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Autor Thema: RWE klagt wegen Atomkraftwerk  (Gelesen 33055 mal)

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Offline Christian Guhl

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Re: RWE klagt wegen Atomkraftwerk
« Antwort #15 am: 17. Januar 2015, 12:44:25 »
Wie schon mal gesagt : Die Heimsuchung aus der Uckermark und ihre Gurkentruppe waren gewarnt worden, den Ausstieg ohne gesetzliche Grundlage durchzuziehen. Jetzt kommt die Quittung. Und daran sind nun wirklich weder SPD noch Grüne oder Linke verantwortlich. Das muss sich Mutti ganz alleine ans Revers ihres Hosenanzugs heften.

Offline PLUS

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Re: RWE klagt wegen Atomkraftwerk
« Antwort #16 am: 17. Januar 2015, 13:16:40 »
Wie schon mal gesagt : Die Heimsuchung aus der Uckermark und ihre Gurkentruppe waren gewarnt worden, den Ausstieg ohne gesetzliche Grundlage durchzuziehen. Jetzt kommt die Quittung. Und daran sind nun wirklich weder SPD noch Grüne oder Linke verantwortlich. Das muss sich Mutti ganz alleine ans Revers ihres Hosenanzugs heften.
@Christian Guhl, auch nicht besser, mit oder ohne Wiederholung. Mit welchem zusätzlichen Gesetz hätte denn eine Entschädigung ausgeschlossen werden sollen? Jedes Gesetz, das dies ausschliesst, wäre verfassungswidrig und würde spätestens in Karlsruhe einkassiert.

Zitat
Art 14 Grundgesetz (3)
Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Offline khh

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Re: RWE klagt wegen Atomkraftwerk
« Antwort #17 am: 17. Januar 2015, 13:42:12 »
Aber bitte nicht die Fakten unter den Tisch kehren:

Schadensersatzforderungen in dieser Größenordnung hat das Kabinett Merkel zu vertreten. Derart teuer wird
es u.U. allein durch die in 2010 im Sinne der Atomwirtschaft beschlossene Laufzeitverlängerung für deutsche Kernkraftwerke (für 7 AKW um zusätzliche 8 und für 10 AKW um zusätzliche 14 Betriebsjahre) sowie durch die hektische Kehrtwende in 2011 nach Fukushima  -  siehe hier http://de.wikipedia.org/wiki/Atomausstieg unter "Deutschland 2000/2011–2022" !  :o
« Letzte Änderung: 17. Januar 2015, 14:02:47 von khh »
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Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Wolfgang_AW

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Re: "Schmutziger Deal?" Was ist da schmutzig?
« Antwort #18 am: 17. Januar 2015, 14:04:45 »

Politik half, wie in diesem schamlosen Fall, nicht nur den darniederliegenden Stromkonzernen zu der Klagemöglichkeit, ....

@Wolfgang-AW, jetzt nicht alles in einen Topf werfen und verrühren.

Auch Verbraucher sollten fair bleiben und sich nicht vor den falschen Karren spannen lassen.

Werter PLUS, vielleicht können Sie mir nochmal erläutern, was ich alles, mit dem o.a. einen Satz, in einen Topf geworfen habe?


Und mit der Meinung, dass anscheinend nicht alles so normal abgelaufen ist, wie Sie das darstellen, stehe ich offensichtlich nicht alleine.

RWE: Ein Brief voller Rätsel

Zitat
... gäbe es nicht dieses Ei, das Jürgen Großmann seinen Leuten ins eigene Nest gelegt hat: Ein Brief an Hessens Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU), vier Zeilen ist er lang. Er nährt einen bösen Verdacht.
...
Rechtlich gesehen hätte RWE schon nach der Klage im April Biblis wieder anfahren dürfen. Die Klage hatte aufschiebende Wirkung, und gegen einen sofortigen Vollzug hätte das Unternehmen mit guter Aussicht auf Erfolg klagen können. Den Konzernstrategen aber war inzwischen klar geworden: Dann drohen Tumulte. Andererseits könnte der Schadensersatz versanden, wenn der Konzern gar keine Anstalten macht, wieder Strom zu produzieren. Es musste also ein offizielles Papier her, das klarmachte, dass Anfahren verboten ist.
Hervorh. durch Wolfgang_AW

@PLUS
Sie sehen, dass die von Ihnen angeführte Selbstverständlichkeit der Klarheit für den Konzernchef bereits gegeben war. Es macht sich dazu aber nicht schlecht, wenn man zusätzlich noch ein Gefälligkeitsschreiben einfordert.

Zitat
Am 13. Juni antwortet Bouffier, gerade rechtzeitig. Angesichts der laufenden Arbeiten an dem Atomausstiegs-Gesetz gehe er davon aus, "dass Sie von Ihrem Recht, Biblis B nach Ablauf der einstweiligen Betriebseinstellung am 18. Juni 2011 wieder anzufahren, im Hinblick auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auch in Zukunft mit den hessischen Behörden keinen Gebrauch machen". Andernfalls würden die Behörden dagegen vorgehen. Zwei Tage später gibt RWE bekannt, Biblis B werde nicht wieder angefahren. "Damit wird auch dem Wunsch der Politik Rechnung getragen", heißt es in einer Mitteilung.
...
"Vieles deutet darauf hin, dass es sich um ein abgesprochenes Verfahren gehandelt hat, bis hinauf ins Kanzleramt", sagt Wolfgang Renneberg, einst oberster deutscher Atomaufseher.
...
Schließlich wird Bouffiers Antwort auch in der Klageschrift von RWE genüsslich zitiert. "Unmissverständlich" habe der Ministerpräsident widersprochen. "Angesichts dieser Androhung" habe RWE entschieden, Biblis B nicht wieder anzufahren. Auch Konkurrent Eon beruft sich in seiner Klageschrift auf Bouffiers Schreiben: "Isar 1 und Unterweser sind aus diesem Grund (. . .) nicht wieder ans Netz gegangen."

Bouffier weist Verantwortung für Schadenersatzklage zurück

Zitat
Nach Angaben der Opposition in Wiesbaden hat schon der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) 2012 diesem Brief große Bedeutung zugemessen. Angesichts der harten Haltung der Landesregierung habe RWE seine rechtlichen Möglichkeiten für einen Weiterbetrieb ausgeschöpft, befanden die Richter in Kassel. Neu ist nun der Vorwurf, dass diese harte Haltung erst auf Anforderung von RWE schriftlich formuliert wurde.

Auch Ihr Hinweis, dass ein Untersuchungsausschuss überflüssig wie ein Kropf sei liegt daneben, da in Hessen bereits ein U-Ausschuss tätig ist, der sich mit der Stilllegung von Biblis beschäftigt.

Fazit: Ich meine, dass mein einzig dazu getroffener Satz als Verbraucher nicht unfair ist und ich auch noch nach dem falschen Karren am suchen bin, vor den ich mich spannen lassen könnte. :) :)

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
« Letzte Änderung: 17. Januar 2015, 14:09:09 von Wolfgang_AW »
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline PLUS

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Re: "Schmutziger Deal?" Was ist da schmutzig?
« Antwort #19 am: 17. Januar 2015, 15:44:12 »
Werter PLUS, vielleicht können Sie mir nochmal erläutern, was ich alles, mit dem o.a. einen Satz, in einen Topf geworfen habe?
Na, dann lesen Sie Ihren Satz doch nochmal vollständig:
Zitat
Politik half, wie in diesem schamlosen Fall, nicht nur den darniederliegenden Stromkonzernen zu der Klagemöglichkeit, Politik hilft auf Kosten der Stromkunden über das modifizierte EEG (Ausglmechv/Sonderregelungen für stromintensive Unternehmen/Sonderregelung für Eigenverbrauch von Kraftwerken) auch vielen weiteren Industriebetrieben.
= Schadenersatzklage und EEG im Topf und verrührt!"

Auch Ihr Hinweis, dass ein Untersuchungsausschuss überflüssig wie ein Kropf sei liegt daneben, da in Hessen bereits ein U-Ausschuss tätig ist, der sich mit der Stilllegung von Biblis beschäftigt.
Sie verrühren schon wieder, die Forderung stammt von hier:
Zitat
Die atompolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Sylvia Kotting Uhl hält „diese Nähe zwischen Politik und Energiekonzernen, um den Steuerzahler um sein Geld zu bringen“, für „unglaublich empörend.“ Die Grüne Bundestagsfraktion fasst angesichts der Erkenntnisse von MONITOR einen Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag ins Auge.
Einen solchen Untersuchungsausschuss bezeichne ich als Steuergeldverschwendung und als überflüssig. Jetzt lassen wir mal die Gerichte entscheiden!

Es macht für mich keinen Sinn, mich zu weiteren Repliken zu diesem Sensationsbericht und den nachfolgenden "Empörungen" zu wiederholen.

@khh, hätte hätte Fahrradkette. Hätten wir wie die Österreicher, die fertigen Atomkraftwerke gar nicht ans Netz gelassen, dann...

Man kann die "hektische Kehrtwende in 2011 nach Fukushima" mit Recht kritisieren. Was wurde in dieser Ausnahmezeit nicht alles gefordert, manche Forderungen waren noch weit mehr als hektisch. Sollen wir die jetzt alle aus der Kiste holen? Besser nicht!

Nicht vorstellbar, wenn Herr Bouffier geantwortet hätte, die doch wohl weisungsgebundene hessische Atomaufsicht würde gegen ein Anfahren von Biblis B nichts unternehmen. Was hätte Monitor & Co. damals und heute verkündet. Etwas scheinfromm, was man da jetzt als vermeintliche Sensation aus der angeblich "geheimen" Kiste holt.

Fakt ist, dass die Bedingungen für die betroffenen Stromkonzerne durch enteignungsgleiche Vorgaben verändert wurden. Über strafrechtliche Vorgänge, über den Schaden und über die Entschädigung entscheiden Gerichte und das ist gut so.

Offline khh

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Re: "Schmutziger Deal"
« Antwort #20 am: 17. Januar 2015, 16:37:15 »
[...]
Man kann die "hektische Kehrtwende in 2011 nach Fukushima" mit Recht kritisieren. Was wurde in dieser Ausnahmezeit nicht alles gefordert, manche Forderungen waren noch weit mehr als hektisch. Sollen wir die jetzt alle aus der Kiste holen? ...
[...]
[Hervorhebung/Unterstreichung durch khh]

Ja, wobei es um "Lobbyistenpolitik" vor Fukushima geht: Hauptursächlich für das jetzt drohende finanzielle
Desaster ist m.E. die in 2010 von Schwarz/Gelb beschlossene Laufzeitverlängerung für 17 AKW um insgesamt
196 Betriebsjahre. Damit wurde der in 2000/2002 von Rot/Grün auf den Weg gebrachte "geordnete" Atomausstieg praktisch wieder gekippt.  >:( 

Diese Verantwortlichkeit für eine Politik im Sinne der (Atom)Wirtschaft sollte jedenfalls in der Erinnerung der Steuerzahler und Wähler bleiben!

Welchen Sinn macht es ansonsten, immer wieder die Fehlleistungen der Politik im Zusammenhang mit dem EEG etc. "aus der Kiste zu holen"?  ;)


PS: Wie lautet gleich nochmal der Eid, den Kanzler/in, Bundes-Minister usw. bei Amtseinführung abgelegt haben 
-  ist da vom (ganzen) deutschen Volk oder von (Teilen wie) der deutschen Wirtschaft die Rede ?
« Letzte Änderung: 17. Januar 2015, 17:20:41 von khh »
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Re: "Schmutziger Deal"
« Antwort #21 am: 17. Januar 2015, 17:25:30 »
Ja, wobei es um "Lobbyistenpolitik" vor Fukushima geht: Hauptursächlich für das jetzt drohende finanzielle Desaster ist m.E. die in 2010 von Schwarz/Gelb beschlossene Laufzeitverlängerung für 17 AKW um insgesamt 196 Betriebsjahre. ....
@khh, aber ja "hauptursächlich" wenn man die parteiische Brille aufsetzt. Man kann ja immer so weit suchen und in die Vergangenheit gehen bis man das angeblich passende Argument für sich gefunden hat.

Ohne die Flutkatastrophe mit folgender Reaktorkatastrophe und der unter öffentlichem Druck überzogenen Reaktionen der Politik gäbe es keine Schadenersatzklagen. Fukushima und die Reaktionen darauf sind dafür ursächlich und nichts anderes.

Konkret geht es bei den Klagen wohl um die wirtschaftlichen Folgen des Atom-Moratoriums für die Stromkonzerne. Die Bundeskanzlerin hat das Moratorium am 14. März 2011 verkündete. Auf dessen Grundlage wurden sieben Atomkraftwerke zunächst für drei Monate stillgelegt. Den endgültigen Atomausstieg regelte die 13. Novelle des Atomgesetzes vom 6. August 2011.
 
Die Politik und die Verantwortlichen standen unter gewaltigem Druck und es wurden sicher Fehler gemacht und offensichtlich nicht nur rechtliche!  Im "Biblis-Urteil" stellten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass die vorübergehende Stilllegung des Blocks A und die endgültige Abschaltung des Blocks B  nicht rechtmäßig angeordnet worden waren. Das ist nun nicht erst seit dem Monitorbericht bzw. erst seit Januar 2015 bekannt!
« Letzte Änderung: 17. Januar 2015, 17:45:18 von PLUS »

Offline khh

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Re: "Schmutziger Deal"
« Antwort #22 am: 17. Januar 2015, 18:29:01 »
... Man kann ja immer so weit suchen ... bis man das angeblich passende Argument für sich gefunden hat. ...

@PLUS, aber ja, das kann "man", und nicht nur mit aufgesetzter "parteiische Brille" :D.  Und über Ursache und Wirkung kann man trefflich streiten!

Wissen wir, ob die 882 Mio. Euro Schadenersatzforderungen allein aus der dreimonatigen Stilllegung der besagten sieben AKW resultieren oder ob da womöglich noch wesentlich mehr kommen könnte?

Letzteres ist m. E. durchaus vorstellbar. Ohne die nur fünf Monate vor Fukushima von Schwarz/Gelb im Sinne der AKW-Betreiber(!) beschlossenen Laufzeitverlängerungen wäre das wohl eher kein Thema.  :-\


PS: In dem Monitorbericht geht es doch insbesondere um die "bestellte" Ablehnung der Wiederinbetriebnahme ("Mauscheleien" ohne Ende ::)), oder?

« Letzte Änderung: 17. Januar 2015, 18:55:36 von khh »
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Re: "Schmutziger Deal"
« Antwort #23 am: 17. Januar 2015, 20:11:07 »
PS: In dem Monitorbericht geht es doch insbesondere um die "bestellte" Ablehnung der Wiederinbetriebnahme ("Mauscheleien" ohne Ende ::)), oder?
Fair bleiben! Das ist die böswillige Interpretation von Monitor. Haben sich die Macher mit der damaligen Situation wirklich auseinandergesetzt und kundig gemacht? Um was ging es den Machern? Was zeigt denn die Aufmachung als geheime Sensation mit Briefen aus einer Klageschrift? Welche Quelle man da wohl hat?! Um was es Monitor bei der Sensationsberichterstattung ging und was die Fakten sind, davon kann und sollte sich jeder Leser besser unvoreingenommen selbst ein Bild machen.

Dass der RWE-Chef Klarheit braucht, bevor er eine weitreichende Entscheidung trifft, entspricht der Verantwortung eines jeden Vorstandes.  Die Anfrage ist somit logisch und keine "Mauschelei ohne Ende".

Was hat denn der hessische Ministerpräsident dem RWE-Vorstandsvorsitzenden geschrieben? Was hätte er auf die Frage in der gegebenen Situation anders antworten können?

Zitat
Sehr geehrter Herr Vorstandsvorsitzender,

das dreimonatige Moratorium mit dem Ziel der Neubewertung der Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke läuft am 15. Juni 2011 aus. Unter Hinweis auf das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Atomgesetzes gehe ich davon aus, dass Sie von Ihrem Recht, Biblis B nach Ablauf der einstweiligen Betriebseinstellung am 18. Juni 2011 wieder anzufahren, im Hinblick auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auch in Zukunft mit den hessischen Behörden keinen Gebrauch machen. Sollte meine Einschätzung nicht den Tatsachen entsprechen und Sie ein Wiederanfahren von Biblis B in Erwägung ziehen, darf ich Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass die hessische Atomaufsicht - auch im Auftrag des Bundesministerum für Unwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als übergeordnete Behörde - dagegen vorgehen. ...

Bouffier und kein anderer Ministerpräsident konnte anderes antworten. Die Aufsichtsbehörden der Länder sind weisungsgebunden, sie handeln im Auftrag des Bundes.

Offline khh

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Re: "Schmutziger Deal ?"
« Antwort #24 am: 17. Januar 2015, 23:48:15 »
[...]
Bouffier und kein anderer Ministerpräsident konnte anderes antworten. Die Aufsichtsbehörden der Länder sind weisungsgebunden, sie handeln im Auftrag des Bundes.

Versteh ich nicht: Warum eigentlich äußert sich MP B. (auf die Anforderung von RWE?) am 13.06.11  - u.U. in Abstimmung mit wem ? -  überhaupt zum Recht der AKW-Betreiber, die Meiler nach Ablauf der einstweiligen Betriebseinstellung am 15.06.11 wieder anfahren zu können ? ... 

… und greift damit auch dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Atomgesetzes (06.06.2011 Beschluss des Bundeskabinetts, 30.06.11 Beschluss des Bundestages, 08.07.11 Zustimmung des Bundesrates, 01.08.11 Unterzeichnungs des Bundespräsidenten, 05.08.11 Verkündung im Bundesgesetzblatt, am 06.08.11 in Kraft getreten) vor !  -  Oder haben die zuständigen Organe nur noch die von wenigen Entscheidungsträgern in Hinterzimmern ausgekungelten Beschlüsse durchzuwinken ?

Als Jurist oder durch seine Berater hätte B. doch wohl wissen sollen, dass RWE & Co. die „unmissverständliche Androhung“ womöglich auch für weitergehende eigene Interessen  - wie jetzt auch erfolgt -  rechtlich ausschöpfen. War das „nur“ eine erneute politische Fehlleistung oder etwa doch ein bewusster „Freundschaftsdienst“ (bzw. eine "Mauschelei ohne Ende") ?
« Letzte Änderung: 18. Januar 2015, 00:22:59 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline PLUS

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Re: "Schmutziger Deal ?"
« Antwort #25 am: 18. Januar 2015, 11:18:43 »
Versteh ich nicht: Warum eigentlich äußert sich MP B. (auf die Anforderung von RWE?) am 13.06.11  - u.U. in Abstimmung mit wem ? -  überhaupt zum Recht der AKW-Betreiber, die Meiler nach Ablauf der einstweiligen Betriebseinstellung am 15.06.11 wieder anfahren zu können ? ... 
… und greift damit auch dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Atomgesetzes (06.06.2011 Beschluss des Bundeskabinetts, 30.06.11 Beschluss des Bundestages, 08.07.11 Zustimmung des Bundesrates, 01.08.11 Unterzeichnungs des Bundespräsidenten, 05.08.11 Verkündung im Bundesgesetzblatt, am 06.08.11 in Kraft getreten) vor !  -  Oder haben die zuständigen Organe nur noch die von wenigen Entscheidungsträgern in Hinterzimmern ausgekungelten Beschlüsse durchzuwinken ?

Als Jurist oder durch seine Berater hätte B. doch wohl wissen sollen, dass RWE & Co. die „unmissverständliche Androhung“ womöglich auch für weitergehende eigene Interessen  - wie jetzt auch erfolgt -  rechtlich ausschöpfen. War das „nur“ eine erneute politische Fehlleistung oder etwa doch ein bewusster „Freundschaftsdienst“ (bzw. eine "Mauschelei ohne Ende") ?
@kkh, was für eine einfache Frage! Sie ist doch längst beantwortet und das wissen Sie.  Herr B. äußerte sich, weil er als zuständiger Ministerpräsident für Hessen gefragt wurde und das betroffene Kernkraftwerk dort seinen Standort hat. Er ist dazu verpflichtet, seine weisungsgebundene Aufsichtsbehörde ist für Einhaltung und Umsetzung der Vorgaben zuständig. Nochmal, die Frage des RWE-Chefs war in der gegebenen Situation logisch und berechtigt.

Nehmen Sie mal an, Sie haben eine Spedition und ihre LKW fahren täglich in die Stadt. Wegen der Feinstaubbelastung wird die Fahrt vorübergehend verboten. Sie wissen, dass eine Verordnung in Arbeit ist, die Begrenzungen, Auflagen oder gar ein endgültiges Verbot vorsehen. Als Chef müssen Sie im Interesse ihres Unternehmens kalkulieren und entscheiden. Macht es Sinn, die LKWs vorzuhalten, aufzurüsten, die Fahrer zu entlassen, die Lieferung in die Stadt einzustellen, für eine kurze unbestimmte Zeit die Fahrten wieder aufzunehmen?  Jetzt fragen Sie den Oberbürgermeister der Stadt nach der Sachlage. Dise Frage ist keine "unmissverständliche Androhung", sondern logisches verantwortliches Verhalten.

Hier wird mit böswilligen Unterstellungen und Verschwörungstheorien gearbeitet und Inhalte aus einer Klageschrift als Sensation vermarktet. Selbstverständlich werden Anwälte in einer Klageschrift die Sachlage und dazu die Dokumente aus dieser Zeit verwenden, was denn sonst.
Die Klagen sind rechtsstaatlich und wer glaubt, mit solchen Sensationsberichten, Unterstellungen und politischem Ausschlachten das verhindern zu wollen befindet sich auf Abwegen. 

Die Gerichte entscheiden über Schuld, strafrechtliches Fehlverhalten und Entschädigungen im Rechtsstaat. Nicht die Macher eines TV-Magazins oder politischen Gegner (nur solchen hat man ja das Wort erteilt)! Einfach nochmal ansehen!

Offline Wolfgang_AW

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Re: "Schmutziger Deal"
« Antwort #26 am: 18. Januar 2015, 12:48:57 »

Dass der RWE-Chef Klarheit braucht, bevor er eine weitreichende Entscheidung trifft, entspricht der Verantwortung eines jeden Vorstandes.  Die Anfrage ist somit logisch und keine "Mauschelei ohne Ende".

Ihr ständige Wiederholung, dass der RWE-Chef Klarheit braucht macht es doch nicht besser. Der Brief war überflüssig wie ein Kropf, denn die Rechtlage war klar!!!


RWE: Ein Brief voller Rätsel

Zitat
Rechtlich gesehen hätte RWE schon nach der Klage im April Biblis wieder anfahren dürfen. Die Klage hatte aufschiebende Wirkung, und gegen einen sofortigen Vollzug hätte das Unternehmen mit guter Aussicht auf Erfolg klagen können. Den Konzernstrategen aber war inzwischen klar geworden: Dann drohen Tumulte. Andererseits könnte der Schadensersatz versanden, wenn der Konzern gar keine Anstalten macht, wieder Strom zu produzieren. Es musste also ein offizielles Papier her, das klarmachte, dass Anfahren verboten ist.
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Da die Rechtslage zum Anfahren klar war, was sollte dann noch eine "unverbindliche" Rückversicherung vom hessischen MP???

Man hätte ja die Reaktion der Landesregierung gelassen abwarten können - aber nein .......

Zitat
Schließlich wird Bouffiers Antwort auch in der Klageschrift von RWE genüsslich zitiert. "Unmissverständlich" habe der Ministerpräsident widersprochen. "Angesichts dieser Androhung" habe RWE entschieden, Biblis B nicht wieder anzufahren. Auch Konkurrent Eon beruft sich in seiner Klageschrift auf Bouffiers Schreiben: "Isar 1 und Unterweser sind aus diesem Grund (. . .) nicht wieder ans Netz gegangen."

Ihre Lobeshymnen auf das wunderbare rechtsstaatliche Verhalten von Herrn Grossmann und die geradezu verantwortungsvolle Reaktion von Herrn Bouffier grenzen ja schon an "Heiligenverehrung"  ;D

Nochmal!!! Die Rechtslage war klar - Grossmann hätte Biblis anfahren können, so er denn hätte wollen. Aber ohne die "unmissverständliche" Antwort von Herrn Bouffier würde es eben hinsichtlich eines Schadenersatzes düster aussehen, denn dann wirft sich ja die Frage auf: Weshalb haben sie Biblis denn nicht hochgefahren??

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
« Letzte Änderung: 18. Januar 2015, 13:14:08 von Wolfgang_AW »
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(Alfred Polgar)

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Re: "Schmutziger Deal"
« Antwort #27 am: 18. Januar 2015, 13:55:29 »
@Wolfgang_AW, Ihre abgespeckten Wiederholungen sind immer noch fett genug, sie machen es nicht besser. Hier hätte ich Ihnen Stoff für die nächste Enthüllungsstory mit passender Verschwörungstheorie:
"Skandal, Finanzbehörden und Gerichte begünstigen Energiekonzerne"
Wie gefordert haben E.on und RWE 2,2 Mrd. Euro Brennelementesteuer an den Fiskus gezahlt. Ob die Steuer rechtmäßig erhoben wird, müssen das Bundesverfassungsgericht und der EuGH erst noch entscheiden.

Unter Umständen sind rückwirkend bis 2011 für jedes Jahr rund eine Milliarde an die Konzerne zurückzuerstatten – plus jährliche Zinsen in der Höhe von 6,0 %. So viel Rendite gibt es selbst für Konzerne  nur beim Fiskus.

Offline Wolfgang_AW

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Re: "Schmutziger Deal"
« Antwort #28 am: 18. Januar 2015, 16:37:56 »
Wie gefordert haben E.on und RWE 2,2 Mrd. Euro Brennelementesteuer an den Fiskus gezahlt. Ob die Steuer rechtmäßig erhoben wird, müssen das Bundesverfassungsgericht und der EuGH erst noch entscheiden.

Sie vergaßen hinzuzufügen, das die Stromkonzerne die 2,5 Mrd Euro keineswegs großzügigerweise, freiwillig (wegen der schwazen Null  ;) ) bezahlt haben.

Sie folgten einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes, der die Sonderbelastung für rechtmäßig erklärt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
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Re: "Schmutziger Deal"
« Antwort #29 am: 18. Januar 2015, 17:46:09 »
Sie vergaßen hinzuzufügen, das die Stromkonzerne die 2,5 Mrd Euro keineswegs großzügigerweise, freiwillig (wegen der schwazen Null  ;) ) bezahlt haben.
Sie folgten einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes, der die Sonderbelastung für rechtmäßig erklärt hat.
@Wolfgang_AW, ich habe nichts vergessen, warum sollte ich? Ich habe doch von "gefordert" und nicht von einer freiwilligen Zahlung geschrieben! Ob die Milliarden dem Finanzminister endgültig verbleiben ist nicht sicher. Wäre der Finanzminister Finanzchef eines Unternehmens hätte er dafür Rückstellungen bilden müssen, er könnte aus diesem und vielen anderen Gründen keine "Schwarze Null" feiern. Für ein Unternehmen wäre das auch gar kein Grund.

Die Zahlungen sind ja immerhin streitig und rechtsanhängig. Sollte das jetzt zu Lasten des Fiskus ausgehen, könnten Sie doch dem Finanzminister und dem Bundesfinanzhof in München analog der Verschwörungstheorie in diesem Fall auch wieder pure Absicht unterstellen. Denn dann wäre der Vorgang im Ergebnis mit einem erheblichen Vorteil für die Konzerne verbunden.

 

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