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Autor Thema: Kein Bonus wegen Gewerbe  (Gelesen 40779 mal)

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Offline Quax66

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Re: Kein Bonus wegen Gewerbe
« Antwort #60 am: 21. Mai 2015, 14:51:49 »
Hallo,

nochmal die Frage an die Moderatoren und Insider dieses Forums. Habe ja nun AGB gefunden als PDF eingescannt etc. ! Wo kann ich diese hier an irgend einer Stelle hochladen um Sie anderen Ratsuchenden und der Allgemeinheit zur Verfügung stellen zu können. Das wäre ja äußerst hilfreich , weil man dann auch sehen könnte was die 365AG immer wieder in regelmässigen Abständen verändert, oder angeglichen hat.

Danke im Voraus.

lg

Claus

Offline bolli

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Re: Kein Bonus wegen Gewerbe
« Antwort #61 am: 22. Mai 2015, 09:15:42 »
Wo kann ich diese hier an irgend einer Stelle hochladen um Sie anderen Ratsuchenden und der Allgemeinheit zur Verfügung stellen zu können.

Leider macht der Versorger wohl gegenüber dem Forum seine Copyright- oder Urheber-Rechte an diesen Texten geltend, weshalb das komplette einstellen dieser AGB nicht zulässig ist/sein könnte (zumindest sind ehemals eingestellte AGB dieses Versorgers seinerzeit entfernt worden.)

Jedoch ist es im Rahmen dieser Rechte trotzdem zulässig, begrenzte Teile von "geschützten" Texten zu zitieren und diese zu kommentieren bzw. kommentieren zu lassen. Da bei dem Versorger im wesentlichen die Preisanpassungsklausel und die Bonusklausel Probleme bereiten, könnten Sie diese im Rahmen eines Zitates in einen Beitrag hochladen und ggf. zur Diskussion stellen. Damit sollte dem rechtlichen Aspekt ausreichend Genüge getan sein und der Forenbetreiber auf der sicheren Seite sein.

Eine zentrale Sammlung kompletter AGB-Versionen ist so ohne weiteres öffentlich wohl nicht möglich.

Und gehen Sie davon aus, dass der Versorger dieses Forum durchaus kennt.  ;)

Offline bolli

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Re: Kein Bonus wegen Gewerbe
« Antwort #62 am: 22. Mai 2015, 09:47:32 »
@uwes
Ich gehe nicht davon aus, dass ein Energieliefervertrag unter den Begriff der Finanzdienstleistung fällt und somit § 312d Abs. 2 BGB i.V.m. Art 246b BGBEG die maßgeblichen Vorschriften sind.

Deshalb mein obiger Text-Hinweis auf Art. 246a § 4 Abs. 3 BGBEG.  ;)


Jetzt gilt:
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Art. 246 b EGBGB sind dem Verbraucher alle Vertragsbedingungen mindestens auf einem dauerhaften Datenträger iSd § 126 b BGB mitzuteilen. (Palandt-Grüneberg Rn 2 zu § 2 des Art. 246b EGBGB). Diese Voraussetzungen erfüllen nach derzeitiger Rechtsprechung Papier, USB-Stick, CD-ROM, Speicherkarten, Festplatten und auch E-Mails sowie ein Computerfax. (Palandt-Ellenberger Rn 3 zu § 126b BGB). Bei Texten, die ins Internet eingestellt (Homepage), dem Empfänger aber nicht übermittelt worden sind, ist § 126b BGB nur dann gewahrt, wenn es tatsächlich zu einem Ausdruck oder abspeichern kommt. (Palandt- Ellenberger a.a.O.)

Diese Informationspflichten hat der Unternehmer vor Abgabe der Vertragserklärung dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen. (246 b §§ 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 EGBGB)

Gem. § 2 Art. 246b EGBGB kann der Verbraucher die Vertragsbedingungen und die AGB in Papierform verlangen.

Fraglich ist, was dem Verbraucher vor dem Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen ist. Und da dürfte die in Antwort #51 gegebene Handlungsvariante

Richtig ist, dass man AGB auch durch anklicken bestätigen kann, wenn gleichzeitig sichergestellt ist, dass sie beim Klick auch sofort heruntergeladen oder gelesen werden können.
(Formatierung durch @bolli)
ausreichend sein.

Ein sofortiges Speichern auf einem Datenträger ist da wohl nicht nötig. Und ein nachträgliches Übersenden heilt bekanntermaßen den vorher gemachten Fehler nicht, weshalb eine nachträglich Übersendung in PDF- oder Papier-Form zwar kundenfreundlich aber rechtstechnisch irrelevant ist.

Offline Quax66

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Re: Kein Bonus wegen Gewerbe
« Antwort #63 am: 28. Mai 2015, 20:13:14 »
 8) Hallo,

kleiner Zwischenbericht. Ein hin und her Geschreibe ist das. Auch schon mit Schlichtungsstelle und Bundesnetzagentur gesprochen. Ich werde Euch über meinen Fall weiter berichten. Teilweise ist es wirklich auch lachhaft was da zurück kommt. Auf jeden Fall habe ich jett schon einmal ein Gerichtsurteil von einem anderen User zugespielt bekommen, welches ich gleich als PDF aufgearbeitet habe. Auch habe ich diverse AGB als PDF vorliegen. Eventuell arbeite ich den ganzen Fall mal auf mit Screens etc. pp......auf jeden Fall ist das nervig und vor allem Zeitraubend.
Mit 2 Anwaltskanzleien habe ich auch telefoniert, die bereits Kunden vertreten hatten (mit Erfolg).....mal sehen, wann das Theater rum ist. Ich hoffe nur das die nicht vorher "die Finger heben" denn dann war die Arbeit auch umsonst.

lg

Claus

Offline bolli

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Re: Kein Bonus wegen Gewerbe
« Antwort #64 am: 29. Mai 2015, 07:57:18 »
Ich hoffe nur das die nicht vorher "die Finger heben" denn dann war die Arbeit auch umsonst.
Nur keine Sorge. Totgesagte leben bekanntlich länger.  ;) Insofern wird's für Ihr Verfahren sicher auch  noch reichen.

Offline Quax66

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Re: Kein Bonus wegen Gewerbe
« Antwort #65 am: 29. Mai 2015, 11:36:27 »
 ;) Hoffen wir das mal ! Ich finde alleine die Zugriffszahlen der Themen die diese Firma betreffen schon beeindruckend, da kann man in etwa erahnen, wieviele Leute betroffen sind. Angeblich haben die ja ca. 230.000 oder mehr Kunden......

 

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