Energiepreis-Protest > ExtraEnergie

Hit Gas safe - Fenstertarif von Extraenergie

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Yooee:
Hallo zusammen, vielleicht findet sich hier jemand mit ähnlichen Erfahrungen sowie jemand, der das ganze rechtlich einordnen kann:

Der Tarif Hit Gas safe finktioniert wie folgt: Arbeitspreis laut Angebot war 5,26 Cent/kWh.
Der Arbeitspreis hängt vom tatsächlichen Verbrauch des Kunden ab. Liegt der reale Jahresverbrauch über 17500 kWh, beträgt der Arbeitspreis für den Gesamtverbrauch 6,26 Cent/kWh. Liegt der reale Jahresverbrauch unter 8500 kWh, beträgt der Arbeitspreis für den Gesamtverbrauch 6,26 Cent/kWh.

Bei Vorjahresverbräuchen um die 15.000 kWh hatte ich beim Anbieterwechsel nicht befürchtet, aus dem Fenster zwischen 8500 und 17500 kWh herauszufallen. Wegen des recht langen Winters 2012/2013 wurden es dann doch etwas über 18000. Ich hatte offensichtlich nicht genau genug gelesen oder das gelesene nicht richtig verstanden, aber ich war davon ausgegangen, dass nur für die überschreitende Menge ein Preisaufschlag anfällt, statt dessen schlug die Überschreitung der Grenze bei 17500 kWh nicht nur mit dem Aufschlag der Menge über 17500 zu buche, sondern schon für die Menge BIS 17500 allein mit 175 EUR. Wenn man genau die Grenze betrachtet, kostet die erste kWh über 17500, damit 175,0626 EUR!!!

Ich hatte letztes Jahr zwar dagegen protestiert, aber dann irgendwie nicht die Zeit gefunden, genauer über Extraenergie zu recherchieren. Jetzt, da es mit der Überweisung des Guthabens aus meiner aktuellen Verbrauchsrechnung schon wieder Probleme gibt, habe ich mal wieder angefangen, etwas herumzulesen. Kann so ein Tarif legal sein oder gab es schon Leute, die der Tarifgestaltung erfolgreich widersprochen haben? Gab es Klagen? Urteile?

Jetzt, wo ich schon mal dabei bin, würde es mir gut passen, die 175 EUR nachträglich zurückzufordern, und einige andere Extraenergiekunden sicher auch!

Grüße
Yooee

Didakt:

--- Zitat von: Yooee am 19. November 2014, 14:22:24 ---...Jetzt, wo ich schon mal dabei bin, würde es mir gut passen, die 175 EUR nachträglich zurückzufordern, und einige andere Extraenergiekunden sicher auch!
--- Ende Zitat ---

Damit werden Sie wohl keinen Erfolg haben!

khh:

--- Zitat von: Didakt am 19. November 2014, 15:59:02 ---Damit werden Sie wohl keinen Erfolg haben!
--- Ende Zitat ---

So ist es. Wer vor Vertragsabschluss die AGB/ggf. sonstige Vertragsbedingungen nicht liest, sich nicht über die Seriosität eines Anbieters informiert (speziell zu ExtraEnergie & Co. gibt es seit Jahren vielfache Warnungen im Netz sowie in den Medien) und ausschließlich auf  - vermeintlich -  "billig" schaut, der sollte sich mal selbst hinterfragen !

Yooee:
Ich mache mir auch nicht wirklich Hoffnung. Aber es wäre nicht das erste Mal, dass bestimmte Tarif- oder Vertragsklauseln nachträglich z.B. per Gericht für unwirksam erklärt werden und man sich an ein Urteil dranhängen kann. Falls da jemand etwas hört, wäre es ja einen Versuch wert.  :)

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