Hallo
ThomasW69,
das sind halt die Machenschaften mancher "Billiganbieter", um bei (mit vermeintlich besonders günstige Preise angelockte) Kunden spätestens ab dem 2. Vertragsjahr abzukassieren. Schon seit Jahren wird vor speziellen Anbietern dringend gewarnt - bspw. hier
www.bezahlbare-energie.de ! Sie als langjähriger User dieses Forums hätten das eigentlich wissen können.
Mit dem zitierten "Statement" dürfte ExtraEnergie recht haben, denn die Bestimmungen der StromGVV "
mindestens 6 Wochen vorher und per Brief" gelten gesetzlich tatsächlich nur für Grundversorgungsverträge. Für Sonderverträge bestimmt u.a. das EnWG in § 41 Abs. 3 "
rechtzeitig und auf transparente Weise".
Ob Sie diese extreme Preiserhöhung bezahlen müssen (ich vermute mal, das wird eher nicht der Fall sein
), hängt vom Ergebnis der Prüfung verschiedener Fragen ab - bspw.:
1. Wie hat die (angeblich) am 30.07.2014 gemailte Preiserhöhungsmitteilung (m.E. hat EE den Zugang nachzuweisen) denn ausgesehen? War die Preismitteilung womöglich in einer mehrseitigen allgemeinen Info "versteckt" (Stichwort: gesetzliches
Transparenzgebot)?
2. Was ist in der für IHREN Vertrag bei Auftragserteilung verwendeten AGB bzgl. Preiserhöhungsmitteilungen festgelegt?
3. Wie lautetet die
gesamte für Ihren Vertrag geltende AGB-Preisanpassungsklausel? Hier ist zu prüfen (nötigenfalls anwaltlich oder durch die VZ), ob die Klausel den rechtlichen Anforderungen genügt und überhaupt wirksam ist (Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB).
Interessant könnte werden, wie ExtraEnergie eine fast 56%ige Arbeitspreiserhöhung begründen will (rechtliches Erfordernis: "Anlass, Voraussetzungen und Umfang" sind zu benennen, unzulässig ist zudem die Erhöhung des Gewinnanteils durch Preisanpassungen).
Gruß, khh