Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Almado reagiert nicht auf Fax und Mail und schickt mir meine Mail zurück  (Gelesen 13150 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Plattzenberger

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +1/-0
Re: Almado reagiert nicht auf Fax und Mail und schickt mir meine Mail zurück
« Antwort #15 am: 02. Dezember 2014, 15:05:10 »
@EL ZORRO:

"Da ich selber nicht Outlook nutze, weiß ich nicht, was Sie mit "Adressezeile" genau meinen."

Wenn Sie eine Mail (bei Outlook) öffnen, steht oben links, von welcher Adresse die Mail kommt, an welche Adresse die Mail gegangen ist, ob CC und der Betreff. Oben rechts steht dann "Gesendet", mit Datum und Uhrzeit. Wie also kann beim Öffnen der Mail ein anders Datum stehen, als das Datum und die Uhrzeit, mit der die Mail von Outlook erfasst wird?!
Nein, an den Einstellungen habe ich nichts verändert. Ich habe ein Postfach bei T-Online. Von diesem werden die Mails via Outlook "abgeholt". 


Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Almado reagiert nicht auf Fax und Mail und schickt mir meine Mail zurück
« Antwort #16 am: 02. Dezember 2014, 15:23:12 »
... Wie genau funktioniert das mit so einem gerichtlichen Mahnbescheid? Wo kann ich so etwas machen lassen? Würde das dann nicht zum Einstellen des Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle Energie führen? Was für Kosten fallen an und wer trägt diese? ...

Siehe hier: www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=8067374-1414317417602&Command=start !

Da Sie almado durch Ihre Fristsetzung "in Verzug" gebracht haben, müsste der Laden die Kosten tragen
(kann im Mahnbescheid mit geltend gemacht werden).

Wo steht, dass das Schlichtungsverfahren durch einen gerichtlichen Mahnbescheid beendet wird ?
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Plattzenberger

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +1/-0
Re: Almado reagiert nicht auf Fax und Mail und schickt mir meine Mail zurück
« Antwort #17 am: 02. Dezember 2014, 16:27:05 »
@khh:
Almado hat mir heute Morgen geschrieben, dass das Geld jetzt überwiesen wird und es max. 5 Tage (Überweisungsbedingt) dauern kann, bis es auf meinem Konto ist. Allerdings haben sie als Bankverbindung, meine alte, nicht mehr existente Bankverbindung, genannt.

Ich habe das dann an die Schlichtungsstelle Energie weitergeleitet und die haben bereits um kurz nach 8:00h, Almado eine 3tägige Frist für eine Stellungnahme gegeben. Seither habe ich nichts mehr gehört.

Ich habe Sorge, dass die 5 Tage, die Almado als Zahlungsziel erwähnt, nicht mit dem Einleiten eines gerichtlichen Mahnverfahrens, konform geht. Soll heißen: Was ist wenn ich jetzt ein Mahnverfahren einleite, Almado schreibt ja das die Überweisung bis zu 5 Tagen dauern kann. Wird dann das Gericht nicht später Argumentieren, dass ich den Mahnbescheid zahlen muss, schließlich hat mir ja die Almado mitgeteilt, dass das Geld auf dem Weg sei?!

Würde es Sinn machen, der Schlichtungsstelle zu schreiben, dass ich Almado bis zum 08.12.14 gebe, den Betrag meinem Konto gut schreiben und falls dies nicht geschieht, am 09.12.14 online ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten?!
Dann hätte ich doch quasi die Schlichtungsstelle als Zeugen, dass die Mail mit der Frist bei Almado eingegangen ist. Oder würde die Schlichtungsstelle das Schreiben nicht an Almado weiterleiten. 

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Almado reagiert nicht auf Fax und Mail und schickt mir meine Mail zurück
« Antwort #18 am: 02. Dezember 2014, 16:38:14 »
Eine Inlandsüberweisung dauert regelmäßig einen, maximal zwei Werktage !!!

Ich würde aldmado (mit Benennung der richtigen Bankverbindung) für den Zahlungseingang eine letzte Frist
bis zum 05.12.14 setzen und für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs ankündigen, dass am 06.12. online ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt wird.
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Plattzenberger

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +1/-0
Re: Almado reagiert nicht auf Fax und Mail und schickt mir meine Mail zurück
« Antwort #19 am: 02. Dezember 2014, 18:12:24 »
@khh:
Wie wäre es am Klügsten, diese Frist zu setzen? Mail und Fax, oder per Mail an die Schlichtungsstelle Energie? Denn für ein Einschreiben mit Rückantwort oder ähnliches, wäre die Zeit zu knapp!

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Almado reagiert nicht auf Fax und Mail und schickt mir meine Mail zurück
« Antwort #20 am: 02. Dezember 2014, 18:38:11 »
Ich würde es so machen: Per Fax und Email an almado, Letztere "CC" an die Schlichtungsstelle !
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Almado reagiert nicht auf Fax und Mail und schickt mir meine Mail zurück
« Antwort #21 am: 03. Dezember 2014, 15:59:20 »
...Als Fazit und sicherste Möglichkeit bleibt nur der Gerichtsvollzieher da die Zustellung auch dann bewirkt ist, wenn er das Schriftstück nicht direkt übergeben konnte (§132 BGB). (Fristwahrung)...

Sicherste Möglichkeit? Wohl eher nicht! Warum nicht und bessere Alternative?
Empfehlung hierzu: Vortrag von RA'in L. Holling ab etwa 31. Minute im nachstehenden Video.
https://www.youtube.com/watch?v=fuA3JhEV9Qg
« Letzte Änderung: 03. Dezember 2014, 17:58:16 von Didakt »

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Almado reagiert nicht auf Fax und Mail und schickt mir meine Mail zurück
« Antwort #22 am: 04. Dezember 2014, 11:17:18 »
Dazu ist aber zu berücksichtigen, dass der Zeuge nicht nur bezeugen muss, dass ein bestimmter Brief in den Umschlag gesteckt wurde sondern AUCH das DIESER Umschlag bei der Post als z.B. Einschreiben aufgegeben wurde. Also am Besten auf der Post eintüten, aufgeben und Zeugen bestätigen lassen. Auch das ist dann mal nicht so leicht zu machen, zuumal es am Besten auch  nicht unbedingt der Ehe-/Lebenspartner oder Sohn/Tochter als Zeuge sein sollte.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Almado reagiert nicht auf Fax und Mail und schickt mir meine Mail zurück
« Antwort #23 am: 04. Dezember 2014, 12:07:26 »
Wie schon geschrieben wurde:
Man muss die Dinge nicht noch verkomplizieren und den äußersten Umstand ins Feld führen.

Wer "gerichtsfest" auf Nummer Sicher gehen will, der wählt den Versand als Einschreiben-Einwurf und fügt seinem Schreiben "sicherheitshalber" folgenden schließenden Absatz an:

"Dieses Schreiben wurde im Beisein eines Zeugen unterzeichnet, kuvertiert und bei der hiesigen Filiale der Deutschen Post AG - per Einschreiben-Rückschein - per Einschreiben Einwurf - zum Versand an Ihre Anschrift aufgegeben. Der Inhalt und das Datum der Zustellung dieser Kündigungserklärung in Ihren Machtbereich sind somit gerichtsfest beweisbar."

Und der Versender dokumentiert auf seiner Zweitschrift mit einem Zusatz folgendes:

„Vermerk:
Ich, (Vorname, Name, Geburtsdatum) bezeuge hiermit, dass vorstehendes Schreiben in meinem Beisein angefertigt, unterzeichnet, kuvertiert und der hiesigen Poststelle mit dem Zustellvermerk „ Einschreiben Rückschein“ ‒ „Einschreiben Einwurf“ ‒ zum Versand an die Empfängeranschrift übergeben wurde.

Ort, Datum …………(Eigenhändige Unterschrift des Zeugen)"


Und damit ist dem gerichtsfesten Beweis auch mit weniger Aufwand Genüge getan! :D Edit: Und hier im Forum ist diese Vorgehensweise bereits zigmal empfohlen worden!
[Hervorhebungen durch khh]

Zu empfehlen ist das Einschreiben-Einwurf  -  siehe hier:  http://www.hwk-rhein-main.de/file/merkblatt-beweisbare-zustellung-einer-willenserklarungpdf/5cf21ce30208cfffaa832c6e44bb567d !

Und bspw. einen Vertrag nicht erst kurz vor dem letztmöglichen (fristgemäßen!) Zeitpunkt kündigen, sondern besser spätestens vier Wochen vorher.
« Letzte Änderung: 04. Dezember 2014, 12:13:27 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Almado reagiert nicht auf Fax und Mail und schickt mir meine Mail zurück
« Antwort #24 am: 04. Dezember 2014, 15:04:13 »
Wozu der Zeuge in seiner Bestätigung bescheinigen soll, dass das Schreiben in seiner Anwesenheit angefertigt worden sein soll ist mir nicht ganz klar. Wichtig ist, dass er bescheinigt das Original und Kopie (die er unterzeichnet) übereinstimmen. Wer hat schon bei der Erstellung solch eines Schreibens immer jemanden im Hintergrund sitzen ???

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Almado reagiert nicht auf Fax und Mail und schickt mir meine Mail zurück
« Antwort #25 am: 04. Dezember 2014, 16:42:27 »
@ bolli,
diese pinnenschieterige Einlassung fehlte ja in diesem Kontext gerade noch. :D

Dann bleiben wir doch mangels des nicht zu findenden Zeugen der Einfachheit halber gleich dabei, sich um den leicht zu besorgenden Einsatz des vielbeschäftigten Gerichtsvollziehers beim AG Köln zu bemühen oder besser noch, einen Boten mit einem Briefumschlag mit einem leeren Blatt Papier darin von Hamburg zu Almado nach Köln zu schicken.  ;D Geht's noch? Ihretwegen formuliere ich den fraglichen Text jedenfalls nicht um. Jeder kann sich meinetwegen den Text nach eigenem Gusto um- oder zurechtbiegen oder am besten gleich ganz weglassen! Es war doch nur ein Vorschlag, nicht mehr und nicht weniger und auch keine Empfehlung aus dem "Hause Staatsakt". ;D

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Almado reagiert nicht auf Fax und Mail und schickt mir meine Mail zurück
« Antwort #26 am: 05. Dezember 2014, 08:06:39 »
@Didakt,
Sie müssen hier wegen mir gar nichts umformulieren, aber es soll halt jeder wissen, worauf er sich einlässt um nicht hinterher, wenn's zu spät ist, zu erfahren, dass leider ein Baustein seiner Argumentation, die er sorgsam versucht hat wasserdicht zu machen, ein Löchlein hat, weil er einen, aus meiner Sicht, unnötigen Baustein in seinem Schreiben hat, was ihm bzw. seinem Zeugen möglicherweise den Anschein der Unseriösität einträgt, wenn in einem Verfahren herauskommt, dass der Zeuge in Wirklichkeit bei der Anfertigung gar nicht dabei war. Es macht immer einen schlechten Eindruck, wenn man zugeben muss, dass man, wenn auch nur in einem Punkt, nicht ganz die Wahrheit gesagt hat.

Und das der Gerichtsvollzieher ´direkt hinter der persönlichen Übergabe oder der durch Boten (natürlich mit Bestätigung der Abgabe) die rechtlich bessere Wahl ist, dürfte Unzweifelhaft sein. Aber abzuwägen ist natürlich zum einen der Kostenaspekt und zum anderen der zeitliche Aspekt (der ja auch in dem Bericht von Frau Holling in dem Video zur Sprache kam). Wenn nur einer dieser beiden Punkte nicht passen, kann es natürlich schwierig werden.
ICH habe übrigens noch NIE mit Gerichtsvollzieher zustellen lassen, aber ich kündige auch grundsätzlich sehr frühzeitig (per Einwurf-Einschreiben) und wenn dann innerhalb einer gewissen Frist keine Bestätigung käme, würde ich das entsprechend formal nachholen. War aber bisher nicht nötig, selbst bei den "angeblich unseriösen Anbietern" nicht, da sie die Kündigung regelmäßig zügig bestätigt haben.

Und einen Grund, deswegen so gereizt zu reagieren, gibt es schon gar nicht. Auch wenn Sie sehr bemüht sind mit Hilfestellungen, was auch von mir zweifelsohne anerkannt wird, sollten auch Sie nicht das Selbstverständnis haben, unfehlbar zu sein. Genau wie ich das auch nicht bin.
Und für einen Grund, warum man als Zeuge bei der Anfertigung unbedingt dabei sein sollte, bin ich auch weiterhin empfänglich.  ;)

Und aus meiner Sicht ist es lebensfremd anzunehmen, dass ein Zeuge von der Anfertigung des Schreibens bis zur Abgabe in der Post ununterbrochen mit dem Ersteller zusammen ist, um bezeugen zu können, dass das angefertigte Schreiben auch das ist, welches in den Umschlag gesteckt wurde, außer man wohnt direkt neben einert Postfiliale.

Ich kenne mich gut genug in juristischen Verfahren aus um Ihnen sagen zu können, dass ein Zeuge, der einmal beim Bezeugen der Unwahrheit ertappt wurde, ein schlechter Zeuge ist. ;) Abgesehen davon, dass er sich ggf. sogar strafbar macht.

Und nochmal in aller Deutlichkeit: Es geht hier nicht darum Sie und Ihren Zusatz "auseinander zu nehmen" oder mit übertriebener Spitzfindigkeit ranzugehen, sondern darum, den Hilfesuchenden die bestmögliche Unterstützung zu geben OHNE sie gleichzeitig in möglichen Fallen von versierten Anwälten der Gegenseite laufen zu lassen.

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Almado reagiert nicht auf Fax und Mail und schickt mir meine Mail zurück
« Antwort #27 am: 05. Dezember 2014, 11:04:58 »
@ bolli, nun bemühen Sie in dieser Sache nicht noch den Popanz. Die aufgezeigte Möglichkeit ist bei dem hier in Rede stehenden Anbieter als Ultima Ratio zu verstehen und in der Geschäftskorrespondenz sonst unüblich. Und apropos Kleinigkeitskrämerei: Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem die Mitteilung an den Empfänger der Post. Sie hierzu in Antwort # 3 den 1. Satz in Kursivschrift.
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 19:05:01 von DieAdmin »

Offline Reisefan

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 38
  • Karma: +0/-1
Meine Erfahrungen mit Almado besagen, dass die Zustellung über Gerichtsvollzieher nicht notwendig ist. Einschreiben reicht, bei manchen auch Fax oder mail.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz