Energiepolitik > Preismeldungen

Unterjährige Preiserhöhungen

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userD0010:
Bei Durchsicht der Energierechnungen der vergangenen Jahre ist nahezu jedes Jahr festzustellen, dass Energieversorger unterjährig bei offensichtlich fiktiv festgelegten Zählerständen die nächsten Preiserhöhungen festgelegt haben. Wo bitte ist festgeschrieben, dass derartige Praxis zulässig ist und wie kann ein Versorger diese fiktiven Zählerstände begründen?

khh:
Siehe bspw. http://de.wikipedia.org/wiki/Standardlastprofil !

Die mir vorliegenden Preisänderungsmitteilungen beinhalten einen Hinweis unter 'Fragen und Antworten' :
"Wie wird mein Zählerstand ermittelt?  >>  Ihren Zählerstand zum ... errechnen wir auf Grundlage Ihres
bisherigen Verbrauchs."

Zudem steht es m.E. jedem Verbraucher frei, zum mitgeteilten Preisänderungstermin den Zählerstand selbst abzulesen und dem Versorger mitzuteilen.

userD0010:
"Ihren Zählerstand zum ... errechnen wir auf Grundlage Ihres
bisherigen Verbrauchs."

In diesem Fall muss der Rechenstift des EVU defekt gewesen sein, denn man hat "leider" im Monat Juni meinen Gasverbrauch mit NOLL kWh ermittelt, obwohl ich Monat für Monat die gleichen Hygieneansprüche an mich durch tägliches Duschen mit warmem Wasser pflege. Die blödeste Antwort erhielt ich auf meine Anfrage, dass man den Verbrauch aus Daten am regionalen Flughafen und dessen Temperaturmessungen herangezogen habe.
Dass im Folgemonaat der Preis je kWh "leicht" amgehoben wurde, hatte nichts mit der Null-Regelung zu tun.
Da waren Nullen am Werk.

berghaus:
Hier sind die Schwankungen beim Gas- und Strom- und Wasserverbrauch auch schön erklärt:

http://www.swm.de/privatkunden/kundenservice/rechnung/verbrauchsverlauf.html

berghaus:

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