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Autor Thema: Almado Immergrün - Abrechnung nach 20 Monaten  (Gelesen 5763 mal)

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Offline hubi

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Almado Immergrün - Abrechnung nach 20 Monaten
« am: 19. September 2014, 21:08:34 »
Guten Tag zusammen,
bräuchte mal Hilfe was ich unternehmen soll, es geht wie so oft hier
um die 365AG, ehemals Almado, folgendes Problem:

02.11.2012: Abschluss „almado einfachgrün“ über Verivox ONLINE mit Angabe von Jahresverbrauch vom 3500KWH zum 01.01.2013
06.11.2012: Eingang Auftragsbestätigung per EMAIL von Almado mit Vertragsbestätigung zum 01.01.2013
                   Arbeitspreis: 21,71 Cent/kWh;  Grundpreis: 5,07 EUR/Monat;  Preisgarantie: 12 Monate;  Bonus: 25 %
16.11.2012: Eingang Bestätigung Versorgungsbeginn per EMAIL zum 01.01.2013; Abschlagsbetrag 68,- € Monatlich
01.01.2013: Stromlieferung / Wechsel hat funktioniert, Almado bucht mir nun jeweils am Monatsanfang 68,- € ab
12.11.2013: Eingang EMAIL mit Mahnung:
                   [EMail entfernt]
                   GLEICHZEITIG kam auch noch eine EMAIL mit dem SEPAmandat zum unterschreiben aber OHNE weiteren
                   Anhang (bzw. Hinweis auf Grundpreiserhöhung.
13.11.2013: EMAIL von mir an Almado:
                   Hallo nach Köln,
                   die email mit dem SEPA-Lastschriftmandant hatte ich bis Dato noch nicht erhalten.
                   Das Formular habe ich soeben unterzeichnet und versendet.
                   Der offene Betrag wurde soeben Online an Ihre Bankverbindung überwiesen.
                   Mit freundlichen Grüßen

                   Gesagt getan, Fehlbetrag überwiesen, unterschriebenes SEPA-Mandat per Post weg,
                   weiter ging es mit der Stromlieferung & Abbuchung.
25.02.2014: Anruf an Kundenservice wo Abrechnung bleibt, wurde hingewiesen das sie NACH dem ersten Quartal erstellt wird
                   der Gleiche Text kam dann noch per email
02.04.2014: Einschreiben mit Rückschein per Post an Almado:
                   Sehr geehrte Damen und Herren,
                   seit dem 01.01.2013 bin ich Kunde bei Ihnen unter der o.g. Kundennummer.
                   Bis heute habe ich noch keine Jahresendabrechnung für das 1. Bezugsjahr erhalten.
                   Ich fordere Sie hiermit auf mir innerhalb von 10 Werktagen die Jahresendabrechnung für
                   das Kalenderjahr 2013 zusammenzustellen und mir zuzusenden. Ein evtl. zustehendes
                   Guthaben sowie den vereinbarten 25% NEUKUNDENBONUS bitte ich zu verrechnen und
                   auf meine Ihnen bekannte Bankverbindung oder auch gerne per Scheck auszuzahlen.
                   Der Zählerstand zum 01.04.2014 betrug 39024,00 KWH.
                   Es handelt sich um den Zähler XXXXXX der Stadtwerke XXXXX GmbH.


                   Rückschein kam ein paar Tage später zurück aber es passierte NICHTS weiter.
                   Ich dachte mir, wird schon mal noch kommen..
11.09.2014: Eingang Abrechnung zum 31.08.2014; natürlich wurde ab dem 01.01.2014 der erhöhte Grundpreis von 19,95€ abgerechnet
                   sowie ab 01.01.2014 ein KW Preis von 22,7ct angesetzt (war am 01.01.14 eine Erhöhung seitens EEG???)
                   Ich soll einen Verrechnungsscheck über mein Guthaben über 153,40 € zugeschickt bekommen.
12.09.2014: Telefonanruf an der Hotline, dort bei einem Mitarbeiter den Frust abgelassen, der hat behauptet ich hätte die mail mit
                   SEPAMandat & Erhöhung am 15.09.2013 per email erhalten - HAB ICH ABER NICHT
                   Gleichzeitig hat er mir das damalige Schreiben nochmals zugemailt sowie separat eine email
                   das ich die nächsten Tage auch noch einen seperaten Scheck über die Bonuszahlung erhalten würde.
19.09.2014: Eingang Scheck über den Guthabensbetrag per Post.

NUN WAS TUN???
Grundsätzlich: ist es rechtens eine Preiserhöhung per email anzukündigen??
Soll ich nun meine eigene Rechnung aufmachen, das SEPAmandat kündigen und auch den Vertrag auf den 31.12.14 kündigen??

Wäre froh über Vorschläge von Euch!!!
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 12:15:02 von DieAdmin »

Offline Eni

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Re: Abrechnung nach 9 Monaten
« Antwort #1 am: 19. September 2014, 21:37:33 »
NUN WAS TUN???
Grundsätzlich: ist es rechtens eine Preiserhöhung per email anzukündigen??
Soll ich nun meine eigene Rechnung aufmachen, das SEPAmandat kündigen und auch den Vertrag auf den 31.12.14 kündigen??

Wäre froh über Vorschläge von Euch!!!

Hallo hubi,

Ihr Fall ähnelt einigen hier mit ähnlichem Ablauf. Zunächst: Falls Sie den Titel noch ändern können, dann tun Sie das, weil es ja um 19 Monate und nicht um 9 Monate geht. Damit wird den Lesern schneller klar, wo das Problem liegt.

Ansonsten:

Ob nun die Preiserhöhung über Email rechtens ist... da streiten sich wohl noch die Gelehrten. Aber Sie haben diese ja ohnehin nicht erhalten und selbst wenn, dürfte diese nicht dem Transparenzgebot entsprochen haben. Ich selber habe dieses Email tatsächlich auch nie erhalten, weiß aber, dass die Preiserhöhung dort "versteckt" angekündigt wurde, was nicht zulässig ist. Sie dürfte damit also nicht wirksam sein. EEG-Umlage hat sich in der Tat erhöht - sollte dennoch ebenfalls angekündigt werden. Ist denn nun der Bonus korrekt berechnet worden? Wie konnte Almado überhaupt nun bis zum 31.08. abrechnen, wenn Sie Ihren Zählerstand letztmalig im April mitgeteilt haben? Wurde geschätzt? Hatten Sie zum Ablauf des 1. Belieferungsjahres, also zum 31.12.2013 ihren Zählerstand mitgeteilt? Haben Sie einen Paket-Tarif?

All diese Fragen müssten noch beantwortet werden, bevor nun konkretere Hilfestellung erfolgen kann. Denn Sie haben natürlich eigentlich ein Recht auf eine Abrechnung, die nur das 1. Belieferungsjahr umfasst. Es gibt aber natürlich Fallkonstellationen, in denen die Schätzung vorteilhafter ist - wenn auch nicht oft.

Ich selbst hatte einen Pakettarif und ansonsten war der Fall ähnlich wie Ihrer. Meine 1. Jahresrechnung kam Ende Juni, obwohl auch bei mir das 1. Belieferungsjahr bereits Ende Dezember geendet hatte. Es war eine enorme Preiserhöhung seit 01.01.14 drin, kein Bonus berücksichtigt und der Verbrauch natürlich geschätzt bzw. durch Standardlastprofil (SLP) ermittelt.
Habe dann sofort Widerspruch eingelegt und auch die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet.

Endergebnis (allerdings nach 4 "korrigierten" Abrechnungen, denen ich jedes Mal wieder widersprochen hatte):

- Preiserhöhung komplett zurückgenommen
- Sonderkündigungsrecht aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Unternehmens akzeptiert
- 2. Belieferungsjahr (bis Ende Juli wegen Sonderkündigung) nur den tatsächlichen Verbrauch
   berechnet
- Bonus komplett gutgeschrieben und gesamtes Guthaben auf Bankkonto überwiesen.

Es lohnt sich also zu kämpfen und die Schlichtungsstelle Energie mit ins Boot zu holen.

Offline hubi

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Re: Abrechnung nach 19 Monaten
« Antwort #2 am: 19. September 2014, 21:57:58 »
Hallo Eni,
- Titel hab ich geändert
- vom Bonus habe ich bis dato. noch gar nichts gesehen
- tatsächlich wurde der Zählerstand zuletzt am 02.04.14 mitgeteilt und zum
   Abrechnungszeitpunkt geschätzt - welcher soweit eigentlich auch stimmt
- vorher hatte ich den Zählerstand nicht mitgeteilt, ich dachte das würden meine
   Stadtwerke machen - von denen kam auch ende des Jahres wer und hat abgelesen
- ich habe KEINEN Pakettarif sondern Abrechnung nach tats. KWH

LG
Hubi

Offline Eni

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Re: Abrechnung nach 19 Monaten
« Antwort #3 am: 19. September 2014, 22:44:49 »
Hallo Eni,
- vom Bonus habe ich bis dato. noch gar nichts gesehen

Der Scheck umfasst demnach nur Überzahlungen durch Abschläge, nehme ich an.

- tatsächlich wurde der Zählerstand zuletzt am 02.04.14 mitgeteilt und zum
   Abrechnungszeitpunkt geschätzt - welcher soweit eigentlich auch stimmt

Wenn Sie mit dem Zählerstand einverstanden sind, dann müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie dennoch auf das Einhalten der Abrechnungsperiode von 12 Monaten bestehen. Diese Tatsache alleine scheint ja keinen Nachteil für Sie zu haben.

- vorher hatte ich den Zählerstand nicht mitgeteilt, ich dachte das würden meine
   Stadtwerke machen - von denen kam auch ende des Jahres wer und hat abgelesen

Wenn dem so ist, dann liegen dem Unternehmen auch die maßgeblichen Zählerstände vor. Sie hätten also zum Ende des Jahres abrechnen können. Eine Aufforderung zur Ablesung haben Sie auch nicht erhalten, richtig? Inzwischen sind die AGB diesbezüglich geändert, Sie müssten mal nachschauen, ob in Ihren AGB noch steht, dass Sie zur Ablesung aufgefordert werden.
Wenn dies allerdings ohnehin nicht wichtig für Sie ist, da Sie mit dem Abrechnungszeitraum grundsätzlich einverstanden sind, dann reduziert sich das Ganze ja auf einen Widerspruch bezügl. der Preiserhöhung und die Gutschrift des Bonus.

Also der Rechnung in diesen beiden Punkten widersprechen und am besten eigene Rechnung erstellen und mitsenden. Eine Frist zur Korrektur setzen und gleichzeitig das Einschalten der Schlichtungsstelle Energie ankündigen, falls die Frist nicht eingehalten bzw. die Rechnungskorrektur nicht in Ihrem Sinne stattfindet. Dabei direkt schreiben, dass Sie das weitere zu erwartende Guthaben auf ihr Konto überwiesen haben möchten. Sofern aufgrund der Preiserhöhung nun auch höhere Abschläge in der Rechnung angekündigt sind, auch diesem Posten widersprechen. Fragen Sie bei den Stadtwerken nach, welchen Zählerstand Sie Ende des letzten Jahres hatten, so dass Sie selbst genau den Jahresverbrauch für 2013 kennen. Dann die Jahressumme (ohne Preiserhöhung, außer ggf. EEG-Umlage) auf 12 Monate aufteilen, sofern in Ihren AGB 12 Abschläge vorgesehen sind. Ansonsten eben auf 11 Monate aufteilen und darauf achten, dass auch kein 12. Abschlag abgebucht wird. Diese Abschläge ebenfalls Almado mitteilen. Alternativ können Sie ihren Jahresverbrauch auch von den nun 19 Monaten runterrechnen, wenn Almado tatsächlich so gut geschätzt hat.


Zum Scheck:


Für mich gehört ein Scheck eindeutig zur Rechnung. Ich würde ihn daher nicht einlösen bzw. entwerten, wenn ich der Rechnung widerspreche. ABER... keiner weiß, wie lange das Unternehmen noch durchhält. Daher gebe ich dazu keinen Ratschlag.  ;)

Ab jetzt Zählerstand monatlich (zum letzten des Monats) regelmäßig notieren.

Offline khh

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Re: Abrechnung nach 19 Monaten
« Antwort #4 am: 20. September 2014, 11:29:44 »
[...]
Zum Scheck:
Für mich gehört ein Scheck eindeutig zur Rechnung. Ich würde ihn daher nicht einlösen bzw. entwerten, wenn ich der Rechnung widerspreche. ABER... keiner weiß, wie lange das Unternehmen noch durchhält. Daher gebe ich dazu keinen Ratschlag.  ;)

Der Scheck kann unbedenklich eingelöst werden. Dazu die VZ NRW gem. Veröffentlichung vom 14.05.2014 im Zusammenhang mit den erfolgten Abmahnungen der almado-Energy GmbH / 365 AG  -  Auszug:
Zitat
Kundenansprüche bei Einlösung eines Verrechnungs-Schecks nicht verwirkt: Haben Kunden einen Verrechnungsscheck über ein Guthaben aus der Abrechnung eingelöst, sollten damit nach dem Willen des Stromdiscounters "alle Ansprüche gegenüber dem Unternehmen abgegolten sein". Bei Jahresrechnungen ohne korrekte und nachvollziehbare Bonusverrechnung können Kunden jedoch weitergehende Ansprüche auch nach der Einlösung des Verrechnungsschecks noch geltend machen.
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline khh

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Re: Almado/365 AG - Abrechnung nach 20 Monaten
« Antwort #5 am: 17. November 2014, 00:05:31 »
1 1/2 Monate "K(r)ampf" und jetzt ein totaler Erfolg für @hubi :

- nach Einlösung des Bonus-Schecks sofort per Einschreiben-Einwurf ein Widerspruch gegen die Abrechnung (insbes. bzgl. der Grundpreiserhöhung ab Beginn des 2. Lieferjahres und wg. zu hoher Abschlagsforderungen für das 2. Lieferjahr) mit Fristsetzung für die Abrechnungskorrektur und Guthabenerstattung (für den Fall eines frucht-losen Fristablaufs Ankündigung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie und einer Info an die VZ NRW);
- nach zunächst nicht richtigen Abrechnungs-"Korrekturversuchen", weiteren Widersprüchen und notwendig werdender Beschwerde bei der SE, unterbreitet almado/365 AG ein Angebot für eine einvernehmliche Vertrags-aufhebung zum 31.10.2014, fordert allerdings für Okt. noch eine weitere Abschlagszahlung, die aber wg. bereits geleisteter Überzahlungen verweigert wird;
- inzwischen liegen korrekte Abrechnungen vor  -  für das 1. Lieferjahr seit Mitte Okt. sowie für das 2. Teil-Lieferjahr seit Anfang Nov. und ein kleineres Restguthaben wurde bereits erstattet.

Bemerkenswert ist, dass eine Abrechnung der gesamten 22 Monate Lieferzeit mit dem anfänglichen Arbeits- und Grundpreis erreicht werden konnte !  :)   
« Letzte Änderung: 17. November 2014, 00:18:23 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline hubi

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Re: Almado Immergrün - Abrechnung nach 20 Monaten
« Antwort #6 am: 23. November 2014, 19:27:04 »
DANKE an das Forum und ihre Mitglieder, mit Eurer Hilfe habe ich auf den Cent genau
mein Geld zurückerhalten - und die Mühe lohnt sich!
Weiter so!

 

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