Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Soll als Single 6000 kWh in 11 Monaten verbraucht habe....  (Gelesen 16998 mal)

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Anonymous

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Hallo,

ich habe am Freitag eine Nachforderung der ENBW erhalten. Ich soll als Single 6000 kWh in 11 Monaten verbraucht haben,.,,,,obwohl die Stromgesellschaft nach 31 Tagen (nach Einzug) eine Prüfung gemacht haben und entdeckt haben, dass ich 244 kWh verbraucht habe...wenn ich diesen Wert hochrechne komme ich allerdings nicht auf die geforderten 6000 !!!! NACHBELASTUNG € 700 .- !!!!!!

Da ich von 06:00 bis 18:00 Uhr arbeite und keine Geräte \"an\" oder auf Standby sind kapiere ich das nicht. Als ich anrief sagte mir eine Dame, dass ich Pech habe und zahlen soll ..... Ich habe auch beim Verbraucherschutz angerufen und diese Hotline hielt mich 20 Minuten in der Leitung, hörte sich alles an um mir dann zu sagen, \"es sieht schlecht aus...helfen kann ich Ihnen auch nicht !!!!\" Und dass bei € 1,75 / Minute.....klasse Hilfe.... Ich habe nochmals nachgesehen, ob in der von mir jetzt nicht mehr bewohnten Wohnung der Zähler weiterläuft....negativ......das einzige was ich mir vorstellen kann ist dass der vom Vermiter bereitgestellte Wasserboiler in der Küchje diesen Verbrauch verursacht haben könnte....erscheint mir trotzdem ein wenig suspekt, da es ein kleiner 5 Liter Boiler ist !!!
Was kann ich tun ???

P.S: habe weder ein Wasserbett noch ein Aquarium !!!
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Offline heinbloed

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Soll als Single 6000 kWh in 11 Monaten verbraucht habe....
« Antwort #1 am: 31. März 2004, 22:02:44 »
Hallo Darwich!
Bei dem Schlamassel mit der hohen Rechnung kann wohl keiner helfen,die letzte Moeglichkeit waere eine Ueberpruefung des Zaehlers durch den Versorger,die kostet aber vermutlich auch wieder Geld , zumindest wenn sich herausstellt das er in Ordnung ist.
Ich habe mal hochgerechnet was der kleine 5l-Boiler verursacht haben koennte ,
vorausgesetzt habe ich 1 kw Verbrauch/Stunde
1kw/h X24h/Tag X 31 Tage/Monat X 11 Monate =8184 kw !!!!
Es \"koennte\" also stimmen,leider.Konsequenznachrechnen bevor man etwas in Betrieb nimmt,am besten keine Warmwasserbereitung mit Strom
und nicht 5l heisses Wasser auf Vorrat halten . Tut mir leid dass ich keine erfreulichere Nachricht fuer Sie habe.

Offline energienetz

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Soll als Single 6000 kWh in 11 Monaten verbraucht habe....
« Antwort #2 am: 05. April 2004, 15:24:29 »
Schauen Sie doch mal unter www.energieverbraucher.de/seite1117.html da finden Sie die unterschiedlichen Möglichkeiten zusammengestellt.

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Anonymous

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Soll als Single 6000 kWh in 11 Monaten verbraucht habe....
« Antwort #3 am: 23. Mai 2004, 01:09:33 »
Falls das noch aktuell ist,
die Sache mit dem 5 l Boiler halte ich für nicht möglich, der wäre bei 1kW Dauerleistung schon längst verdampft und durchgebrannt.
Den Stromcheck im Energienetz haben sie wohl schon gemacht, oder?
Eine gute Kontroll-Möglichkeit ist noch, kontinuierlich den Zähler abzulesen und damit so ne Dauerkontolle zu machen.
Lesen sie mal unter dem Suchwort \"Verbrauchs-Diagramm\" nach.
Bei Bedarf kann ich ihnen da auch was für die Stromkontrolle mailen

Oliver
 :idea:

Offline heinbloed

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Soll als Single 6000 kWh in 11 Monaten verbraucht habe....
« Antwort #4 am: 23. Mai 2004, 23:24:19 »
Hallo Oliver 14!
Kein Boiler welcher der von Darvich angefuehrten Funktionsweise entspricht verbraucht im Standby- modus (5l Wasser werden warm gehalten) permanent Strom,aehnlich eines Dampfdrucktopfes mit defekten Ventilen wuerde er in wenigen Minuten schlichtweg explodieren . Das Geraet erwaermt das Wasser auf eine bestimmte ,vorher eingestellte Temperatur.Dann wird dem Heizelement ueber einen Temperaturfuehler das Signal zum abschalten gegeben .Sobald die Temperatur unter ein bestimmtes Niveau faellt springt das Heizelement wieder an.Und so weiter und so fort....
Die Heizelemente in solch einem Boiler verbrauchen uebrigens bedeutend mehr Energie als 1 kw/h ,eher 2-3kw/h.Durch diese Pendelschaltung steht das Geraet in der von mir angenommenen Rechnung zu 2/3 still,also mit Null-Verbrauch.

Offline umweltheizung

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Soll als Single 6000 kWh in 11 Monaten verbraucht habe....
« Antwort #5 am: 16. Juli 2004, 20:04:47 »
Hallo Darvich,

eine weitere Möglichkeit könnte sein, daß
dein Anfangszählerstand gar nicht - oder
falsch abgelesen worden ist. Hast du das
schon mal geprüft ? ( evtl mal mit Vormieter
sprechen - alte Abrechnungen einsehen )

Grüße aus Nürnberg  8)
Hermann Groß
umweltheizung.de

Anonymous

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Soll als Single 6000 kWh in 11 Monaten verbraucht habe....
« Antwort #6 am: 11. Oktober 2004, 21:08:33 »
Erster Punkt: Kontrolle Der Meßeinrichtung

Hauptsicherung oder Hauptschalter am Zähler ausschalten. Zähler muß stehen bleiben. Möglichkeiten der Verwechselung gibt es viele. Auf den falschen Zähler angemeldet, Vertauschung mit dem Nachbar, Fehler bei Installation der Anlage. Nimm doch den Boiler einfach eine Woche außer Betrieb und schau nach dem Zählerstand. So kann man jedem Stromfesseraud die Spur kommen.

Offline RR-E-ft

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Soll als Single 6000 kWh in 11 Monaten verbraucht habe....
« Antwort #7 am: 12. Oktober 2004, 19:13:18 »
Zunächst könnte man ein Messgerät vom Versorger ausborgen, um den bisherigen Verbrauch von Stromfressern festzustellen.

Wenn die Zusammenrechnung den angezeigten Verbrauch im worst case nicht ergeben kann, kann man beim Versorger die Zählerüberprüfung nach § 19 AVBEltV beantragen.

Stellt sich heraus, dass der Zähler innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen anzeigt, hat man die Kosten der Überprüfung durch die Eichstelle zu bezahlen.

Wenn der Zähler hingegen falsch anzeigt, hat das EVU diese Kosten zu tragen. Die Rechnung ist in einem solchen Fall gem. § 21 AVBEltV zu korrigieren.

Weil dies sich aber erst später herausstellen kann, sollte man mit Rücksicht auf § 30 AVBEltV unter Berufung auf das Urteil des BGH v. 30.04.2003- VIII ZR 279/02 zunächst gegen die Rechnung die Unbilligkeit der geforderten Tarife nach § 315 BGB einwenden, vgl. unter www.energiepreise-runter.de.

Dann kann die Nachberechnung vorerst nicht fällig werden...

Anonymous

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Soll als Single 6000 kWh in 11 Monaten verbraucht habe....
« Antwort #8 am: 29. Dezember 2004, 20:45:14 »
Ist zwar schon älter der Thread und meine Begebenheit auch schon länger her, passt aber, also:

War 1993 auch Single und musste zum Bund. Ich war dann während meiner Grundausbildung in Westerland/Sylt. Das hieß, ich kam Freitagabend nach Hause, war Samstag da und bin Sonntagvormittags wieder mit dem Zug nach Westerland gefahren, war also von 7 Tagen ca. 1,5 Tage/Woche zu Hause.
Die Grunni ging von Anfang Oktober bis Ende Dezember.
Und jetzt kommt der Hammer: Als ich die nächste Abrechnung der Stadtwerke bekam, traf mich fast der Schlag ! Ich mußte nachzahlen, und als ich meine Abrechnung mal kontrollierte, stellte ich fest, das ich in diesen 3 Monaten, wo ich fast gar nicht da war, MEHR Strom verbraucht haben soll als in den gesamten 9 Monaten vorher, wo ich jeden Tag zu Hause war !!!

Bin dann hin zu den Stadtwerken und hab´Rabatz gemacht, wie das denn angehen könne....faselte irgendwas von \"Vielleicht neue Geräte....usw.\" - Mumpitz erwiderte ich, kündigte an, die nächsten Abrechnungen auf´s genaueste prüfen zu lassen, und seitdem hatte ich seltsamerweise ziemlich konstante Stromrechnungen !!!

Kann man sehen, wie man will, aber für mich riecht das alles stark nach Beschiss ! Sehr gut gemacht, da es sich anscheinend irgendwie nicht nachweisen lässt, aber trotzdem Beschiss.

MfG aus Fishtown, Alex

Offline terminator3

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Soll als Single 6000 kWh in 11 Monaten verbraucht habe....
« Antwort #9 am: 31. Dezember 2004, 01:02:58 »
Hi,

6000 kW/h kann nicht angehen ! Es sei denn man hat einen riesigen Haushalt, mind. 2 Kinder wäscht jeden Tag und hat ne Reihe größerer Stromfresser.

Es kommen eigentlich nur 2 Dinge in Betracht:

- Der Boiler ist defekt und heizt ständig nach, bzw. ist zu hoch eingestellt, s.d. das Wasser über 80 C erhitzt wird, Hausverwaltung anrufen - Boiler überprüfen lassen, bzw. weitere Stromfresser suchen...

- der Stromzähler wurde manipuliert oder angezapft..../Mietwohung/ frei zugänglicher Zähler ???

Es kann natürlich beim letzten Mal falsch abgelesen worden sein.... Auch dieses läßt sich an Hand von alten Daten überprüfen...

VG T3

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Soll als Single 6000 kWh in 11 Monaten verbraucht habe....
« Antwort #10 am: 13. Januar 2005, 20:01:37 »
Tach
Zitat von: \"Alex47\"
Ist zwar schon älter der Thread und meine Begebenheit auch schon länger her, passt aber, also:

War 1993 auch Single und musste zum Bund. Ich war dann während meiner Grundausbildung in Westerland/Sylt. Das hieß, ich kam Freitagabend nach Hause, war Samstag da und bin Sonntagvormittags wieder mit dem Zug nach Westerland gefahren, war also von 7 Tagen ca. 1,5 Tage/Woche zu Hause.
Die Grunni ging von Anfang Oktober bis Ende Dezember.
Und jetzt kommt der Hammer: Als ich die nächste Abrechnung der Stadtwerke bekam, traf mich fast der Schlag ! Ich mußte nachzahlen, und als ich meine Abrechnung mal kontrollierte, stellte ich fest, das ich in diesen 3 Monaten, wo ich fast gar nicht da war, MEHR Strom verbraucht haben soll als in den gesamten 9 Monaten vorher, wo ich jeden Tag zu Hause war !!!

Bin dann hin zu den Stadtwerken und hab´Rabatz gemacht, wie das denn angehen könne....faselte irgendwas von \"Vielleicht neue Geräte....usw.\" - Mumpitz erwiderte ich, kündigte an, die nächsten Abrechnungen auf´s genaueste prüfen zu lassen, und seitdem hatte ich seltsamerweise ziemlich konstante Stromrechnungen !!!

Kann man sehen, wie man will, aber für mich riecht das alles stark nach Beschiss ! Sehr gut gemacht, da es sich anscheinend irgendwie nicht nachweisen lässt, aber trotzdem Beschiss.

MfG aus Fishtown, Alex



aehm gibt es im Haus noch weitere Mieter ?
wenn ja, hat da jemand anderes  fremde Stromkreise angezapft ?
Aber jedenfalls  rechtzeitig damit aufgehört  :-)

MfG

Anonymous

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Soll als Single 6000 kWh in 11 Monaten verbraucht habe....
« Antwort #11 am: 13. Januar 2005, 20:05:51 »
Tach
Zitat von: \"RR-E-ft\"
Zunächst könnte man ein Messgerät vom Versorger ausborgen, um den bisherigen Verbrauch von Stromfressern festzustellen.

Wenn die Zusammenrechnung den angezeigten Verbrauch im worst case nicht ergeben kann, kann man beim Versorger die Zählerüberprüfung nach § 19 AVBEltV beantragen.

Stellt sich heraus, dass der Zähler innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen anzeigt, hat man die Kosten der Überprüfung durch die Eichstelle zu bezahlen.

Wenn der Zähler hingegen falsch anzeigt, hat das EVU diese Kosten zu tragen. Die Rechnung ist in einem solchen Fall gem. § 21 AVBEltV zu korrigieren.

Weil dies sich aber erst später herausstellen kann, sollte man mit Rücksicht auf § 30 AVBEltV unter Berufung auf das Urteil des BGH v. 30.04.2003- VIII ZR 279/02 zunächst gegen die Rechnung die Unbilligkeit der geforderten Tarife nach § 315 BGB einwenden, vgl. unter www.energiepreise-runter.de.

Dann kann die Nachberechnung vorerst nicht fällig werden...



aha erst Meßgeräte beim Versorger ausleihen aber dann
die Bezahlung verzögern ?


Ist § 315 ein Freibrief  ?

MfG

Offline RR-E-ft

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Soll als Single 6000 kWh in 11 Monaten verbraucht habe....
« Antwort #12 am: 13. Januar 2005, 20:21:33 »
Guten Tag,

§ 315 ist kein Freibrief.

Es handelt sich dabei vielmehr um einen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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Soll als Single 6000 kWh in 11 Monaten verbraucht habe....
« Antwort #13 am: 05. März 2005, 20:40:41 »
Hallo,
Also meine Erfahrung mit Meinen Stadtwerken sind ähnlich ,Eine kurz Geschichte habe mein verbrauch als zu hoch angesehen , Stadtwerke informiert. Die haben mit eigenem Messgerät festgestellt das der Verbrauch innerhalb von 24 h von 4 auf 7 kW zu meinen ungunsten war, konnten es selbst kaum glauben und maßen eine Woche später noch mal. Dieses mal drei Tage, Verbrauchsunterschied jetzt nur noch von 35 auf 42 kW. Sie bauten trotzdem gleich den Zähler aus. Auf nachfrage erfahre ich das er eingeschickt wird damit man genaue Ergebnisse hat, ich bekomme bescheit. Zwei Monate später, ich frage wieder nach, oh Wunder der Zähler ist in Ordnung. Ein Schelm der Böses dabei Denkt. Ich verlange Messprotokolle und so weiter. Werden mir zwei Tage später zugeschickt, mit einer Rechnung über 37 € für die Kontrolle des Zählers. Ich leg natürlich Widerspruch ein und dem wird auch statt gegeben, weil man so die Begründung mir weiter Kosten für einen Rechtsstreit ersparen will. Toll nich !!
Peter

 

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