Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: RWE-Forderung  (Gelesen 10489 mal)

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Offline Anemone

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RWE-Forderung
« am: 31. Oktober 2006, 16:52:02 »
wie kann ich reagieren, nachdem mir das RWE seit Mai monatelang keine Rechnung für die neue Wohnung geschickt hat und jetzt ca. 1000 Euro von mir verlangt sowie einen monatlichen Abschlag für Gas und Strom in Höhe von 119 € ab November?

kann ich die Rechnung oder die Abschläge grundsätzlich kürzen?

Offline RuRo

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RWE-Forderung
« Antwort #1 am: 31. Oktober 2006, 16:57:36 »
Schau\' mal hier:

Wie mit dem Einspruch umgehen

Mal ganz ehrlich und bitte nicht persönlich nehmen. Der angegebene Link beweist, dass hier manche Leute Hilfe erwarten, die auch nicht im Ansatz die Mühe der eigenständigen Recherche erkennen lassen.

Bereich Grundsatzfragen, da steht alles drin.

Suche benutzen tut nicht wirklich weh :wink:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Anemone

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RWE-Forderung
« Antwort #2 am: 31. Oktober 2006, 17:04:39 »
wie soll man eine solche Antwort nicht persönlich nehmen, nachdem man sich 2 Stunden abgemüht hat, was zu erfahren und mit diesem Forum einfach nicht klar kommt??? ich habe leider nicht die Möglichkeit, hier die Nacht zu verbringen.
Toller empfang... wirklich.

Offline RuRo

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RWE-Forderung
« Antwort #3 am: 31. Oktober 2006, 17:14:37 »
:lol: Ja, hier ist jeder Willkommen

Also gut:

Rechnung versteh\' ich als Jahresrechnung - ist das so?
Sind die 1000 € eine Nachzahlung?
Hast du Abschläge geleistet?
Willst du auf den Unbilligkeitseinwand hinaus?

Das sind meine Fragen zu deinem Sachverhalt :wink:

Deine Frage: kann ich die Rechnung oder die Abschläge grundsätzlich kürzen?

Grundsätzlich JA unter Beachtung einiger kleiner Details :wink:

Hier schlau machen:

Weiterführende Themen sorgfältig studieren:

Billigkeitskontrolle von Gaspreisen (Stand)

Irre Vorauszahlungen wg. Umstellung Abrechnungszeitraum


Kleiner Fahrplan

    Frage klären, ob Tarif- oder Sondervertragskunde (i.d.R. Tarifkunde)

    Berechtigung des Versorgers zur einseitigen Leistungsbestimmung verlangen bzw. klären

    Preisgegenüberstellung (aktueller Preis/angemessener Preis) mit Vorjahresverbrauch, da solltest du schon mal staunen

    Mit der Billigkeitskontrolle beschäftigen und Entscheidung treffen.

    Bei Entscheidung für Einwand nach § 315 Abs. 3 BGB

    Einzugsermächtigung widerrufen

    Unbilligkeitseinwand an Versorger abschicken

    Monatliche Ablesung des Gaszählers mit Verwaltung auf eigenem Ableseblatt.

    Nur noch den Betrag als Abschlag überweisen, der dem tatsächlichen Verbrauch entspricht (Verbrauch und Abschlagsmonat auf Überweisung nicht vergessen) [/list:u]

    Ruhig Blut und gute Nerven bewahren (am Anfang kommen nur die Standardantwortbriefe ohne rechtliche Substanz)
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline alx

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RWE-Forderung
« Antwort #4 am: 31. Oktober 2006, 21:03:54 »
@Anemone:

sorry, aber Du erwartest doch nicht wirklich, daß 2 Stunden Lektüre des Forums ausreichen (da liest man gerade mal 2 Threads von RR-E-ft  :wink:)  um die Materie zu durchdringen?

Zudem gab\'s doch \'ne Antwort von RuRo...
Ggf. nach Mitstreitern in der Region ausschau halten...

Gruß
Alex
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
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Offline Fidel

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RWE-Forderung
« Antwort #5 am: 31. Oktober 2006, 22:55:13 »
Moin:

@Anemone

Zitat
wie kann ich reagieren, nachdem mir das RWE seit Mai monatelang keine Rechnung für die neue Wohnung geschickt hat und jetzt ca. 1000 Euro von mir verlangt sowie einen monatlichen Abschlag für Gas und Strom in Höhe von 119 € ab November?

kann ich die Rechnung oder die Abschläge grundsätzlich kürzen?


Ihre Verärgerung ist gut nachvollziehbar. In der Tat ist das Verhalten Ihres Energieversorgungsunternehmens mehr als frech, von Ihnen Zahlungen über geleistete Energielieferungen zu fordern.

Zitat
wie soll man eine solche Antwort nicht persönlich nehmen, nachdem man sich 2 Stunden abgemüht hat, was zu erfahren und mit diesem Forum einfach nicht klar kommt??? ich habe leider nicht die Möglichkeit, hier die Nacht zu verbringen.
Toller empfang... wirklich.


Einmal mehr sehen Sie mich auf das tiefste erschüttert. Zwei Stunden kostbarster Lebenszeit wurden von Ihnen eingebracht, ohne dass Ihre Erwartungen erfüllt wurden? Das ist ein Sachverhalt, der mich - und sicherlich die meisten hier - fassungslos macht.

Bitte teilen Sie uns Ihre Postanschrift mit, damit wir Ihnen einen Einkaufsgutschein als Ausgleich für die hier erlittene Unbill übersenden dürfen.

Mit freundlichsten Grüßen
Fidel

Offline Anemone

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RWE-Forderung
« Antwort #6 am: 03. November 2006, 14:37:10 »
@ RuRo

... ein ernst gemeintes Danke für die letztlich doch freundliche und hoffentlich hilfreiche Antwort  :D

Es handelt sich hier nicht um eine Jahresabrechnung.
Zur Erklärung:
ich bin im März in eine neue Wohnung gezogen (daher kann ich keinen Vergleich zum Vorjahr anstellen) Im Mai erhielt ich eine Rechnung, die ich ungekürzt überwiesen habe. ein Abschlagsbetrag wurde mir darin nicht mitgeteilt.
Das RWE reagierte erst jetzt auf wiederholte Anfragen (schriftlich und telefonisch) mit besagter Nachzahlung über ca. 1000 € und Mitteilung über die künftige Abschlagszahlung. Der bisherige Verbrauch liegt weit unterhalb dieser Summe, da die Heizperiode ja mal gerade erst angefangen hat. ich verstehe den Betrag somit als Hochrechung auf die Kosten, die noch entstehen werden.

Dass ich die Energiekosten grundsätzlich kürzen kann, habe ich erst vor ein paar Tagen eher zufällig im TV gehört und danach versucht, mich in die Materie einzulesen. Leider ist es so umfassend und vielfältig, dass ich den Wald vor Bäumen nicht sehe...
Zeitlich bin ich im Zugzwang, weil ich zur Zahlung der Nachforderung natürlich eine Frist habe und der erste Abschlag jetzt fällig ist.

Ich werde also jetzt versuchen, mich durch diesen Wust an Informationen zu kämpfen und zu reagieren ohne mir dabei den "Hals zu brechen"

Lieben Gruß und nochmal herzlichen Dank
Anemone



@ alx  :(
@ Fidel  :evil:

In meiner Welt hilft derjenige, der über etwas Bescheid weiß, demjenigen, der um Hilfe bittet. Auch ich halte das so, wann immer ich weiterhelfen kann.

Ich bin nicht blöd, nur eben in dieser Sache unwissend. Und ich bin mit Sicherheit nicht empört darüber, dass ich bezogenen Stom und Gas bezahlen muss.

Ich frage mich, ob nicht euer Ego dem Ziel im Wege steht, möglichst viele Mitstreiter zu finden.
Was ihr hier abzieht ist eher abschreckend und führt dazu, dass man die Faust in der Tasche macht und bezahlt, was die Energieunternehmen verlangen.

In diesem Sinne - weiterhin viel Erfolg im Leben

Offline Anemone

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RWE-Forderung
« Antwort #7 am: 03. November 2006, 16:18:50 »
@ RuRo

nachdem ich mich mit Ihrer Hilfe weiter in die Materie eingefunden habe (ca. 1000 Seiten ausgedruckt um sie zu Hause durchzuarbeiten  :wink:  ) noch eine Frage:

Muss ich dem Energieversorger meine Absicht mitteilen, seine Forderung wegen Unbilligkeit zu kürzen bevor ich jetzt irgendetwas bezahle oder reicht der Hinweis auf der Überweisung, dass ich unter Vorbehalt zahle und kann das Schreiben nachschieben?

Offline RuRo

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RWE-Forderung
« Antwort #8 am: 07. November 2006, 18:55:30 »
@Anemone

Null- oder Kürzungsvariante erst nach Versand des Unbilligkeitseinwandes an den Versorger. Nachdem es um Strom und Gas geht, dass inhaltlich auch sauber getrennt halten.

Falls du nicht zur Null-Variante greifen willst, meinte ich mit Gegenrechnung, Verbrauchspreis RWE zu Verbrauchspreis den du bereit bist zu zahlen.

Schau mal, hier gibt es eine Zusammenfassung für Neu-Einsteiger:

Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger

Ich würde nach Unbilligkeitseinwand nur noch einen monatlichen Betrag überweisen, der dem tatsächlichen Verbrauch entspricht, jeweils getrennt in Strom und Gas. So wird in jedem Fall einer Überzahlung deinerseits vorgebeugt.

Noch eine ergänzende Frage:
Wie ist dein Abrechnungszeitraum Strom/Gas?
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Anemone

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RWE-Forderung
« Antwort #9 am: 09. November 2006, 15:47:37 »
@ RuRo

danke für die weitere Antwort.

ich habe inzwischen den Widerspruch ans RWE abgeschickt und den Rückschein bereits erhalten. Das Musterschreiben für die Gesamtkosten habe ich dafür als Vorlage genommen.

Ich habe vor, zunächst den monatlichen Verbrauch zu berechnen und dementsprechend zu überweisen. Nach deinem Vorschlag werde ich Gas und Strom trennen. Variante wäre, den monatlich berechneten Gesamtbetrag zu überweisen und die Berechnung als Fax zuzuschicken. Nach Ablauf eines Jahres will ich dann einen festen Betrag monatlich als Abschlag zahlen.

Meine Anmeldung beim RWE habe ich zum 1.3.06 vorgenommen, deshalb gehe ich davon aus, dass dann auch zum Ende Februar 07 die Jahresabrechnung kommt.

Lieben Gruß  :)
Anemone

Offline RuRo

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RWE-Forderung
« Antwort #10 am: 09. November 2006, 19:53:17 »
@Anemone

Ich würd\' bei der getrennten Überweisung bleiben. Klare Sache, Hintergrund per PN  :wink:
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