Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Elftelung?
winwood:
Gehe ich riuchtig in der Annahme, dass bei 2 Jahren Laufzeit, mein Vertrag endent bestätigt zum 31.12.14, aus jedem Jahr 1/12 bei Minderverbrauch übrig ist? Also 2 Monatsabschlagszahlungen?
Eni:
Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, dann "ja". Wobei das natürlich auch noch davon abhängt, wie das 1. Jahr nun abgerechnet wurde. Ich nehme mal an, dass die Laufzeit nicht 2 Jahre betrug, sondern 1 Jahr mit Vertragsverlängerung, oder?
khh:
@ winwood,
was meinen Sie mit "übrig ist" ? (der Thread-Titel ist für Suchende auch nicht gerade sehr aussagefähig ;))
An Ihrer Stelle würde ich prüfen, ob der für Abschlagszahlungen maßgebliche Vorjahresverbrauch - ggf. der Paketpreis - schon mit 11 Abschlägen (vllt. sogar weniger) oder mit geringeren Abschlagsbeträgen bereits voll bezahlt sein wird. Falls ja, würde ich einen 12. Abschlag im Dezember (oder den z.Zt. geforderten Betrag) NICHT (weiter) bezahlen. Eine ggf. "versteckt" mitgeteilte Grundpreiserhöhung für das 2. Lieferjahr würde ich dabei nicht berücksichtigen und selbstverständlich auch NICHT bezahlen.
Wie man das machen kann (ggf. Widerspruch und eigene "Abschlagsermittlung" per Einschreiben-Einwurf an den Vertragspartner), können Sie bspw. in dem 365 AG-Thread "Warten auf Verrechnungsscheck" nachlesen.
Gruß, khh
Stromfraß:
Minderverbrauch im eigentlichen Sinne gibt es bei Paketpreisen.
Es gibt Stromversorger, die legen den Paketpreis um, indem sie 11 Abschlagszahlungen (statt 12) verlangen. Das steht in den AGB. Nach der Laufzeit findet dann die Verrechnung statt. Minderverbrauch wird nicht erstattet, Mehrverbrauch mit weit höherem Arbeitspreis berechnet.
Allerdings ist die Fragestellung sehr missverständlich.
khh:
--- Zitat von: Stromfraß am 31. August 2014, 17:58:19 ---Es gibt Stromversorger, die legen den Paketpreis um, indem sie 11 Abschlagszahlungen (statt 12) verlangen.
--- Ende Zitat ---
Und es gibt Versorger (wie bspw. die 365 AG & Co.), die Paketpreise etc. auf 11 Abschläge umlegen und trotzdem 12 Zahlungen verlangen, was mit den Bestimmungen § 41 Abs. 2 EnWG nicht vereinbar ist >:( !
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