@Bob
Wie es nach einem Prozess weitergeht, ergibt sich regelmäßig aus dem Urteil selbst.
Wenn Verbraucher beantragt haben festzustellen, die Preiserhöhungen sind unbillig und unwirksam und der Klage wird stattgegeben, ergibt sich die Folge für die klagenden Verbraucher entsprechend, so zB das Urteil des AG Heilbronn.
Wenn Versorger auf Zahlung klagen, kommt es darauf an, ob die Klageforderung zugesprochen wird.
Entsprechende rechtskräftige Urteile sind noch nicht bekannt geworden.
Die Versorger klagen ja schon nur ganz selten:
Eine Sammelklage der E.ON WW gegen 23 Verbraucher vor dem Kartellsenat des LG Dortmund wird im April 2006 verhandelt.
Sechs Klagen der Erdgas Südsachsen gegen Verbraucher wegen kleiner Forderungen vor Sächsischen Amtsgerichten wurden bisher - soweit ersichtlich - noch nicht verhandelt.
Das Amtsgericht Karlsruhe hatte eine Zahlungsklage abgewiesen, weil die Billigkeit der Preisforderung nicht durch Offenlegung der Preiskalkulation nachgewiesen wurde.
Im Übrigen siehe hier:
Prüfung von KalkulationsunterlagenAus all den Verfahren kann nicht darauf geschlossen werden, wie es bei Ihnen konkret weitergeht, wenn Sie nicht selbst an einem entsprechenden Prozess direkt als Kläger/ Beklagter beteiligt sind.Jeder Versorger hat andere Kosten wegen der unterschiedlichen Leitungsnetze, Abnehmerdichte, Versorgungsstruktur und verschiedener Vorlieferanten und deshalb auch unterschiedliche Preiskalkulationen, die untereinander nicht ohne weiteres vergleichbar sind.
Es kommt immer auf die
unternehmensindividuelle Kostensituation an, welche zu vollkommen unterschiedlichen Erdgas- Preisen führt, die jeweils angemessen sind:
http://www.erdgasfakten.de/de/gaspreise/so_bildet_sich_der_erdgaspreisDamit scheidet jedwede Pauschalisierung aus. Es kommt immer auf die Kosten- und Gewinnkalkulation des einzelnen Unternehmens an. Deshalb muss die Preiskalkulation offen gelegt werden:
AG Neuwied fordert OffenlegungUnd bei jeder weiteren Preiserhöhung stellen sich die entsprechenden Fragen vollkommen neu, weshalb die Musterbriefe auch immer wieder neu Verwendung finden.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt