Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kündigen bei immergrün  (Gelesen 59691 mal)

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Offline UR

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Kündigen bei immergrün
« am: 26. September 2014, 17:52:42 »
Hallo,

ich bin vor ein paar Wochen auf diese Forum gestossen. Ich habe seit dem 1.2.14 einen 12 Monats Vertrag Wasserkraft15 mit immergün (15% Bonus auf die Jahresrechnung). Im Sromliefer-Vertrag steht: „Die Versorgung beginnt ab dem 01.02.2014.“ Ich war durch die ganzen Berichte hier erschrocken das ich scheinbar an eine sehr unseriöse Firma geraten bin. Deshalb habe ich gehandelt und am 19.9. per Gerichtsvollzieher-Urkunde mit einem eindeutigem Brief zum Ablauf des 1.2.15 gekündigt, indem ich u.a. explizit schrieb: 

Ich kündige zum Ablauf des 01.02.2015. Mir steht somit der vertraglich zugesicherte 15% Bonus auf die Gesamtkosten der Jahresrechnung zu, da ich bis zum Ablauf des 01.02.2015 ein volles Jahr von immergrün-Energie GmbH/365 AG beliefert werde. Keinesfalls kündige ich zu irgendeinem anderen, durch die immergrün-Energie GmbH/365 AG willkürlich zeitlich vorverlagertem Zeitpunkt. Ich kündige auch nicht fristlos. Es besteht seitens der immergrün-Energie GmbH/365 AG folgerichtig die vertragliche Pflicht, mich bis zum Ablauf des 01.02.2015 mit Strom zu versorgen. Es besteht keine rechtliche Grundlage für die immergrün-Energie GmbH/365 AG, ein vom Ablauf des 01.02.2015 abweichendes Enddatum für den vorliegenden Vertrag auszuweisen. Die Abläufe der von mir stets pünktlich überwiesenen mtl. Abschläge sind bzw. werden dokumentiert und archiviert. Ich fordere sie vorsorglich auf in der Kündigungsbestätigung auf die korrekte Formulierung: „zum Ablauf des 01.02.2015“ zu achten, statt die Formulierung: „zum 01.02.2015“ zu verwenden.



Jetzt habe ich am 25.9. folgende Kündigungsbestätigung per email bekommen:

[EMail entfernt]
________________


So wie ich das sehe läuft der Vertrag somit kein volles Jahr? Wird hier versucht den Kündigungstermin vorzuziehen um den Bonusanspruch zu zerstören? Also Widerspruch einlegen und paralell bei der Schlichtungstelle energie e.V. in Berlin Beschwerde einreichen? Oder sind mit dieser Kündigungsbestätigung volle 12 Monate erfüllt, so dass ich noch einen Bonusanspruch habe?

Ich werde, falls es nötig ist den vollen Rechtsweg auszuschöpfen und bin kurz davor mir einen Anwalt zu nehmen. Unglaublich, was man sonst alles hier liest...

Anscheinend kommt man nur in die Ablage „ Vorsicht, ernstzunehmender Kunde“ wenn man per Gerichtsvollzieher zustellen lässt und mit rechtlichen Mitteln operiert.
Ich bin bereit. (Und stinksauer über solche Machenschaften)

Grüße
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 11:05:54 von DieAdmin »

Offline findus14472

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #1 am: 26. September 2014, 18:45:21 »
Lieferende mit Ablauf des 31.01.2015 ist doch OK.  Mit Ablauf des 01.2.2015 wäre doch 1 Jahr und 1 Tag.

Offline UR

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #2 am: 26. September 2014, 19:49:56 »
Hi,

oha, ich muss eingestehen, das war ein Denkfehler von mir. Ich dachte wenn am 1.2.2014 um 0:00:00Uhr die Versorgung begann, ist ein volles Jahr doch erst um wenn der 1.2.2015 endet. Sprich am 1.2.2015 um 23:59:59Uhr. Aber Du hast recht. Das wäre ja ein Jahr und ein Tag. Also endet der Vertrag am 31.01.2015 um 23:59:59Uhr.

Aber es wär doch immer noch zu beanstanden das es in der K-bestätigung "zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 31.01.2015/zum 31.01.2015 abmelden". heisst.

Muss man hier dann nicht um seinen Bonusanspruch zu bewahren eine Kündigungsbestätigung verlangen wo deutlich "zum Ablauf des 31.01.2015" niedergeschrieben steht?

Offline Didakt

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #3 am: 26. September 2014, 20:14:02 »
Also endet der Vertrag am 31.01.2015 um 23:59:59Uhr.

So ist es!

Zitat
Aber es wär doch immer noch zu beanstanden das es in der K-bestätigung "zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 31.01.2015/zum 31.01.2015 abmelden".

Nein! Warum haben denn z. B. Sie in Ihrer Kündigungserklärung nicht geschrieben: ... "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 31.01.2015."?



Zitat
Muss man hier dann nicht um seinen Bonusanspruch zu bewahren eine Kündigungsbestätigung verlangen wo deutlich "zum Ablauf des 31.01.2015" niedergeschrieben steht?

Nein, die erforderliche Vertragslaufzeit von vollen 12 Monaten ist erfüllt! Soweit ist alles ok.

Offline UR

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #4 am: 26. September 2014, 20:27:05 »



Zitat
Warum haben denn z. B. Sie in Ihrer Kündigungserklärung nicht geschrieben: ... "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 31.01.2015."?
 

Hallo,

die Bitte das auf die korrekte Formulierung zum Ablauf geachtet werden soll, steht ja in der Kündigung. Allerdings habe ich diese mit dem Denkfehler aufgesetzt. (s. ersten post).

Aber gut, dann ist die K-Bestätigung ja soweit korrekt. Ich bin gespannt wie "reibungslos" das mit der Schlussrechnung und dem Bonus alles verläuft und werde hier berichten.


Offline Eni

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #5 am: 26. September 2014, 20:38:21 »
Nein! Warum haben denn z. B. Sie in Ihrer Kündigungserklärung nicht geschrieben: ... "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 31.01.2015."?

Warum sollte er auf einmal diese Formulierung wählen, wenn hier in gefühlten 30.0000 Threads immer wieder von den selben Leuten genau die gewählte Formulierung so angeraten wird, als ob alles andere falsch wäre und darauf die Todesstrafe stände?

Zitat
Muss man hier dann nicht um seinen Bonusanspruch zu bewahren eine Kündigungsbestätigung verlangen wo deutlich "zum Ablauf des 31.01.2015" niedergeschrieben steht?

Nein, ganz bestimmt nicht. Sie müssen noch nicht mal irgendeine Kündigungsbestätigung erhalten, um Ihren Bonusanspruch zu bewahren. Die Formulierung "mit Ablauf des..." dient nur als Hilfe für den Kunden, damit dieser sich bei der Kündigung nicht missverständlich ausdrückt. Welche Formulierung dann das Unternehmen wählt, kann natürlich nicht vorgegeben werden. Die Formulierung "zum (Datum)" ist auch rechtlich überhaupt nicht zu beanstanden und im Geschäftsverkehr absolut üblich.

Offline Didakt

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #6 am: 27. September 2014, 10:28:00 »
Off Topic
Nein! Warum haben denn z. B. Sie in Ihrer Kündigungserklärung nicht geschrieben: ... "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 31.01.2015."?

Warum sollte er auf einmal diese Formulierung wählen, wenn hier in gefühlten 30.0000 Threads immer wieder von den selben Leuten genau die gewählte Formulierung so angeraten wird, als ob alles andere falsch wäre und darauf die Todesstrafe stände?

Brauchte er in der Tat nicht, wenn die Kündigung sich nicht an diese richtete, der es schon fertiggebracht hat, einwandfreie Terminsetzungen ins Gegenteil zu verkehren. Sonst genügte durchaus ein Einzeiler ohne jeglichen zusätzlichen Schnickschnack. Bei diesem  aber empfiehlt es sich ausnahmsweise, eine Formulierung zu wählen, die jeglichen Zweifel am Willen des Erklärenden ausschließt. Jeder kann jedoch das tun, was er für richtig hält. Dieses Recht haben Sie sich doch vorstehend auch herausgenommen, obwohl auch dieser Kommentar mal wieder überflüssig war. Allerdings auch meiner, zu dem Sie mich herausforderten. 

« Letzte Änderung: 25. Februar 2015, 15:22:40 von DieAdmin »

Offline Eni

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #7 am: 27. September 2014, 14:27:27 »
Off Topic
Nein! Warum haben denn z. B. Sie in Ihrer Kündigungserklärung nicht geschrieben: ... "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 31.01.2015."?

Warum sollte er auf einmal diese Formulierung wählen, wenn hier in gefühlten 30.0000 Threads immer wieder von den selben Leuten genau die gewählte Formulierung so angeraten wird, als ob alles andere falsch wäre und darauf die Todesstrafe stände?

Brauchte er in der Tat nicht, wenn die Kündigung sich nicht an diese richtete, der es schon fertiggebracht hat, einwandfreie Terminsetzungen ins Gegenteil zu verkehren. Sonst genügte durchaus ein Einzeiler ohne jeglichen zusätzlichen Schnickschnack. Bei diesem  aber empfiehlt es sich ausnahmsweise, eine Formulierung zu wählen, die jeglichen Zweifel am Willen des Erklärenden ausschließt.


Na, da sind wir uns doch einig. Nur, dass hier eben stets genau die Formulierung angeraten wird, wie sie @UR auch benutzt hat. Und ich halte diese Formulierung ("mit Ablauf des...") auch für gut und eindeutig. Dass der TE nun ein falsches Datum gewählt hat, hat mit der Formulierung ja nun mal nichts zu tun.

Jeder kann jedoch das tun, was er für richtig hält. Dieses Recht haben Sie sich doch vorstehend auch herausgenommen, obwohl auch dieser Kommentar mal wieder überflüssig war. Allerdings auch meiner, zu dem Sie mich herausforderten.

Didakt, auch wenn Sie und andere das Forum teilweise als Arena betrachten, in der Schlachten gefochten werden müssen, liegt es mir ganz bestimmt fern, irgendwen hier herauszufordern. Ihr und das Problem gewisser anderer Leute hier ist doch, dass Sie sich durch alles und jeden herausgefordert fühlen.
Wenn Sie also einem neuen User hier vorwerfen, warum er nicht eine ganz bestimmte, offensichtlich von Ihnen favorisierte Formulierung benutzt hat, hier im Forum aber stets immer wieder auf die verwendete Formulierung hingewiesen wird, geht es nicht um Sie, wenn ich dem TE zu verstehen gebe, dass er mit seiner Formulierung nichts falsch gemacht hat.
Hier wird den Leuten immer wieder vorgeworfen, dass Sie mit Fragen lospoltern, ohne vorher mal die einschlägigen Threads zu lesen. Jetzt hat sich aber offensichtlich ein neuer User vorher sehr intensiv eingelesen, und bekommt virtuell trotzdem einen auf den Deckel, weil er nicht genau so formuliert hat, wie es der Herr Didakt gerne hätte.

Ich halte es für wichtig und richtig, einem Neuuser hier die Verwirrung zu nehmen. Dass Sie das wiederum als "überflüssigen Kommentar" werten, verwundert mich allerdings nicht mehr besonders.
« Letzte Änderung: 25. Februar 2015, 15:23:52 von DieAdmin »

Offline UR

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #8 am: 27. September 2014, 19:57:32 »
Hallo,

....bitte nicht streiten. Wir haben doch fast alle diese Schwäche unsere Meinung als das höchste Gut anzusehen.  ;)

Um das ganze ein wenig aufzulockern, berichte ich mal von dem Telefonat mit dem Amtsgericht Köln, als ich mich vor ein paar Wochen informieren wollte zwecks Gerichtsvollzieherzustellung. ^^

Das Telefonat verlief ungefähr so:

"Hallo, ich wollte eine Kündigung per Gerichtsvollzieher zustellen lassen, wie muss ich da genau vorgehen?"

Die Antwort von dem Herrn am anderen Ende der Leitung ( Man hörte wie er versuchte seinen kölschen Dialekt mit gekünsteltem Hochdeutsch zu überspielen/ Ich schreibs aber mal in kölsch, so wies auch bei mir ankam^^)

"Lasse se misch raten. Almado?" (extreme Betonung auf dem O) ^^

"Ähh...ja, woher wissen sie das?" oO

"Ach, wir kenn hier doch unschere Pappenheimer."

Beiderseitiges Gelächter, dann wurde ich mit der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle verbunden... Ich war irgendwie erschrocken und belustigt zugleich, der GV muss sich da ja ne goldene Nase mit dem Laden verdienen...


(Falls das hier jemand zufällig liest der vorhat zu kündigen oder Schriftverkehr starten will...... Kündigung in doppelter Ausführung an:


Amtsgericht Köln
GVV
50922 Köln

 + seperates Schreiben zufügen mit Bitte um Zustellung des angehängten Schriftstücks nach §§ 132 BGB, 192ff. ZPO.


Anders werde und würde ich mit dieser "Firma" gar nicht kommunizieren. Die Handvoll Leute die diese Masche fahren lachen sich doch über jede normale Mail und irgendwelche Einschreiben Briefe halbtot. Der Stempel des Gerichtsvollziehers ist das einzige was zieht.
« Letzte Änderung: 27. September 2014, 20:03:41 von UR »

Offline khh

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #9 am: 27. September 2014, 20:22:49 »
Anders werde und würde ich mit dieser "Firma" gar nicht kommunizieren. Die Handvoll Leute die diese Masche fahren lachen sich doch über jede normale Mail und irgendwelche Einschreiben Briefe halbtot. Der Stempel des Gerichtsvollziehers ist das einzige was zieht.
[farbliche Hervorhebung durch khh]

Die hier im Forum nachzulesenden Beispiele besagen etwas anderes. Wenn man zum richtigen Zeitpunkt mit den richtigen konkreten Forderungen (per Einschreiben-Einwurf ausreichend!)  - wie bspw. im "Fall" von @Stoevi (siehe Thread "365AG Stromabzocke") -  gegenüber der 365 AG & Co. vorgeht, dann kann man innerhalb kürzester Zeit eine korrekte (Schluss)Abrechnung bekommen.  :)
« Letzte Änderung: 27. September 2014, 20:27:16 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Eni

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #10 am: 27. September 2014, 20:31:20 »
UR, danke, dass Sie die Vorgehensweise bei Zustellung mit Gerichtsvollzieher hier mal beschreiben.

Bestimmt ist diese Form der Zustellung auch die sicherste für den Absender. Allerdings verursacht das ja auch nicht ganz unerhebliche Kosten. Das bedeutet natürlich im Endeffekt, dass man wieder Zeit und Nerven lässt, um ggf. die Kosten vom Unternehmen zurück zu erstreiten. Und wenn es um ein reines Kündigungsschreiben geht, besteht ja nicht mal ein Anspruch auf den Auslagenersatz.

Ich würde daher nicht generell dazu raten, per Gerichtsvollzieher zuzustellen. Einschreiben mit Rückschein, oder inzwischen sogar per Einwurf, sind ebenfalls beweisend für die Zustellung und erheblich günstiger.

Offline findus14472

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #11 am: 27. September 2014, 21:38:19 »
Habe mit "immergrün" nun schon seit Monaten wegen unberechtigter, vorzeitiger Kündigung regen Schriftverkehr.  Die arbeiten auch mit allen in diesem Forum  beschriebenen. Meine  Schreiben habe ich jeweils "nur" mit Einschreiben oder Einschreiben/Rückschein versandt.  In der Praxis wurde von "immergrün"  jedoch noch nie behauptet  ein Schreiben nicht erhalten zu haben.
« Letzte Änderung: 25. Februar 2015, 15:25:15 von DieAdmin »

Offline UR

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #12 am: 27. September 2014, 22:27:53 »
Das mag sein das auch normale Einschreiben (noch) ankommen. Aber wenn ich das schon lese....." seit Monaten regen Schriftverkehr...."
Bei den ganzen unglaublichen Erfahrungsberichten handel ich auf den Punkt. Von Anfang an keine Spielchen. Die sollen ruhig wissen das man es sehr ernst meint und sich nicht ver****** lässt. Die Kosten in Höhe von ~13€ find ich noch annehmbar, für ein Einschreiben leg ich auch ~5 Euro hin. Klar kann man den Inhalt eines ESchreibens auch bezeugen lassen, nur bei den kalkulierten Machenschaften auf Kosten der Kunden, gehts mir nicht mehr länger um ein paar Euro mehr oder weniger, sondern darum mein Recht korrekt abzusichern und v.a. um eine stressfreie Beziehung zu meinen Fixkosten und dessen Organisation. Wer so wie diese "Firma" rechtlich gesehen auf der Paragraphen-Rasierklinge wandelt, wird von mir auch so behandelt.
« Letzte Änderung: 27. September 2014, 22:32:15 von UR »

Offline khh

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #13 am: 27. September 2014, 23:03:21 »
Das mag sein das auch normale Einschreiben (noch) ankommen. Aber wenn ich das schon lese....." seit Monaten regen Schriftverkehr...."
Bei den ganzen unglaublichen Erfahrungsberichten handel ich auf den Punkt. Von Anfang an keine Spielchen. Die sollen ruhig wissen das man es sehr ernst meint und sich nicht ver****** lässt. ...

@UR

Einschreiben kommen nicht nur (noch) an, sondern das aus bestimmten Gründen zu empfehlende "Einschreiben-Einwurf" ist gemäß BGH-Rechtsprechung ein gerichtsfester Zugangsnachweis (den Inhaltsnachweis und wie man dieses praktisch aber kaum relevante "Problemchen" einfach lösen kann, lassen wir mal draußen vor)!
Das ist hier im Forum x-mal diskutiert worden und kann mit Hilfe der Funktion "Suche" alles nachgelesen werden.

Und bzgl. 'Aber wenn ich das schon lese..... "seit Monaten regen Schriftverkehr...." ' >:( sollten Sie besser erst einmal mit den Besonderheiten des "Falls" von @findus14472 befassen, dann dürfte das "seit Monaten" auch für Sie nach-vollziehbar werden.

Zu "handeln auf den Punkt" und "Von Anfang an keine Spielchen" ist nicht maßgeblich, wie der Schriftverkehr zugestellt wird. Es kommt allein darauf an, wann man was mit welchen Fristsetzungen vorbringt und wie man bei fruchtlosem Fristablauf weiter vorgeht.
Hierzu finden Sie in den verschiedenen Threads zu immergrün / almado / 365 AG diverse Beispiele, die relativ zügig zu guten Ergebnissen für die betroffenen Verbraucher geführt haben !

khh
« Letzte Änderung: 27. September 2014, 23:19:34 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Eni

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Re: Kündigen bei immergrün
« Antwort #14 am: 27. September 2014, 23:23:42 »
Klar kann man den Inhalt eines ESchreibens auch bezeugen lassen, nur bei den kalkulierten Machenschaften auf Kosten der Kunden, gehts mir nicht mehr länger um ein paar Euro mehr oder weniger, sondern darum mein Recht korrekt abzusichern und v.a. um eine stressfreie Beziehung zu meinen Fixkosten und dessen Organisation.

Das mag für Sie alles so zutreffen, dennoch ist das als Generalempfehlung nicht sinnvoll. Es gibt schließlich genug Leute, die verhältnismäßig kleine Summen als Bonus und Rückerstattungen von Abschlagsüberzahlungen zu erwarten haben. Und hat der Ärger mit dieser Firma erst mal angefangen, dann bleibt es nicht bei 1x Schriftverkehr. Am Ende ist das alles nun mal auch eine Kosten-Nutzen-Rechnung. "Recht" hin oder her - wenn ich 120,- Euro zu erwarten aber, aber zur Demonstration meiner "Ich-lass'-mich-nicht-verarschen-Position" 50-60 Euro für den Gerichtsvollzieher raushaue, habe ich am Ende größeren Schaden als nötig wäre. Es wird auch nicht so sein, dass Almado sich jetzt einen Vermerk ins firmeneigene System macht "Kündigung mit Gerichtsvollzieher zugestellt". Ob Sie nun mit Ihrer Schlussrechnung im nächsten Jahr Ärger erwartet oder nicht, dürfte völlig unabhängig davon sein, wie die Kündigung zugestellt wurde. Das Problem bei Almado ist grundsätzlich, dass die Abrechnungen erst mal nicht gemacht werden bzw. dann falsch sind - nicht, dass fristgerechte Kündigungen negiert werden.

Es ist ja nicht falsch, was Sie tun. Nur macht es keinen Sinn, generell dazu zu raten, die Zustellungen des Schriftverkehrs grundsätzlich per Gerichtsvollzieher durchzuführen.

 

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