@Beatzekatze,
der Zusammenhang zur Art, welches RS-Paket abgeschlossen wurde: Möglicherweise ist das Vetragsabschluss (RSV) älter, als der Gewerbebetrieb "mit Büro zu Haus". Und das JulFach eine gewerbliche RSV oder private hätte, ist dem Eröffnungsbetrag nicht zu entnehmen.
Da kann durchaus möglich sein, dass die Versicherungsgesellschaft aus Kulanz das gezahlt hat, aber die Reißleine zog. Textpassagen aus dem Kündigungsschreiben sind nicht zitiert worden. Da lässt ohne nähere Aussagen von JulFach nur mutmaßen.
Bei den vielen Fällen, die hier im Forum auftauchen, weil der Bonus wegen dem "Gewerbe" nicht gezahlt wurden, wundert mich, dass diese Kunden beim Abschluss des Vertrages darüber nicht stolberten. Inwieweit haben sie dann die vereinbarten Leistungen ihres RSV-Pakets im Kopf?
Ich wollte hier den Denkanstoß geben, dass solche Betroffene, ihr RSV-Paket prüfen und bevor sie sich an die Schlichtungsstelle wenden im Zweifel bei ihrem Versicherer nachfragen, ob ein solcher Rechtsstreit abgedeckt ist.
Die RSV-Zusage braucht man zwar nicht für die Schlichtungstelle, aber dann, wenn sich die 365AG in dem Fall entscheidet, den Klageweg zu beschreiten und das Schlichtungsverfahren eingestellt wird. Denn 14 Tage nach Eintreffen der Klageschrift können da sehr kurz sein, noch dazu wenn man das ohne Anwalt (davon ist abzuraten) bestreiten will.
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Die Frage nach der PC-Nutzung (als Stromverbraucher in der Wohnung, die auch gewerblich erfolgt) kann da durchaus eine Relevanz bekommen.
Und nochmal: Ich bleib dabei, es ist noch nicht rechtlich geklärt (Solang noch nicht ein Urteil ab 2. Instanz oder höher vorliegt), auch wenn manche Nicht-Juristen hier gebetsmühlenartig meinen, es wäre anders.
Prozesse kann man auch verlieren, damit sollten diejenigen rechnen, und für den Fall (Prozesskosten) abgesichert sein.