Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Auktionsmodell im EEG 2014  (Gelesen 8208 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline muelahim

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 1
  • Karma: +0/-0
Auktionsmodell im EEG 2014
« am: 08. Oktober 2014, 17:49:27 »
Hallo Leute,

was ist Sinn und zweck des spätestens ab 2017 gültigen Auktionsmodells? Wen bringt es was, welche Chancen und Risiken sind hiermit verbunden. Vor allem wie genau im Detail soll die Auktion stattfinden, was sind die Modalitäten (Teilnahmebedingungen, Regeln, Datenfluss, Akteure etc.)?

Offline Wolfgang_AW

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.368
  • Karma: +12/-9
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline Wolfgang_AW

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.368
  • Karma: +12/-9
Ausschreibung Potovoltaik-Freiflächenanlagen
« Antwort #2 am: 10. Februar 2015, 14:04:52 »
Ausschreibung Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Zitat
Im Februar schreibt die Bundesnetzagentur erstmals die finanzielle Förderung für Ökostrommengen offen aus. Wer diese am günstigsten aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen liefert, soll den Zuschlag erhalten. Das Bundeskabinett hat jetzt den rechtlichen Rahmen für das neue Fördermodell beschlossen.
...
Bevor Ausschreibungen für alle Sparten der erneuerbaren Energien eingeführt werden, will die Bundesregierung erste Erfahrungen mit einem Pilotverfahren im Bereich der Photovoltaik sammeln.
Es ist vorgesehen, den jährlichen Zubau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit dieser Ausschreibung im Durschnitt um jährlich 400 Megawatt zu steigern. Die erste Ausschreibungsrunde wird die Bundesnetzagentur bereits im Februar 2015 starten. Die ersten Gebote können bis zum 15. April 2015 abgegeben werden.
Das Ausschreibungsverfahren wurde so offen, einfach, transparent und verständlich wie möglich gestaltet. Jeder kann sich beteiligen: etwa Stadtwerke, Projektentwickler oder private Personen. Den Zuschlag erhalten diejenigen, die die Leistung zum niedrigsten Fördersatz anbieten.


Hierzu ein Kommentar von  RA Florian Huerkamp, Experte für Energierecht im Kölner Büro von Freshfield Bruckhaus Deringer

Ausschreibungen für PV-Anlagen

Zitat
Die Strategie: Der Staat begibt sich in Rolle eines marktwirtschaftlich handelnden Unternehmens, das versucht, die eigenen Ziele möglichst kostengünstig zu erreichen. Hier setzt das neue EEG mit einer am 28. Januar in Kraft getretenen Verordnung an, die ein „Energievergaberecht“ festschreibt. Anstatt also wie bisher einen festen Fördersatz für die Produktion von Ökostrom vorzugeben, bittet die Bundesnetzagentur (BNetzA) nunmehr interessierte Bieter, Angebote mit der konkreten Förderhöhe vorzulegen, zu der sie bereit sind Strom zu produzieren.
Die günstigsten Bieter erhalten dann den Zuschlag und können die von ihnen gebotene Förderung in Anspruch nehmen.
...
Aber bringt das neue Verfahren den entscheidenden Schritt weg von der Stromplanwirtschaft und ihren Nachteilen? Hier ist Skepsis angebracht.
Kritiker halten eine Kostensenkung durch Ausschreibungen mit Blick auf die Erfahrungen in Ländern wie Brasilien, Irland oder Südafrika für fraglich: Die von den Bietern geforderten Zuschüsse könnten wegen der Risiko- und Transaktionskosten durchaus das jetzige Förderungsniveau überschreiten.
...
Der eingeschlagene Weg ist aber grundsätzlich zu begrüßen. Will der Staat Technologien bezuschussen, die ohne Subventionierung chancenlos wären, dann sollte er wenigstens die Höhe wettbewerblich ermitteln. (...) Allerdings ist vor überzogenen Erwartungen an Ausschreibungen zu warnen: Die Preissenkungswirkungen sind nicht sicher und die bürokratische Entschlackung des Strommarkts bleibt fraglich.


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline Wolfgang_AW

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.368
  • Karma: +12/-9
Re: Auktionsmodell im EEG 2014
« Antwort #3 am: 30. April 2015, 18:30:08 »
Ergebnisse der ersten PV-Ausschreibung

Zitat
Bei der Bundesnetzagentur waren für die erste Ausschreibungsrunde 170 Gebote eingegangen, mit denen das Ausschreibungsvolumen von 150 Megawatt mehr als vierfach überzeichnet war. 25 Gebote mit einem Gebotsumfang von 156.970 Kilowatt konnten bezuschlagt werden. Durchschnittlich wurden Gebote mit 6,3 Megawatt und einem Wert von 9,17 ct/kWh bezuschlagt. Diese Werte liegen deutlich unter dem Höchstwert dieser Ausschreibungsrunde von 11,29 ct/kWh. "Die Vielzahl der eingegangenen Gebote ist ein Zeugnis des intensiven Wettbewerbs um Förderberechtigungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Gebotstermin 15. April 2015

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline Wolfgang_AW

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.368
  • Karma: +12/-9
Re: Auktionsmodel
« Antwort #4 am: 20. Mai 2017, 17:38:18 »
Erste Onshore Ausschreibung erzielt Rekordpreis

Zitat
Bei der ersten Ausschreibung der Windenergie an Land in Deutschland liegt der erzielte Preis deutlich unterhalb der bisherigen EEG-Vergütung. Ein Großteil der Zuschläge ging dabei an Bürgerenergie-Projekte.
...
"Die erste Ausschreibung für Wind an Land war erfolgreich. Das erfreulich hohe Wettbewerbsniveau ermöglichte einen durchschnittlichen Zuschlagswert von 5,71 Cent", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, das Ausschreibungsergebnis.

Bundesnetzagentur beendet erste Offshore-Ausschreibung

Zitat
Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge für die erste Offshore-Ausschreibung in Deutschland beendet. Der Zuschlagswert fällt dabei deutlich geringer und damit günstiger aus als erwartet, drei Windparks kommen sogar ganz ohne eine zusätzliche Vergütung aus.
...
Überraschend ist das Ergebnis der Zuschlagswerte. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten hat, liegt bei 6,00 Eurocent pro Kilowattstunde (ct/kWh) und entfällt auf den Windpark „Gode Wind 3“. Bei den anderen drei Projekten liegt der Gebotswert bei 0,00 Cent pro Kilowattstunde. Diese Windparks werden demnach keine EEG-Vergütung erhalten. Insgesamt ergibt sich über alle vier Offshore-Parks ein durchschnittlich gewichteter Zuschlagswert von 0,44 ct/kWh.
...
„Das Ausschreibungsverfahren hat demnach mittel- und langfristige Kostensenkungspotentiale freigesetzt, die zu einer in diesem Umfang nicht erwarteten Senkung der Förderung führen werden“. Die Offshore-Windenergie stelle so ihre Wettbewerbsfähigkeit mit Nachdruck unter Beweis, was für den Stromverbraucher sehr erfreulich sei. Es sei allerdings offen, ob sich so niedrige Zuschlagswerte in der nächsten Ausschreibung wiederholen werden, so Homann weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz