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Autor Thema: Almado: Bonusverweigerung nach Vertragsablauf wegen Doppeltarifzähler  (Gelesen 6748 mal)

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Offline berndboehner

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Hallo zusammen.

Leider bin auch ich Stromkunde bei almado geworden. Ich lese nun bereits seit rund 4 Monaten hier mit, um möglichst alle Klippen zum Bonuserhalt zu umschiffen. Viele Schilderungen haben mir bereits geholfen, dafür schonmal ein Danke in die Runde. Nun hat es mich aber doch getroffen, so dass ich etwas Hilfe benötigen könnte.

Das aktuelle Problem ist, dass almado mir den kompletten Bonus verweigert, weil ich eine Zeit lang einen Doppeltarifzähler (zählte HT, NT und WT; angeben musste ich immer HT und NT) hatte. Laut AGB (Ausschnitte s.u.) wird "in diesem Fall ja eine Belieferung durch almado.de nicht angeboten". Ich muss leider gestehen, dass ich den entsprechenden Passus jetzt erst bemerke.

Mein Fall ähnelt also dem von User/in blueeye im Unterforum "Ich brauche dringend Hilfe... / Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung", nur dass mein Vertragslaufzeit bereits komplett abgelaufen ist und mir nicht gekündigt, sondern halt der Bonus verweigert wird.

Auslösende Mail von almado vom 11.12.14:

[EMail entfernt]

Hier der bisherige Verlauf in Kurzform:
- Vertrag "privat klima plus" vom 01.12.13 - 30.11.14, tatsächlicher Verbrauch knapp 2800 kWh
- Doppeltarifzähler war bei Einzug zum 01.12.12 schon vorhanden
   - keine Nachtspeicherheizung o.ä.
   - kein Vorteil für mich, da Strompreis bei almado natürlich Tag und Nacht gleich
- ich selbst hatte im vorherigen Lieferjahr mit eprimo wegen desselben Zählers keine Probleme
- vor Vertragsbeginn am 28.11.14: Versteckte Preiserhöhung in SEPA-Mail zum 01.01.14 um ca. 1 Cent / kWh; wurde von mir ignoriert, da es über das Jahr ja nur ca. 30€ ausmachen würde und mir da noch nicht klar war, dass diese Mitteilung anfechtbar wäre
- erste Zählerstandsmeldung an almado von mir per Mail nach Aufforderung von kontakt@kundenservice-energie.de an ebendiese Mail-Adresse am 03.12.13:
Zitat
... Hiermit teile ich Ihnen meine HT/NT-Zählerstände vom 01.12.2013 mit: HT: XXX, NT: XXX...
- 13.07.14: Austausch des Doppeltarifzählers durch einen Eintarifzähler
- Zwischenzeitlich (hier nur der Vollständigkeit halber):
   - Kündigung und Kündigungsbestätigung zum Ende des Belieferungsjahres am 30.11.14
   - Einstellung des Lastschriftverfahrens
   - eigenhändige Überweisung der Abschlagsbeträge 10 und 11
   - "Freundliche Zahlungserinnerung" (Dateiname aber Mahnung.pdf  ::)) für 12. Abschlag erfolgreich durch Gegenrechnen der bereits bezahlten Abschläge und des zu zahlenden Gesamtbetrags abgewiesen: almado:
Zitat
"...dass wir Ihren zwölften Abschlag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht stornieren werden."
  ::) ::)
- 01.12.14: Einwurf-Einschreiben an almado bzgl. Zählerstandsangabe und Fristsetzung für Schlussrechnung und Überweisung:
Zitat
... Hiermit übermittle ich Ihnen meine Zählerstände zum Vertragsende. Bitte beachten Sie, dass ich zwischenzeitlich einen Austauschzähler erhalten habe.
Neuer Zähler (Zählernr. YYYYYYYYYYYY), Zählerstand vom 30.11.2014: XXX
Alter Zähler (Zählernr. XXXXXX), Zählerstände bei Ausbau am 14.07.2014: HT XXX, NT XXX

Für die gesamte Vertragslaufzeit komme ich somit, auf Grundlage der Zählerstände des alten Zählers zu Vertragsbeginn (HT: XXX, NT: XXX), auf insgesamt XXX kWh.
Ich werde nicht zögern, mich  s o f o r t  mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden, wenn eine korrekte Schlussrechnung (inkl. 25% Bonus) nicht spätestens bis zum 11.01.2015 zugeht (spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses lt. § 40 Abs. 4 EnWG) oder aber die Gutschrift des Abrechnungsguthabens auf meinem Bankkonto (IBAN XXX, BIC XXX) nicht spätestens 14 Tage nach Erstellung der Abrechnung festzustellen ist!

Ich habe heute bereits den Netzbetreiber befragt, wann er welche Zählerstände an almado gemeldet hat. Wahrscheinlich wurde ich hier aber missverstanden, da es sich wohl nicht nur um die Meldungen an almado handelt. Hier könnte ich bei Bedarf nochmal nachhaken. Antwort (11.12.14):
Zitat
Alter Zähler:
01.12.2013      HT 23.889 kWh, NT 21.553  kWh   Stand vom Lieferanten erhalten (Wechsel)
29.03.2013      HT 24.430 kWh, NT 22.053 kWh   Turnusablesung, durch Ableser
13.07.2014      HT 24.818 kWh, NT 22.407 kWh   Ausbauzählerstand
Neuer Zähler:
30.11.2014      953 kWh         Maschinelle übernahme, des Einzugstandes vom 02.12.14 abgeleitet (Wechsel)
02.12.2014      961 kWh         Internetstandaufgabe (Wechsel)

Wahrscheinlich relevante Teile der meinem Vertrag zugrunde liegenden AGB sind:
Zitat
1. Art und Umfang der Lieferung
(2) Die Belieferung von Reservestromanlagen (zum Beispiel beim Betrieb von Blockheizkraftwerken), von Entnahmestellen mit Notstromaggregaten, von Elektrospeicherheizungen und von Wärmepumpen wird standardmäßig durch almado.de nicht angeboten, ebenso wie die Belieferung von Entnahmestellen mit Münzzählern, Chipkartenzählern, Wandlern und Doppel- oder Mehrfachtarifzählern. ...

9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) Ein von almado.de gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. ... Der Bonusanspruch entsteht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Kunden. Der Vertrag ist vollständig erfüllt, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht wesentlich zuwiderhandelt.

Sollte ich noch weitere Infos vergessen haben, so reiche ich diese gerne nach.

Ich bin der Meinung, dass almado das selbst hätte merken bzw. den Vertrag vorzeitig kündigen müssen, falls mein Zähler wirklich das Problem ist. Schließlich haben sowohl ich als (mutmaßlich) auch der Netzbetreiber frühzeitig HT- und NT-Zählerstände an almado gemeldet.

Bis zum 17.12.14 soll ich mich bei almado melden, ob ich das Angebot mit 120€ annehme. Eigentlich möchte ich den kompletten Bonus in Höhe von ca. 200€, es ist nur die Frage, ob das Chance/Risiko-Verhältnis für die restlichen 80€ stimmt. Durchgehen lassen möchte ich denen das eigentlich nicht. Eine Rechtschutzversicherung habe ich aber leider auch nicht.

Nun würde ich gerne Einschätzungen hören, ob almado mir die komplette Bonuszahlung tatsächlich wegen meines anfänglich vorhandenen Doppeltarifzählers verweigern kann.
Wie soll ich am besten Vorgehen? Antwort an almado? Ab wann Schlichtungsstelle Energie einschalten?
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 11:50:08 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Almado: Bonusverweigerung nach Vertragsablauf wegen Doppeltarifzähler
« Antwort #1 am: 11. Dezember 2014, 20:57:22 »
[...] Nun würde ich gerne Einschätzungen hören, ob almado mir die komplette Bonuszahlung tatsächlich
wegen meines anfänglich vorhandenen Doppeltarifzählers verweigern kann. ...

Dem ist wohl so und macht es Sinn, sich wg. 80 Euro auf einen womöglich langwierigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang einzulassen?

Den entgangenen Betrag würde ich als "Lehrgeld" für das Nicht-Lesen der AGB ausbuchen.  ;)
« Letzte Änderung: 11. Dezember 2014, 21:44:32 von khh »
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Offline bolli

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Re: Almado: Bonusverweigerung nach Vertragsablauf wegen Doppeltarifzähler
« Antwort #2 am: 12. Dezember 2014, 07:54:23 »
Aus meiner Sicht ist fraglich, ob Alamdo/365 AG durch die Kenntnis des vorhandenen Doppeltarifzählers

Zitat
- erste Zählerstandsmeldung an almado von mir per Mail nach Aufforderung von kontakt@kundenservice-energie.de an ebendiese Mail-Adresse am 03.12.13:
Zitat
... Hiermit teile ich Ihnen meine HT/NT-Zählerstände vom 01.12.2013 mit: HT: XXX, NT: XXX...

seine AGB an dieser Stelle nicht selbst ausgehebelt hat. Sie hätten spätestens nach Kenntnis des Doppeltarifzählers gem. Ziffer 1 ihrer AGB den Vertrag beenden können/müssen.
Tun sie dieses nicht, können sie meines Erachtens nicht im späteren Verlauf des Prozesses den Bonusanspruch verweigern mit der Begründung, "wir beliefern keine Doppeltarifzähler", denn der Bonusanspruch entsteht gem. Ziffer 9 ja durch dass der Kunde den Vertrag vollständig erfüllt. Seine Vertragserfüllung hat der Kunde durch regelmäßige berechtigte Abschlagszahlungen geleistet. Bestandteil der Vertragserfüllung war nicht das vorhandensein eines Eintarifzählers, sondern dieses war Vertragsvoraussetzung. Da dem Versorger dieses zu Beginn des Vertragsverhältnisses (spätestens bei der Zählerstandmeldung des Kunden und/oder des Netzbetreibers) bekannt war und er das Vertragsverhältnis trotzdem fortgesetzt hat, kann er sich bei der Bonuszahlung nicht darauf berufen.

Ich würde dem Versorger dieses nochmals mitteilen und dann nach Fristablauf die Schlichtungsstelle anrufen und mal abwarten, was die dazu sagen.

Offline khh

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Re: Almado: Bonusverweigerung nach Vertragsablauf wegen Doppeltarifzähler
« Antwort #3 am: 12. Dezember 2014, 11:20:41 »
[...]
Ich würde dem Versorger dieses nochmals mitteilen und dann nach Fristablauf die Schlichtungsstelle
anrufen und mal abwarten, was die dazu sagen.

Grundsätzlich kann ich die Sichtweise von bolli nachvollziehen und stimme durchaus mit ihm überein
(siehe meine Einschätzung zum Thema unter "Ich brauche dringend Hilfe... » Versorger kündigt wegen
bisheriger Fehl-Belieferung"
).

Auf eine Anrufung der Schlichtungsstelle Energie e.V. dürfte in diesem Fall aber erfahrungsgemäß eine
gerichtliche Feststellungsklage der almado/365 AG folgen. Bei einem streitigen Betrag von lediglich 80 Euro 
- und nicht vorhandener RS-Vers. -  würde ich nicht austesten wollen, wie ein Amtsgericht den Sachverhalt beurteilt. 
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Offline Didakt

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Re: Almado: Bonusverweigerung nach Vertragsablauf wegen Doppeltarifzähler
« Antwort #4 am: 12. Dezember 2014, 12:42:27 »
Auf eine Anrufung der Schlichtungsstelle Energie e.V. dürfte in diesem Fall aber erfahrungsgemäß eine gerichtliche Feststellungsklage der almado/365 AG folgen. Bei einem streitigen Betrag von lediglich 80 Euro  - und nicht vorhandener RS-Vers. -  würde ich nicht austesten wollen, wie ein Amtsgericht den Sachverhalt beurteilt. 

Trotz der von @ bolli vorgeschlagenen, durchaus gangbaren Möglichkeit des weiteren Vorgehens in dieser Angelegenheit sehe ich es auch so, sich wegen des geringen Streitwertes nicht dem Risiko einer wahrscheinlichen Feststellungsklage auszusetzen, da der Laden damit bekanntlich schnell bei der Hand ist.

Offline berndboehner

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Re: Almado: Bonusverweigerung nach Vertragsablauf wegen Doppeltarifzähler
« Antwort #5 am: 12. Dezember 2014, 21:52:39 »
Danke für die Einschätzungen. Mit dieser Hilfe und nach weiteren Überlegungen werde ich nun in den sauren Apfel beißen und mich mit den 120€ zufrieden geben.
Mittlerweile sind noch zwei weitere Gründe hinzugekommen. Erstens kann ich wegen zu großzügiger kWh-Planung auch bei 120€ Gutschrift mit ca. 260€ Rückzahlung rechnen - und das besser schnell als ggf. nie (je länger es dauert, desto größer die Wahrscheinlichkeit des Verschwindens dieses Vereins). Zweitens habe ich in den nächsten Monaten privat tendenziell eher viel um die Ohren. Da muss ich diesen Aufwand nicht zusätzlich noch haben.
Also vielen Dank nochmal für die Hilfe!
« Letzte Änderung: 12. Dezember 2014, 22:50:26 von berndboehner »

Offline berndboehner

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So, ich kann Vollzug melden. Almado hat heute den korrekten Betrag inkl. des ausgemachten Bonus in Höhe von 120€ überwiesen. Ich musste "lediglich" nochmal gegen die obligatorisch angekündigte Scheckzusendung angehen. ::)
Danke nochmal für die Hilfe in diesem Forum (auch abseits dieses Threads)!

Offline Reisefan

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Aber an sich dürfte/müsste Almado doch bei Kenntniserlangung des HT/NT kündigen, oder sehe ich das falsch?

Offline bolli

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Aber an sich dürfte/müsste Almado doch bei Kenntniserlangung des HT/NT kündigen, oder sehe ich das falsch?
Das kann man so sehen. Siehe auch meine Einschätzung in Antwort #2. Auch der Versorger war sich da nicht hundertprozent sicher, sonst hätte er kein Vergleichsangebot gemacht. Gleichwohl war dem Threadersteller "der Spatz in der Hand" lieber als "die Taube auf dem Dach".  ;)

 

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