Dabei habe ich sogar der Stadtwerke geholfen, indem ich die Zählerstände und die tatsächlichen Verbraucher genannt habe. Das ganze sogar mit Einwohnermeldeamtsbescheinigungen!!
Oder ist das nur ein klassischer Versuch des Versorgers, an das Geld so leicht wie möglich zu kommen?
Danke