Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Eon meldet ab

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khh:
Noch eine Anmerkung zu:

--- Zitat von: Christian Guhl am 12. September 2014, 16:46:55 ---... Gleichzeitig wird unter der alten Vertragsnummer eine Endabrechnung erstellt. Angenehmer Nebeneffekt für Eon dabei : Da die Endabrechnung auf Ende Juli erstellt wurde, sind die Abschläge der Sommermonate aufgelaufen und ein erhebliches Guthaben besteht. Dieses wird von Eon sofort einkassiert und für die vermeintlichen offenen Forderungen aus dem Preiswiderspruch verwendet. Natürlich verrechnet auf die bereits verjährten Beträge. ...
--- Ende Zitat ---

Das ist m.E. rechtswidrig, denn das BGB bestimmt:

--- Zitat ---§ 390 Keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung
Eine Forderung, der eine Einrede entgegensteht, kann nicht aufgerechnet werden.
--- Ende Zitat ---

Christian Guhl:
Der Netzbetreiber bestreitet, den Auftrag zur Abmeldung erteilt zu haben. Der Lieferant hat angeblich gekündigt (ohne das nachweisen zu können) und die Beendigung des Vertrages wegen des Preiswiderspruchs war natürlich ein Versehen. Man wollte nur die AGB auf den neuesten Stand der Rechtsprechung setzen. Da warten wir doch einfach ab, bis Eon einen Nachweis der Kündigung vorlegt oder dies form-und fristgerecht nachholt. Bis dahin wird erst einmal nichts mehr gezahlt, da ja noch ein Guthaben aus der Schlussabrechnung besteht.

khh:

--- Zitat von: Christian Guhl am 26. September 2014, 11:22:12 ---Der Netzbetreiber bestreitet, den Auftrag zur Abmeldung erteilt zu haben. ...
--- Ende Zitat ---

Hab ich das jetzt richtig verstanden:
Der Netzbetreiber Avacon AG hat vom (Sondervertrags-)Versorger E.ON Energie Deutschland GmbH gar keine Abmeldung (mangels erfolgter Kündigung) zum Ablauf des 31.07.2014 erhalten und folglich auch keinen Auftrag für die Ersatzversorgung ab 01.08.2014 an den Grundversorger E.ON Energie Deutschland GmbH erteilt?   

Christian Guhl:
EonEnergie hatte behauptet, vom Netzbetreiber eine Abmeldung der Verbrauchsstelle erhalten zu haben. Daraufhin wurde das Vertragskonto gelöscht und eine Schlussabrechnung erstellt. Zu diesem Zeitpunkt war von einer Kündigung des Vertrages überhaupt noch keine Rede. Diese "Schutzbehauptung" wurde erst aufgestellt, als der Kunde sich beschwerte. Gut, dass das alles schriftlich vorliegt  ;D

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