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Autor Thema: Merkwürdige Haltung der Verbraucherzentrale zu E.ON Haltung  (Gelesen 6311 mal)

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Anonymous

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Heute stand in der Neuen Westfälischen dieser Artikel :

Gas: E.ON besteht auf Zahlung
Mich wundert hier die merkwürdige Haltung der Verbraucherzentrale.
Ist dort die Rechtslage nicht bekannt ?
Da war doch die Sache mit der Beweisumkehr oder sehe ich das falsch ?

Klärung tut not.

Offline RR-E-ft

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Merkwürdige Haltung der Verbraucherzentrale zu E.ON Haltung
« Antwort #1 am: 21. Oktober 2004, 17:36:32 »
Ich rate dazu, die erhöhten Abschläge nicht zu zahlen, da diese bei unbilliger Preiserhöhung unweigerlich zu Überzahlungen des Kunden führen, dieser deshalb wegen § 31 AVBV nicht aufrechnen kann und klagen muss mit dem Ergebnis des Prozessrisikos und der gedrehten Darlegungs- und Beweislast gegenüber einer Zahlungsklage des Versorgers.

Einige Verbraucherzentralen sind noch etwas vorsichtig.

Anfang November gibt es eine Veranstaltung der Verbraucherzentrale Bundesverband mit allen Energiereferenten der einzelnen VZ. Dort werden wir das Thema noch einmal gemeinsam diskutieren.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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