@superhaase, unerhört finde ich Ihre unverschämten Prädikate ...
Naja, "Quatsch" ist halt eine umgangssprachliche Bezeichnung für Unfug.
Unverschämt ist das noch lange nicht, insbesondere im Vergleich zu den doch recht unverschämten Titulierungen, die Sie hier gerne Verteilen: "selbstgerechter Solaristenfürst", "proletenhaft", "egoistischer Solarist", "profitgieriger Solarist" etc.
Wenn Sie hier Unfug schreiben, müssen Sie sich gefallen lassen, dass man das als Unfug bezeichnet.
... und Ihre lausigen verdrehenden Interpretationen. Wo wird von mir gefordert, die private Nutzung von Dienstfahrzeugen per Gesetz zu verbieten?
Wenn Sie die Subvention "über diese Steuerhintertüre", wie Sie es nannten, abschaffen wollen, bleiben nur zwei Möglichkeiten:
1. Verbieten der privaten Nutzung von Dienstwagen.
2. Ausgleich durch stärkere steuerliche Berücksichtigung des geldwerten Vorteils der privaten Dienstwagennutzung.
Der Vollständigkeit halber habe ich beide Möglichkeiten aufgezählt und die erste als nicht machbar eingestuft.
Sie haben keine der beiden Möglichkeiten genannt, sondern für die Abschaffung der "besonderen steuerlichen Berücksichtigung" plädiert, was eben Quatsch ist.
Es geht um die "besondere steuerliche Berücksichtigung" die ein Privileg darstellt. So wird das nicht nur von mir, sondern in der Fachwelt überwiegend gesehen.
Sie stellen das schon wieder falsch dar.
Die steuerliche Berücksichtigung dient dazu, die steuerlichen Vorteile der privaten Dienstwagennutzung durch eine Besteuerung des geldwerten Vorteils zu egalisieren.
Wenn man zu der Ansicht kommt, dass dies aufgrund einer zu niedrigen steuerlichen Berücksichtigung nicht gelingt (worüber man sicher streiten kann), dann muss man eine Verstärkung der steuerlichen Berücksichtigung fordern, und diese nicht als "Privileg" titulieren und deshalb abschaffen wollen. Das ist Ihr grundlegendes Missverständnis der Sachlage.
Die Nutzung eines Betriebs-PKW für private Zwecke ist selbstverständich schon für sich ein Privileg. Das ist eine besondere Art der Entlohnung und bei richtiger Bewertung des geldwerten Vorteils völlig in Ordnung.
Jetzt kommt langsam Land in Sicht.
Das ist sachlich richtig ausgedrückt.
Da sind wir sogar einer Meinung.
Nicht in Ordnung ist der hier wieder einmal angewandte Gestaltungsmissbrauch zur EE-Förderung um ein irrsinniges und völlig unrealistisches EE-Teilziel mit der Steuerbrechstange doch noch durchzusetzen.
Jetzt werfen Sie wieder alles durcheinander!
Die Elektroautoförderung hat mit der EE-Förderung und insbesondere mit der EEG-Förderung von EE-Strom nichts zu tun.
Beides ist unabhängig von einander.
Das sind zwei Paar Stiefel.