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Autor Thema: GASsperrung  (Gelesen 5816 mal)

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Offline toomzter

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GASsperrung
« am: 30. Oktober 2014, 19:13:10 »
Hallo,

ich habe eine Nachzahlung von 400 erhalten. Nach der Mahnung hatte ich die GASAG angeschrieben, mit der BITTE, dass ich diese 400 EUR in Raten zurück zahle. Ich habe nichts gehört, somit habe ich eigenständig angefangen in Raten die Summe zurück zu zahlen. Dann kam Post vom Amtsgericht, dass der Anwalt der GASAG die abschaltung meiner Gaslieferung fordert. Darauf hin habe ich den Rechtsanwalt per Einschreiben gebeten dieses einzustellen, da ich ja bereits die Hälfte beglichen habe und ich natürlich gewillt bin den Rest so schnell wie möglich zu begleichen. Es kam wieder NIX - keine Antwort. Dem Amtsgericht habe ich dieses auch mitgeteilt und Anerkannt, dass ich der GASAG dieses Betrag schulde.  Heute kam das AnerkennungsUrteil, mein Gas wird abgestellt. Kann ich dieses noch verhindern, ich war noch nie im Rückstand der Gaszahlung zahle alles, und jetzt sowas. Kann man dieses Urteil widersprechen. oder hätte ich es nicht anerkennen dürfen und jetzt ist alles zu Spät?    :-\

Danke für evtl. Antworten

Gruss

Offline RR-E-ft

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Re: GASsperrung
« Antwort #1 am: 30. Oktober 2014, 19:51:58 »
Es erscheint fraglich, ob die Voraussetzungen einer Versorgungseinstellung gem. § 19 Abs. 2 GasGVV überhaupt vorliegen, insbesondere ob die Sperrung mit einer Frist von einem Monat angedroht wurde.

Im Falle einer solchen Androhung hätte man wohl bei einer Kündigungsfrist von zwei Wochen längstens den Lieferanten wechseln können....

Wenn man auf Zahlung und Duldung der Versorgungseinstellung verklagt wurde und nur den Zahlungsanspruch anerkannt hat, darf der Anspruch auf  Duldung der Versorgungseinstellung nicht im Wege eines Anerkenntnisurteils zuerkannt werden.

Hatte man hingegen letzteren Klageanspruch auf Duldung der Versorgungseinstellung  tatsächlich anerkannt, ist am Anerkenntnisurteil wohl nichts zu bemängeln.

War man ausschließlich wegen eines Anspruchs auf Duldung der Versorgungseinstellung verklagt, wäre es vollkommen untunlich, im Prozess einen Zahlungsanspruch anzuerkennen, der selbst nicht Gegenstand des Prozesses ist.

Nach alldem ist also fraglich, ob das Gericht irrtümlich vom Anerkenntnis des Klageanspruchs ausging, so dass das Urteil deshalb angefochten werden müsste.

Das Urteil an sich führt noch nicht zur Versorgungseinstellung, sondern muss ggf. erst noch zwangsvollstreckt werden. Man kann auch jetzt noch den Vertrag kündigen und versuchen, den Lieferanten zu wechseln.
« Letzte Änderung: 30. Oktober 2014, 19:55:23 von RR-E-ft »

Offline toomzter

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Re: GASsperrung
« Antwort #2 am: 30. Oktober 2014, 19:58:52 »
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich habe noch keinen genauen Termin bekommen, zu wann die Versorgung eingestellt werden soll. 

Was kann ich oder sollte ich jetzt noch tun?

Offline userD0010

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Re: GASsperrung
« Antwort #3 am: 23. November 2014, 08:47:29 »
Die entscheidende Frage ist doch wohl, was @tommzter gegenüber dem Gericht ANERKANNT hat?
Hat er den Anspruch auf Zahlung oder den Anspruch auf die Sperre durch die Gasag anerkannt.
Wenn noch nicht zu spät, sollte man die Möglichkeit der Rechtsmittel ausloten.

 

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