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Autor Thema: unwirksame AGB-Preisanpassungsklausel ?  (Gelesen 5585 mal)

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Offline khh

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unwirksame AGB-Preisanpassungsklausel ?
« am: 20. Oktober 2014, 23:09:12 »
In einer aktuellen Verbrauchsabrechnung steht geschrieben :
Zitat
Allgemeine Informationen zu Ihren aktuellen Sonderverträgen
... (Tarifbezeichnung)
1 Vertragsdauer, Preisanpassung, Kündigungstermin, Kündigungsfristen: ... Preisanpassungen
erfolgen gemäß § 5 Abs. 2 und 3, § 20 der "Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Hannover AG für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit ..."

Diese "Allgemeinen Bedingungen der ..." sind identisch mit der Gas- bzw. StromGVV !

Nach meinem Verständnis verwenden die Stadtwerke Hannover / enercity also nach wie vor die sogen. "GVV-Preisanpassungsklausel" auch für Preisänderungen in Gas- und Strom-Sonderkundenverträge, welche gemäß EuGH (Urteil v. 21.03.2013, C-92/11) und BGH (Urteil v. 31.07.2013, VIII ZR 162/09) für Sonderverträge unwirksam sind ???.

Folglich müsste das bedeuten, dass die zurückliegenden Preisänderungen unwirksam waren und dass die Gas- und Strom-Sonderkunden der SW Hannover gegen die innerhalb der letzten 3 Jahre zugegangenen Abrechnungen mit enthaltenen Preisanpassungen noch Widerspruch einlegen und (nötigenfalls mit einer Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de) Rückforderungsansprüche geltend machen können :).
« Letzte Änderung: 20. Oktober 2014, 23:12:55 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline DieAdmin

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Re: unwirksame AGB-Preisanpassungsklausel ?
« Antwort #1 am: 23. November 2014, 09:03:00 »
Die Beiträge, in den es um einen Flüssiggasvertrag ging, sind abgehängt und in den Flüssiggas-Bereich verschoben. Ebenso handelt es sich auch nicht um die Stadtwerke Hannover /enercity : http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19357.0.html

 

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