Energiepreis-Protest > enercity AG

unwirksame AGB-Preisanpassungsklausel ?

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khh:
In einer aktuellen Verbrauchsabrechnung steht geschrieben :

--- Zitat ---Allgemeine Informationen zu Ihren aktuellen Sonderverträgen
... (Tarifbezeichnung)
1 Vertragsdauer, Preisanpassung, Kündigungstermin, Kündigungsfristen: ... Preisanpassungen
erfolgen gemäß § 5 Abs. 2 und 3, § 20 der "Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Hannover AG für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit ..."
--- Ende Zitat ---

Diese "Allgemeinen Bedingungen der ..." sind identisch mit der Gas- bzw. StromGVV !

Nach meinem Verständnis verwenden die Stadtwerke Hannover / enercity also nach wie vor die sogen. "GVV-Preisanpassungsklausel" auch für Preisänderungen in Gas- und Strom-Sonderkundenverträge, welche gemäß EuGH (Urteil v. 21.03.2013, C-92/11) und BGH (Urteil v. 31.07.2013, VIII ZR 162/09) für Sonderverträge unwirksam sind ???.

Folglich müsste das bedeuten, dass die zurückliegenden Preisänderungen unwirksam waren und dass die Gas- und Strom-Sonderkunden der SW Hannover gegen die innerhalb der letzten 3 Jahre zugegangenen Abrechnungen mit enthaltenen Preisanpassungen noch Widerspruch einlegen und (nötigenfalls mit einer Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de) Rückforderungsansprüche geltend machen können :).

DieAdmin:
Die Beiträge, in den es um einen Flüssiggasvertrag ging, sind abgehängt und in den Flüssiggas-Bereich verschoben. Ebenso handelt es sich auch nicht um die Stadtwerke Hannover /enercity : http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19357.0.html

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