Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wie geht\'s nach einem Prozess weiter?  (Gelesen 3868 mal)

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Offline Bob

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Wie geht\'s nach einem Prozess weiter?
« am: 20. Dezember 2005, 20:54:59 »
Hallo zusammen!
Es hat ja jetzt schon ein paar Urteile zu Gunsten der Verbraucher gegeben, nach denen die Gasversorger ein paar Wochen Zeit hatten, ihre Kalkulationen offenzulegen. Machen die das dann auch? Oder wie geht\'s dann weiter? Weiß da einer was Konkretes?
Danke fürs Antworten!
Bob

Offline Cremer

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Wie geht\'s nach einem Prozess weiter?
« Antwort #1 am: 20. Dezember 2005, 22:54:27 »
@Bob,

zwar hat E.ON eine sogenannte Kalkulation offengelegt. Dies war aber nicht die vom Gericht gewünschte. Zwischenzeitlich wurden weitere kalkulationen nachgereicht. Die Entscheidung der ersten Runde könnte im Januar fallen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline rlc

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Wie geht\'s nach einem Prozess weiter?
« Antwort #2 am: 20. Dezember 2005, 23:56:21 »
Da scheint EON.Hanse nach der Salamitaktik vorzugehen, nur soviel Informationen wie nur irgendwie nötig. Anscheinend handelt es sich um einen geduldigen Richter, aber wie lange noch ?

Offline Cremer

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Wie geht\'s nach einem Prozess weiter?
« Antwort #3 am: 21. Dezember 2005, 09:55:38 »
@rlc,

es ist eine Richterin namens Helga

siehe Spiegel nr. 47/2005

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,385862,00.html
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Wie geht\'s nach einem Prozess weiter?
« Antwort #4 am: 21. Dezember 2005, 11:39:24 »
@Bob

Wie es nach einem Prozess weitergeht, ergibt sich regelmäßig aus dem Urteil selbst.

Wenn Verbraucher beantragt haben festzustellen, die Preiserhöhungen sind unbillig und unwirksam und der Klage wird stattgegeben, ergibt sich die Folge für die klagenden Verbraucher entsprechend, so zB das Urteil des AG Heilbronn.


Wenn Versorger auf Zahlung klagen, kommt es darauf an, ob die Klageforderung zugesprochen wird.

Entsprechende rechtskräftige Urteile sind noch nicht bekannt geworden.

Die Versorger klagen ja schon nur ganz selten:

Eine Sammelklage der E.ON WW gegen 23 Verbraucher vor dem Kartellsenat des LG Dortmund wird im April 2006 verhandelt.

Sechs Klagen der Erdgas Südsachsen gegen Verbraucher wegen kleiner Forderungen vor Sächsischen Amtsgerichten wurden bisher - soweit ersichtlich - noch nicht verhandelt.

Das Amtsgericht Karlsruhe hatte eine Zahlungsklage abgewiesen, weil die Billigkeit der Preisforderung nicht durch Offenlegung der Preiskalkulation  nachgewiesen wurde.


Im Übrigen siehe hier:

Prüfung von Kalkulationsunterlagen

Aus all den Verfahren kann nicht darauf geschlossen werden, wie es bei Ihnen konkret  weitergeht, wenn Sie nicht selbst an einem entsprechenden Prozess direkt als Kläger/ Beklagter  beteiligt sind.

Jeder Versorger hat andere Kosten wegen der unterschiedlichen Leitungsnetze, Abnehmerdichte, Versorgungsstruktur und verschiedener Vorlieferanten und deshalb auch unterschiedliche Preiskalkulationen, die untereinander nicht ohne weiteres vergleichbar sind.

Es kommt immer auf die unternehmensindividuelle Kostensituation an, welche zu vollkommen unterschiedlichen Erdgas- Preisen führt, die jeweils angemessen sind:

http://www.erdgasfakten.de/de/gaspreise/so_bildet_sich_der_erdgaspreis

Damit scheidet jedwede Pauschalisierung aus. Es kommt immer auf die Kosten- und Gewinnkalkulation des einzelnen Unternehmens an. Deshalb muss die Preiskalkulation offen gelegt werden:

AG Neuwied fordert Offenlegung

Und bei jeder weiteren Preiserhöhung stellen sich die entsprechenden Fragen vollkommen neu, weshalb die Musterbriefe auch immer wieder neu Verwendung finden.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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