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Autor Thema: Widersruch erweitern  (Gelesen 4144 mal)

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Offline JOE

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Widersruch erweitern
« am: 10. Dezember 2005, 10:31:10 »
Soeben habe ich den Artikel unter:
www.energiepreise-runter.de --> Service --> Energiepreise
www.energiepreise-runter.de/index.php?pre_cat_open=41&id=115&subid=312&& gelesen. Darin steht u.a., dass im Zentrum der Auseinandersetzungen auch die überhöhten Preise in 2003 stehen  werden.
Müssten wir demzufolge nicht auch rückwirkend bis zur Verjährungsfrist diesen Preisen widersprechen um wenigstens den Anspruch auf evt. Rückzahlung nicht zu verlieren?
Ob´s was bringt ist ein anderes Thema.

Gruß
JOE

Offline Harry01

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Widersruch erweitern
« Antwort #1 am: 10. Dezember 2005, 11:05:05 »
@JOE

Es sollte eigentlich ausreichen, wenn Sie die Unbilligkeit auf den Gesamtpreis erweitern und verdeutlichen, daß dieser ausschließlich unter dem Verbehalt der Rückforderung gezahlt wurde und gezahlt wird.

 

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