Energiepreis-Protest > ExtraEnergie

Urteil OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 - Az I-20 U 136/14

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EviSell:
Zur Pressemitteilung der VZ NRW:


--- Zitat ---Guthaben aus Energierechnungen sind unverzüglich zu erstatten – überhöhte Abschläge unzulässig
Energieversorger müssen Abschlagszahlungen für die Lieferung von Strom oder Gas am mutmaßlichen Verbrauch des Kunden orientieren. Zudem sind Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Az I-20 U 136/14, Urteil vom 16.12.2014) in einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen ExtraEnergie GmbH in zweiter Instanz entschieden.
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--- Ende Zitat ---

http://www.vz-nrw.de/guthaben-aus-energierechnungen-sind-unverzueglich-zu-erstatten-ueberhoehte-abschlaege-unzulaessig

Link zu den veröffentlichten Urteilen :
 http://www.vz-nrw.de/guthaben-aus-energierechungen-sind-unverzueglich-zu-erstatten-----ueberhoehte-abschlaege-sind-unzulaessig


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