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Autor Thema: Heizkostenabrechnung  (Gelesen 7234 mal)

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Offline tobias2014

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Heizkostenabrechnung
« am: 21. Oktober 2014, 14:13:59 »
Hallo Zusammen,

ich wohne in einem 4 Familienhaus. Es wird mit Gas geheizt. Es gibt einen Gashauptzähler und in jeder Wohnung einen Zwischenzähler für den einzelnen Verbrauch jeder Partei.

Meine Heizkostenabrechnung habe ich erhalten, die Abrechnung des Energieversorgers habe ich mir kopiert.

Laut Nebenkostenabrechnung ist ein Verbrauch von 45.000 kWh für das komplette Haus ermittelt worden (alle Zwischenzähler zusammen addiert). Der Energieversorger hat jedoch 63.000 kwH ermittelt (Hauptzähler).

Meine Frage ist, wie es zu so einer hohen Differenz kommen kann?
Muss der Vermieter meinen Anteil auf Grundlage des Verbrauches vom Energieversorger berechnen oder aufgrund des Vebrauches alles Zwischenzähler?

Offline hko

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Re: Heizkostenabrechnung
« Antwort #1 am: 22. Oktober 2014, 08:31:43 »
Hallo tobias2014,

werden mit den Zählern der Gas-Verbrauch in m³ gemessen bzw. wie wird in kWh umgerechnet?
Hier könnte der Wiederspruch zu suchen sein.
Es ist eher unwahrscheinlich, dass Gas-Zähler einen Fehler von 40% (bezogen auf die 45000 kWh) haben.

Gruß hko

Offline EviSell

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Re: Heizkostenabrechnung
« Antwort #2 am: 22. Oktober 2014, 08:58:04 »
...

Laut Nebenkostenabrechnung ist ein Verbrauch von 45.000 kWh für das komplette Haus ermittelt worden (alle Zwischenzähler zusammen addiert). Der Energieversorger hat jedoch 63.000 kwH ermittelt (Hauptzähler).

Meine Frage ist, wie es zu so einer hohen Differenz kommen kann?
...

@tobias2014

Ursache für die Abweichungen kann einiges sein. Beispielsweise dass der Zeitraum für die Summierung der Zwischenzähler und der Abrechnungszeitraum des EVU nicht identisch ist.
Ebenso kann es sein, dass die Jahresabrechnung des EVU auf zu einem Stichtag (31.12.) hochgerechneten Zählerstand beruht, während die Zwischenzähler taggenau an diesem Stichtag von den jeweiligen Bewohner oder eben zeitlich sehr verschoben abgelesen wurde. Grad im Winter in der heizintensiven Zeit kann ich mir da gut vorstellen, dass es da einiges an Abweichung geben kann. (Wobei ich da jetzt noch die Frage ergänze: Wer liest eigentlich die Zwischenzähler ab und zu welchem Datum?)

Üblicherweise werden ja die Heizkosten (Nebenkostenabrechnung des Vermieters mit den Mieter) vom 01.01. -31.12. abgerechnet. Da wäre es wichtig zu wissen, ob da zu diesen Zeitpunkten angegebenen Zählerständen des Hauptzählers, welche das EVU in Rechnung stellt, korrekt sind. Bzw ist der Abrechnungszeitraum des EVU auch von 01.01.-31.12.? Ansonsten müsste der Verbrauch abgegrenzt werden.

Wie teilt eigentlich Ihr Vermieter in der Heizkostenabrechnung diesen "Verlust" bzw. Differenz zwischen den 63.000 kWh und 45.000 kWh auf oder wie erklärt dieser die Differenz? Schließlich sind 18.000 kWh ne Menge. Solch einen Jahresverbrauch kann eine schlechtgedämmte Altbauwohnung haben.

Nachtrag zum technischen Verständnis: Jede Wohnung hat eine eigene Gasheizung (bsp.Gastherme bzw. Gasetagenheizung o.ä.) und dies haben einen eigenen Gaszähler, aber keiner der einzelnen Wohnungen hat einen direkten (eigenen) Versorgungsvertrag mit dem Gasversorger?
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2014, 11:15:45 von EviSell »
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

Offline corsair

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Re: Heizkostenabrechnung
« Antwort #3 am: 22. Oktober 2014, 21:04:00 »
ich rate jetzt mal.....

Abrechnung des Hauptzählers (Gaszähler) = 63.000 kWh
Summe der Zwischenzähler der Wohnungen (Wärmemengenzähler) = 45.000 kWh

Differenz ist ggf. dadurch zu erklären, dass ....
1. die Gasheizung ja auch Verluste bei der Verwertung der gelieferten 63.000 kWh hat (bei "nicht-Brennwert" schätze ich mal ca. 10%)
2. ggf. auch die Warmwasserbereitung zentral über die Gasheizung läuft (Pi mal Daumen 20%)

Auch wenn die Zähler der Wohnungen pico-bello-preußische kWh messen....
..in einer Heizkostenabrechnung nach HKVO dienen die ermittelten Verbräuche nur dazu, einen Verteilmaßstab zu ermitteln. Verteilt werden am Ende natürlich die für den Betrieb der Heizung angefallenen Kosten.

 

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