Energiepreis-Protest > EVD - EnergieVersorgung Deutschland
Verdeckte Falschberechnung der EEG-Umlage
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Amazone:
Mir wurde heute folgender Fall vorgelegt:
Eine Kundin schloss am 17.10.2013, also nachdem am 15.10.2013 die Erhöhung der EEG-Umlage von 5,277 Ct./kWh in 2013 auf 6,240 Ct./kWh in 2014 veröffentlicht wurde, mit der EVD einen Stromliefervertrag.
In den AGB der EVD hieß es dazu:
--- Zitat ---"6.2. (Satz 4) Kunden, die nach dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe (i.d.R. der 15.10 eines Jahres) einer Veränderung der EEG-Umlage i.S. dieser Ziffer und vor deren Inkrafttreten einen Energieliefervertrag abschließen, wird die einmalige Veränderung dieser Abgabe ab Inkrafttreten der Veränderung in voller Höhe, unmittelbar und
dauerhaft gutgeschrieben."
--- Ende Zitat ---
und
--- Zitat ---6.9. "Wird die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie nach Vertragsschluss mit
zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann der Lieferant hieraus entstehende Mehrkosten an
den Kunden weiterberechnen. Dies gilt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres
Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche
Regelung der Weiterberechnung entgegensteht."
--- Ende Zitat ---
Berechenbar war für den vorliegenden Vertrag demnach durchgängig lediglich die EEG-Umlage aus 2013 i.H.v. 5,277 Ct./kWh.
Gestern erhielt die Kundin dann nach Kündigung zum Ende des ersten Belieferungsjahres von EVD die Schlussrechnung. In der dort enthaltenen Übersicht über berechnete Veränderungen hoheitlicher Abgaben von 2013 auf 2014 wurde die EEG-Umlageerhöhung richtigerweise (siehe vorgenannte AGB-Bestimmungen) nicht aufgeführt, sodass es zunächst den Anschein hatte, als sei alles korrekt abgerechnet worden.
Die Überraschung kam, als ich am Schluss der Rechnung unter dem Punkt "In Ihrem Rechnungsbetrag sind somit enthalten ..." den Posten "EEG-Umlage" nachrechnete. Hier zeigte sich, dass EVD keineswegs wie geschuldet und dargestellt auf die Berechnung der EEG-Erhöhung verzichtet, sondern diese vertragswidrig in voller Höhe berechnet hatte.
Wieder einmal drängt sich der Eindruck auf, dass auch die EVD versucht, ihre Kunden mit unlauteren Tricks "über den Tisch zu ziehen". Ich kann deshalb nur jedem EVD-Kunden dringend raten, jede einzelne Rechnungsposition zu überprüfen und der Rechnung bei Unstimmigkeiten unverzüglich zu widersprechen (kundenservice@ev-d.de).
Zu beanstanden war im vorliegenden Fall auch die avisierte „großzügige“ Erstattung eines sonstigen Rechnungsguthabens „innerhalb von 30 Tagen“.
Wie von mir gewohnt, auch hier wieder ein Musterschreiben:
--- Zitat ---Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beanstande die in Ihrer Schlussrechnung berechnete Höhe der EEG-Umlage als falsch.
Da mein Vertrag nach dem 15.10.2013, nämlich am ... abgeschlossen wurde, haben Sie zwar gemäß Ziff. 6.2. Satz 4 und 6.9 Satz 1 Ihrer AGB in der Veränderungsübersicht zu den hoheitlichen Abgaben richtigerweise keine Erhöhung der EEG-Umlage gegenüber 2013 ausgewiesen, mir diese dann jedoch ausweislich des unter dem Punkt "In Ihrem Rechnungsbetrag sind somit enthalten ..." aufgeführten Betrags trotzdem in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Bitte korrigieren Sie den Rechnungsbetrag der EEG-Umlage unverzüglich auf die für die gesamte Vertragsdauer vereinbarte Höhe von 5,277 Ct./kWh, mithin bei meinem Verbrauch von .... kWh auf den Gesambetrag von .... €. Die Differenz von .... zzgl. 19% MwSt. = .... € wollen Sie mir bitte zusammen mit meinem sonstigen Guthaben in Höhe von .... €, mithin insgesamt .... € auf mein Ihnen bekanntes Konto überweisen.
Zur Vermeidung eines gerichtlichen Mahnbescheids sehe ich der Zusendung Ihrer korrigierten Rechnung sowie der Erstattung meines Gesamtguthabens innerhalb einer Eingangsfrist bis zum 21.01.2015 entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
..........
--- Ende Zitat ---
P.S. An alle, die zwischenzeitlich per privater Nachricht versucht haben, von mir Rat zu konkreten Einzelfällen zu erhalten: Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin Ihres Vertrauens. Ich nehme in Foren generell nur zu allgemeinen Rechtsfragen Stellung.
Netznutzer:
Ich bin mir sicher; Wäre dies dieses Jahr passiert, der Kunde hätte auf Beibehaltung der höheren 2014er EEG-Umlage bestanden und der Senkung widersprochen, und natürlich auch allen anderen Rechnungsbestandteilen die zwischenzeitlich gesenkt wurden. Ist ja nur konsequent.
Gruß
NN
khh:
--- Zitat von: Netznutzer am 06. Januar 2015, 23:43:06 ---... Ist ja nur konsequent.
--- Ende Zitat ---
Nö, einfach nur Unsinn, und insbesondere dann, wenn man
eine solche Meinung in einem Verbraucher-Forum äußert! :(
wechselprofi:
Handelt es sich tatsächlich um eine verdeckte Falschberechnung oder nur um einen fahrlässigen Umgang mit der informatorischen Aufbereitung der Preisbestandteiles EEG-Umlage gemäss EnWG? Wenn eine höhere Umlage in einem "ALL IN"-Preis Berücksichtigung fand, dann muss eine Preiserhöhung des Preisbestandteiles Arbeitspreis ab 01.01. auf der Rechnung sichtbar sein!
khh:
Vermutlich handelt es sich auch um eine völlig misslungene Formulierung der AGB Ziff. 6.2. ???
Jedenfalls ist der zitierte Satz 4 in der aktuell verwendeten AGB-Version nicht mehr zu finden.
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