Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kein Bonus wegen Gewerbe  (Gelesen 40776 mal)

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Offline mezzo

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Kein Bonus wegen Gewerbe
« am: 28. Oktober 2014, 12:52:09 »
Hallo,

ich habe hier schon vieles gelesen zu dem Thema, oft geht es gerade bei dem Thema Gewerbe um Kleinunternehmer oder Freiberufler.

Wir haben aktuell auch zwei Probleme:

1. Bonus wird verweigert wegen gewerblicher Nutzung -> Meine Freundin und ich haben eine GbR, da wir ein paar Webseiten haben
2. Abschlussrechnung beinhaltet vom 1.10.13 - 31.12.13 anderen Preise aus als vom 01.01.14 - 30.09.14, obwohl wir ein Paket gekauft haben

zu 1. Wir empfangen keine Kunden und haben keine Geschäftsräume oder ähnliches, wir arbeiten auch nur mit einem Laptop, Drucker etc. was aber auch privat genutzt wird, ansonsten wohnen wir hier ganz "normal" und Privat

zu 2. Ich habe hier im Forum gelesen das irgendwo mal versteckt in einer Mail evtl. mal die Preiserhöhung mitgesendet wurde? Das kann doch aber nicht sein, wenn ich ein Paket mit X kWh kaufen für einen abgemachten Preis, darf der doch nicht erhöht werden, vor allem irgendwo versteckt ?

- Hat jemand schon mal mit einer GbR Erfolg gehabt, den Bonus zu erhalten oder nur als Freiberufler / Kleinunternehmer?
- Können wir trotzdem die Schlichtungsstelle anschreiben oder lehnen die evtl. auch ab da wir die GbR unter unserer Privatanschrift laufen haben, Jemand Erfahrung?

Ich hatte vorhin unverbindlich mal mit meiner Rechtschutz gesprochen, der Anwalt dort meinte, man könne es schon so auslesen bezüglich Gewerbe an der Abnahmestelle auch wenn es nur ganz gering ist, aber müsste speziell im Einzefall geprüft werden etc. Klang aber auch nicht so richtig als ob es sein Fachgebiet wäre... Jedenfalls meinte er auch bezüglich des Streitwerts um ca. 200€ würde es sich nicht wirklich lohnen es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.

Nun bin ich etwas verunsichert, da ich hier auch öfter gelesen habe, dass Almado nach der Schlichtungsstelle eine Feststellungsklage anstrebt, was dann ja wieder mit Kosten für uns verbunden wäre oder?

Vielen Dank und Grüße




Offline khh

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Re: Kein Bonus wegen Gewerbe
« Antwort #1 am: 28. Oktober 2014, 14:44:08 »
Hallo mezzo,

Ihre Fragen sind schon x-mal im Forum behandelt und geklärt worden  -  aber für Sie nochmal ;) :

Zu 1.) Maßgeblich ist: Was steht wörtlich in der für Ihren Vertrag geltenden AGB Ziff. 9. Abs. (4) ?
[die AGB haben Sie mit der Auftragsbestätigung vom Vergleichsportal (bzw. Versorger) per Email erhalten]

Zu 2.) Sie haben vermutlich eine sogen. "eingeschränkte Preisgarantie", d. h. es sind nicht sämtliche Preiskomponenten garantiert. Dazu meint Almado/365AG, dass die sich am 1.1. jeden Jahres verändernde EEG-Umlage usw. ohne eine gesonderte Preiserhöhungsmitteilung und ohne die Einräumung des gesetzlichen Sonderkündigungsrechts an den Kunden weitergereicht werden darf ::)

Nach Klärung der Frage zu 1. und ggf. Geltendmachung des Bonus bei Almado/365AG können Sie selbstverständlich die www.schlichtungsstelle-energie.de anrufen, denn nach Ihren gemachten Angaben sind Sie eindeutig Verbraucher i.S. des § 13 BGB.

Gruß, khh

 
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Offline Didakt

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Re: Kein Bonus wegen Gewerbe
« Antwort #2 am: 28. Oktober 2014, 18:35:31 »
Zur Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch selbständig freiberuflich tätig sind, siehe auch hier und auch hier.

Aus BGH-Urteil vom 30. September 2009 - VIII ZR 7/09 - auszugsweise - :
Zitat
BGB § 13
Schließt eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft objektiv zu einem Zweck ab, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so kommt eine Zurechnung entgegen dem mit dem rechts-geschäftlichen Handeln objektiv verfolgten Zweck nur dann in Betracht, wenn die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Offline mezzo

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Re: Kein Bonus wegen Gewerbe
« Antwort #3 am: 29. Oktober 2014, 09:57:18 »
Hallo,

sorry hatte ich in der Aufregung ganz vergessen, dabei vorher noch extra notiert, bei uns steht folgendes:

(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Privatkunden gewährt. Für gewerblich genutzte
Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.

Das hatte ich auch kurz der ersten Rechtsberatung von meiner Rechtschutz vorgelesen, wobei er dann eben meinte, dass man es ja schon so auslegen kann, das da ich z.B. ja auch von hier mit dem PC, Drucker was auch immer Strom verbrauche und es die selbe Adresse ist, es aber wie er meinte wohl im Einzelfall entschieden werden muss...

zu 2. heißt das, ich muss es akzeptieren?

Schon mal Danke für die Hilfestellung


Offline khh

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Re: Kein Bonus wegen Gewerbe
« Antwort #4 am: 29. Oktober 2014, 15:30:38 »
Hallo mezzo,

bei Geltung der zitierten AGB-Klausel wird das Forum mit "Erfahrungen" derzeit kaum dienen können (siehe Thread "Probleme mit Almado - angebliches Gewerbe"). Der Anwalt Ihrer RSV-Hotline dürfte mit seiner Einschätzung wohl richtig liegen, dass Ihr Bonusanspruch nur gerichtlich geklärt werden kann. Wenn Sie die Schlichtungsstelle Energie einschalten, dann müssen Sie womöglich mit einer Feststellungsklage durch almado/365AG rechnen. Dafür, dass die "Bonuspreller" sich auch nicht sicher sind, spricht allerdings die aktuell nochmals veränderte AGB-Klausel, in der es jetzt heißt "... bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle ...".

Wenn Sie bei diesen Gegebenheiten Ihren Bonusanspruch derzeit nicht klären lassen möchten (nötigenfalls auch gerichtlich), dann sollten Sie zumindest die diesbzgl. Rechtsprechung im Auge behalten (wird häufig auch hier im Forum wiedergegeben), denn einer nicht korrekten Verbrauchsabrechnung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt noch widersprochen werden (im Regelfall innerhalb von drei Jahren nach Zugang bzw. vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist).

Zu 2.) Die Preiserhöhung würde ich nicht akzeptieren und Widerspruch einlegen (die Wirksamkeit der AGB-Klausel Ziff. 8  bestreiten und die unterbliebene bzw. nicht rechtskonforme Preiserhöhungsmitteilung beanstanden). Hier zeigt die aktuelle Praxis, dass almado/365AG auch die "Umlagen-Weiterreichung" nach Reklamation durch den Kunden umgehend storniert. Bei ausbleibender "Abhilfe" können Sie sich dazu an die Schlichtungsstelle wenden (siehe deren Verfahrensordnung bzw. Bestimmungen §§ 111a und b EnWG).

Gruß, khh
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Offline Graf Koks

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Re: Kein Bonus wegen Gewerbe
« Antwort #5 am: 29. Oktober 2014, 16:10:56 »
Es geht bei dieser Fassung der AGB vor allem die Frage, ob die Klausel nicht überraschend i.S.v. § 305c BGB ist, wenn dem Angebot des Versorgungsunternehmens, so, wie es der Verbraucher im Internet abrufen kann, kein deutlicher Hinweis einer Beschränkung der Bonusgewährung auf "rein privat genutzte" Abnahmestellen entnommen werden kann (vgl. § 305c Abs. 1 BGB,  "nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags").

Die Klausel könnte aber auch zu unbestimmt und deshalb unwirksam sein, § 307 BGB.  Denn es wird nicht genau definiert, wer denn in den Genuss der Bonuszahlung kommen soll und wer nicht, wo also die private Nutzung aufhören soll. Im Gegensatz zum Begriff des Haushaltskunden, der durch den Gesetzgeber definiert worden ist, bleibt die Abgrenzung nach der hier vorliegenden Formulierung im Dunkeln. Sie wird sich mit solchen Formulierungen möglicherweise auch kaum vollziehen lassen, es sei denn, wir begeben uns in einen Orwell'schen Überwachungsstaat.

Zwischen der gewerblichen Nutzung und dem rein zu privaten Zwecken Strom beziehenden Kunden steht das weite Feld der freien Berufe. Die Abgrenzung gegenüber dem Gewerbetreibenden ist vor allem für die entsprechende Gewerbesteuer relevant, auf die diesbezügliche Literatur kann verwiesen werden.  Bei Erstellen und Betreiben von Websites (eigene oder fremde, und wenn ja, für wen?) bin ich derzeit überfragt, neige aber eher dazu, nicht von einem Gewerbe auszugehen.  Auch für viele andere mögliche Kunden, die in den zu der Anschlussstelle gehörenden Wohnung regelmäßig oder gelegentlich gewissen beruflichen Verrichtungen nachgehen, und typischerweise hierfür nicht gesondert ein Büro anbieten, zum Beispiel Übersetzer, Schauspieler, Ingenieure, stellt sich im Zusammenhang mit diesem Versorger die Situation, dass sie plötzlich mit Gewerbetreibenden auf eine Stufe gestellt werden.

ME bleibt es daher dabei, dass Kunden, an der Verbrauchsstelle keiner gewerblichen Tätigkeit im Rechtssinne nachgehen und ansonsten nach der gesetzlichen Definition als Haushaltskunden anzusehen wären, auch Anspruch auf die Bonusgewährung haben.

Offline khh

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Re: Kein Bonus wegen Gewerbe
« Antwort #6 am: 29. Oktober 2014, 18:15:38 »
Insbesondere im Hinblick auf § 305c BGB
Zitat
§ 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
sehe ich das auch so, und zwar sowohl bzgl. "überraschend" als auch "mehrdeutig". Allerdings wird sich das wohl nur gerichtlich, womöglich durch mehrere Instanzen, klären lassen :(.

Alternativ könnte man es vllt. doch mit einer Beschwerde bei der SE versuchen. Wenn ich das richtig erinnere, dann wurde hier in einem vergleichbaren Fall schon mal von einem Teilbonus-Angebot durch almado/365AG berichtet. Man muss sich bei Einschaltung der SE aber auch auf eine Feststellungsklage des Versorgers einstellen.
Ggf. könnte man dann als Beklagter per Widerklage den Bonus geltend machen, eine RS-Vers. ist ja vorhanden.

Entscheiden muss allein der User mezzo, ob bei einem Streitwert von ca. 200 € ein solcher (besonders zeitlicher) Aufwand betrieben werden soll !

 
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Offline mezzo

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Re: Kein Bonus wegen Gewerbe
« Antwort #7 am: 31. Oktober 2014, 13:00:38 »
Hallo,

vielen Dank für die Antworten.
Ich hatte Almado ja noch mal eine Mail geschickt, dass ich es so nicht akzeptiere und notfalls vor Gericht ziehen werde bzw. mich auch an die Schlichtungsstelle wenden werde.
Es kam dann eine Antwortmail vom Beschwerdeteam, dass ich den Bonus nun doch ausgezahlt bekomme und eine neue Abrechnung, in der ist allerdings die Preiserhöhung mit drin, wobei das nun "nur" noch einen Unterschied von ca. 24€ ausmacht zu dem, was ich ausgerechnet hatte.

Bei der Summe weiß ich nicht ob es sich lohnt jetzt weiter mühe und Diskussionen mit denen zu haben oder es dabei belassen soll.

Offline Didakt

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Re: Kein Bonus wegen Gewerbe
« Antwort #8 am: 31. Oktober 2014, 15:17:20 »
...und eine neue Abrechnung, in der ist allerdings die Preiserhöhung mit drin, wobei das nun "nur" noch einen Unterschied von ca. 24€ ausmacht zu dem, was ich ausgerechnet hatte.

Bei der Summe weiß ich nicht ob es sich lohnt jetzt weiter mühe und Diskussionen mit denen zu haben oder es dabei belassen soll.

Die Preiserhöhung sollten Sie keinesfalls hinnehmen. Sie erfolgte rechtsgrundlos. Empfehlung: Warten Sie zunächst die angekündigte neue Abrechnung mit Berücksichtigung der Bonuszahlung und die Erstattung eines ggf. anfallenden Restguthabens ab. Wenn Sie Ihr Geld in trockenen Tüchern haben, widersprechen Sie auch dieser Rechnung hinsichtlich der intransparenten Preiserhöhung und holen sich den Erhöhungsanteil auch noch zurück. Diesem EVU darf nichts geschenkt werden!

Offline mezzo

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Re: Kein Bonus wegen Gewerbe
« Antwort #9 am: 09. November 2014, 16:43:57 »
Hallo Didakt,

habe jetzt mein Geld erhalten, allerdings mit der versteckten Preiserhöhung.
Ich hatte noch mal eine Mail hingeeschrieben, das ich dieser nicht zu stimme da, ich davon gar nichts mitbekommen habe und Preiserhöhung ja nicht rechtswirksam mitgeteilt wurde.

Daraufhin haben die mir einfach nur eine Mail geschickt mit dem Text "Im Anhang übersenden wir Ihnen das gewünschte Schreiben." und einem PDF Drin das wohl mal im November 2013 an mich versendet wurde, das ist 6 Seiten lang, auf Seite 4 habe ich nun nach genauem lesen folgendes Gefunden:

Zitat
Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es
Verringerungen oder Erhöhungen, an Sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpassen, der
hiernach bei 24,87 Cent/kWh liegt. Den gegenwärtigen Stand der Umlagen entnehmen Sie bitte der Grafik.
Nach offizieller Bekanntgabe der Höhe der Änderungen werden wir Ihnen diese auf der Webseite
www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014 <http://www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014> bekannt
geben.
Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,
auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.10.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 22,00 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als
Produktkunde im Tarif transparent B green garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.
Damit sind Sie vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.

Das ist wohl deren gemeinte / versteckte Preiserhöhung ?

So ist es ja nicht rechtskonform ?!

Wie sollte ich denen am besten denn noch mal schreiben, das dies so nicht gültig ist damit die diese Preiserhöhung korrigieren?


Gruß und Danke
mezzo

Offline Didakt

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Re: Kein Bonus wegen Gewerbe
« Antwort #10 am: 09. November 2014, 21:05:10 »
Hallo mezzo,

zunächst ist sehr erfreulich, dass Sie Ihr Restguthaben einschließlich Bonus erhalten haben. Der in Ihrer Schlussrechnung in Ansatz gebrachten Grundpreiserhöhung widersprechen Sie nunmehr unter Verwendung einer Textvorlage, die ich Ihnen morgen per PM übermittle.

MfG

Edit:  In Ihrem o. a. Zitat steht: "Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.10.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren."
Demnach dürfte die Grundpreiserhöhung doch gar nicht in Ihrer Abrechnung enthalten sein!?

Ob die Erhöhung der staatlichen Umlagen ab 01.01.2014 rechtens ist, hängt u .a. von den AGB und auch davon ab, wann Ihr Vertrag in 2013 (ob vor dem 15.10.) oder wann vorher abgeschlossen wurde? 
Bitte gehen Sie darauf noch einmal näher ein.
« Letzte Änderung: 09. November 2014, 21:33:30 von Didakt »

Offline mezzo

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Re: Kein Bonus wegen Gewerbe
« Antwort #11 am: 10. November 2014, 09:14:46 »
Hallo Didakt,

mein Stromvertrag lief vom 1.10.13 an. Ich hatte ja ein Strompaket und habe diese versteckte Preiserhöhung auch nicht wahrgenommen in diesem mehrseitigem PDF.
Ich ging davon aus, dass der Preis eben gleich bleibt wenn ich ein Strompaket kaufe und wurde dann mit der Endabrechnung überrascht.

Das PDF was die mir erneut zugesendet haben, hat im Briefkopf das Datum 25.11.13

Offline Didakt

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Re: Kein Bonus wegen Gewerbe
« Antwort #12 am: 10. November 2014, 11:01:25 »
Hallo @ mezzo,

jetzt stellt sich mir Ihr Fall schon etwas klarer dar und ich komme zu dem Schluss, Ihnen den Widerspruch gegen Ihre Abrechnung nun doch nicht anzuraten, weil ich ihn rein persönlich nicht für sinnvoll halte. Mir ist durchaus bewusst, dass es dazu auch gegenteilige Meinungen gibt.

Gründe: Von einer "versteckten" Grundpreiserhöhung sind Sie nicht betroffen. In Ihrem Fall handelt es sich bei der Erhöhung des Arbeitspreises ab 01.01.2014 um die Weiterreichung der sogenannten erhöhten staatlichen Umlagen, die in Ihren ab 01.10.2013 gültigen Vertrag noch nicht eingepreist werden konnten (Bekanntgabe erst ab 15.10. j. Js.).

Die Preisanpassungsklausel der AGB zu Ihrem Vertrag deckt diese Anpassung zwar ab (s. AGB Ziff. 8. (5), aber nach Expertenmeinung wird diese Preisänderungsklausel in den AGB  einer Inhaltskontrolle jedenfalls schon deshalb nicht standhalten, wenn dem Kunden für den Fall dieser einseitigen Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht nicht eingeräumt wird.
Sodann steht dem Kunden zwar kein Sonderkündigungsrecht zu; der Stromlieferant ist jedoch zur einseitigen Preisänderung deshalb vertraglich nicht berechtigt. Der Vertrag müsste in diesem Fall zum bisher vertraglich vereinbarten Preis fortgesetzt werden.

Nachzulesen ist hierzu im Forum noch folgendes:
Zitat
Solche Preisänderungsklauseln, die dem Lieferanten die Weitergabe gestiegener Umlagen ohne Berücksichtigung von Kostensenkungen und somit eine nachträgliche Erhöhung des Gewinnanteils am Preis ermöglichen, werden wohl jedenfalls im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam sein, § 307 BGB. AGB- Preisänderungsklauseln sind regelmäßig unwirksam, wenn sie die Möglichkeit der nachträglichen Gewinnerhöhung nicht sicher ausschließen (vgl. etwa BGH, Urt. v. 13.12.06 Az. VIII ZR 25/06).

Ob dieser Versorger einem Widerspruch von Ihnen sofort folgt, ist kaum anzunehmen. Deshalb ein Gerichtsverfahren selbst zu veranlassen oder zu riskieren (die 365 AG ist auch bei Einschaltung der SE mit Feststellungsklagen schnell bei der Hand), halte ich bei dem geringen Streitwert für äußerst fragwürdig. Das weitere Vorgehen bleibt also Ihnen unter Abwägung des Für und Widers überlassen. Falls Sie Widerspruch einlegen wollen, erhalten Sie von mir die zugesagte Textvorlage.


Offline mezzo

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Re: Kein Bonus wegen Gewerbe
« Antwort #13 am: 10. November 2014, 12:36:52 »
Danke für die Erläuterungen, als Kunde finde ich das allerdings sehr unübersichtlich, ich meine ich kaufe ja ein Paket mit x kwh Stunden für den Preis X um eben ja einee gewisse Sicherheit zu haben, dann stellt sich am Ende des Jahres raus, der Preis wurde erhöht und ich muss trotz Paket mehr nachzahlen.

Ich gehe davon aus wenn ich z.B. ein 4000 kwh Paket kaufe und 4000 kwh verbrauche das es dann war und nicht das es nach 12 Monaten heißt der Grundpreis hat sich geändert dadurch ist das 4000 kwh Paket nicht mehr 4000kwh Wert sondern evtl. nur noch 3800 kwh oder so... Das kann es ja irgendwie nicht sein.

Offline Didakt

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Re: Kein Bonus wegen Gewerbe
« Antwort #14 am: 10. November 2014, 13:00:35 »
Ich gehe davon aus wenn ich z.B. ein 4000 kwh Paket kaufe und 4000 kwh verbrauche das es dann war und nicht das es nach 12 Monaten heißt der Grundpreis hat sich geändert dadurch ist das 4000 kwh Paket nicht mehr 4000kwh Wert sondern evtl. nur noch 3800 kwh oder so... Das kann es ja irgendwie nicht sein.

Nochmal: Ihr Grundpreis ist doch ab 01.01.2014 nicht erhöht worden! Eine diesbezügliche Anpassungsmitteilung haben Sie auch nicht erhalten, sondern die Mitteilung betrifft eine Anhebung ab 01.10.2014! Die ist für Sie aber nicht mehr relevant.


 

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