Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG

TEAG erhöht Transparenz in der Grundversorgung Strom

(1/1)

RR-E-ft:
TEAG hat die Verpflichtung aus § 2 Abs. 3 Satz 4 StromGVV wie folgt umgesetzt:

http://www.thueringerenergie.de/Dateien/Dokumente/the_vm18_allg_preise_strom.pdf

Dort heißt es "Stromeinkauf, Vertrieb, Service" statt "Stromeinkauf, Vertrieb, Marge", wo es doch um die Kosten gehen soll, die dem Grundversorger mit der Grundversorgung entstehen. 

Neben den zu deckenden Kosten des Vertriebes kalkulieren sich Grundversorger regelmäßig auch noch eine Vertriesbsmarge in die Preise ein, insbesondere wenn die Netztochter mit den Netzentgelten aus Sicht des Versorgers zu wenig Rendite (Marge) erwirtschaftet. 

RR-E-ft:
Beim Energierechtlichen Workshop zu den neuen Grundversorgungsverordnungen des enreg.Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin am 12.11.14 wurden die neuen TEAG- Preisblätter zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung Strom zurecht als vorbildliche Umsetzung der am 30.10.14 in Kraft getretenen Transparenz-VO genannt:

Die Preisblätter aller Allgemeinen Preise Strom sind neu zu veröffentlichen und dabei in dem im Internet veröffentlichten Preisblatt alle staatlich veranlassten und regulierten Kosten, soweit sie als Preisbestandteil in die Preiskalkulation eingeflossen sind, detailliert gesondert auszuweisen ebenso wie die Ermittlung des Grundversorgeranteils am jeweilgen Grund- und Arbeitspreis. 

Navigation

[0] Themen-Index

Zur normalen Ansicht wechseln