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Die Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments hat gestern entschieden, dass der Umwelt- und der Sozialausschuss des Parlaments keine formelle Stellungnahme zu CETA mehr einbringen dürfen, bevor im Plenum die finale Abstimmung über CETA stattfindet... „Den Fachausschüssen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu entziehen widerspricht der üblichen Praxis.“ Offensichtlich gehe es darum, CETA um jeden Preis durchzupeitschen: Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hatte nämlich erwogen, in einer Stellungnahme die Ablehnung von CETA zu empfehlen, und auch der Umweltausschuss ist grundsätzlich kritisch. Anstatt sich den zugrunde liegenden Argumenten in einem offenen Diskussionsprozess zu stellen, werde die Kritik nun einfach kurzerhand unterdrückt....Dabei wäre es essentiell, dass sich nicht nur der Ausschuss für internationalen Handel (INTA), sondern auch die anderen Fachausschüsse des Europäischen Parlaments eingehend mit CETA befassen. „CETA betrifft eben nicht nur den Handel. Als sogenanntes Handelsabkommen neuer Generation hat es weitreichende Konsequenzen für die unterschiedlichsten Lebensbereiche“, erklärt Simons.
Die Abstimmung im EU-Parlament soll am 15. Februar stattfinden. Bei einer Zustimmung könnten dann die Teile, welche ausschließlich die EU betreffen, vorläufig in Kraft treten.Den restlichen Teilen müssen der Bundestag und die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Das kann mehrere Jahre dauern.Zu diesen Teilen gehört beispielsweise auch der umstrittene Investorenschutz.Mit freundlichen GrüßenWolfgang_AW
Eine weitere Hoffnung der Initiatoren liegt beim Europäischen Parlament. Auch dort muss über Ceta abgestimmt werden. Der geplante Termin am 15. Februar wackle aber, sagt Thomas Kattnig von der Gewerkschaft Younion, die das Volksbegehren unterstützt hat. Es gebe mehrere Gutachten, die bestätigen, dass Ceta in der aktuellen Form nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Deshalb würden mehrere linke Fraktionen im Europaparlament eine Verschiebung der Abstimmung in Betracht ziehen. Fällt diese Abstimmung negativ aus, kommt Ceta erst gar nicht zur Abstimmung in die nationalen Parlamente.
Als die Wallonen selbst unter größtem Druck nicht nachgaben, verließ Freeland die Verhandlungen - und erzählte mit tränenerstickter Stimme vor laufender Kamera, wie traurig sie darüber sei, dass Europa selbst mit einem so freundlichen und geduldigen Land wie Kanada kein Abkommen schließen könnte.Bei einem Besuch in Washington gab Freeland nun aber eine andere Version zum Besten. "Es war sehr wichtig, beim Hinausgehen nicht wütend zu wirken, weil wir wollten, dass die Wallonen sich schuldig fühlen", sagte Freeland nach Angaben mehrerer kanadischer Medien....Das hat offensichtlich bestens funktioniert: Die Europäer hätten sie anschließend geradezu angefleht, zu den Verhandlungen zurückzukehren. "Hinauszugehen war wichtig, weil es eine Krise verursacht hat und sie zu deren Problem gemacht hat", sagte Freeland laut einem Bericht der Zeitung "Globe and Mail". In den 24 Stunden danach hätten die Europäer sie angerufen und gesagt: "Bitte gehen Sie nicht nach Hause, bitte, es tut uns so leid, Sie haben absolut recht, wir kriegen das hin." Und am Ende, sagte Freeman, "haben sie es getan".
Das Europaparlament hat dem Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada zugestimmt. Für den heftig umstrittenen Vertrag stimmten 408 Abgeordnete, 254 votierten mit Nein und 33 enthielten sich. Damit können große Teile des Abkommens - vor allem Handelserleichterungen für beide Seiten - in Kürze vorläufig in Kraft treten.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bürgerbefragung wegen des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union seien nicht gegeben, stellte der Verfassungsgerichtshof in München fest.
Die Organisatoren der Initiative gegen das EU-US Abkommen TTIP und das EU-Kanada Abkommen CETA hatten im November 2014 gegen die Kommission geklagt, weil sie die Registrierung als EBI abgelehnt hatte.
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Bürgerinitiativen gestärkt, die sich kritisch mit EU-Gesetzgebungsverfahren auseinandersetzen wollen. Im konkreten Fall ging es um die Bürgerinitiative "Stop TTIP". Die Richter entschieden, dass das Engagement der Bürger keine unzulässige Einmischung in die Vorbereitung des Freihandelsabkommens mit den USA darstellt, sondern dass dadurch vielmehr eine legitime demokratische Debatte ausgelöst wurde. Nach dem EuGH-Urteil muss die EU-Kommission "Stop TTIP" jetzt offiziell als Bürgerinitiative zulassen - sie hatte das vor drei Jahren abgelehnt.
In einem Gutachten stellt der EuGH fest, dass die Mitgliedstaaten über den Abschluss des EU-Freihandelsabkommens mit Singapur mitbestimmen dürfen. Die Erkenntnisse sind nicht nur auf TTIP und CETA übertragbar, sondern vor allem verbindlich.
In Freihandelsverhandlungen stellt sich die EU gerne als der Partner dar, der soziale Rechte in den Verträgen verankert. Bei Ceta scheint es aber umgekehrt zu sein: Kanada will etwas für Arbeitnehmer tun, Brüssel bremst.
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