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Wie schon mal gesagt : Die Heimsuchung aus der Uckermark und ihre Gurkentruppe waren gewarnt worden, den Ausstieg ohne gesetzliche Grundlage durchzuziehen. Jetzt kommt die Quittung. Und daran sind nun wirklich weder SPD noch Grüne oder Linke verantwortlich. Das muss sich Mutti ganz alleine ans Revers ihres Hosenanzugs heften.
Art 14 Grundgesetz (3)Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Zitat von: Wolfgang_AW am 16. Januar 2015, 23:53:24Politik half, wie in diesem schamlosen Fall, nicht nur den darniederliegenden Stromkonzernen zu der Klagemöglichkeit, ....@Wolfgang-AW, jetzt nicht alles in einen Topf werfen und verrühren.Auch Verbraucher sollten fair bleiben und sich nicht vor den falschen Karren spannen lassen.
Politik half, wie in diesem schamlosen Fall, nicht nur den darniederliegenden Stromkonzernen zu der Klagemöglichkeit, ....
... gäbe es nicht dieses Ei, das Jürgen Großmann seinen Leuten ins eigene Nest gelegt hat: Ein Brief an Hessens Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU), vier Zeilen ist er lang. Er nährt einen bösen Verdacht....Rechtlich gesehen hätte RWE schon nach der Klage im April Biblis wieder anfahren dürfen. Die Klage hatte aufschiebende Wirkung, und gegen einen sofortigen Vollzug hätte das Unternehmen mit guter Aussicht auf Erfolg klagen können. Den Konzernstrategen aber war inzwischen klar geworden: Dann drohen Tumulte. Andererseits könnte der Schadensersatz versanden, wenn der Konzern gar keine Anstalten macht, wieder Strom zu produzieren. Es musste also ein offizielles Papier her, das klarmachte, dass Anfahren verboten ist.
Am 13. Juni antwortet Bouffier, gerade rechtzeitig. Angesichts der laufenden Arbeiten an dem Atomausstiegs-Gesetz gehe er davon aus, "dass Sie von Ihrem Recht, Biblis B nach Ablauf der einstweiligen Betriebseinstellung am 18. Juni 2011 wieder anzufahren, im Hinblick auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auch in Zukunft mit den hessischen Behörden keinen Gebrauch machen". Andernfalls würden die Behörden dagegen vorgehen. Zwei Tage später gibt RWE bekannt, Biblis B werde nicht wieder angefahren. "Damit wird auch dem Wunsch der Politik Rechnung getragen", heißt es in einer Mitteilung...."Vieles deutet darauf hin, dass es sich um ein abgesprochenes Verfahren gehandelt hat, bis hinauf ins Kanzleramt", sagt Wolfgang Renneberg, einst oberster deutscher Atomaufseher....Schließlich wird Bouffiers Antwort auch in der Klageschrift von RWE genüsslich zitiert. "Unmissverständlich" habe der Ministerpräsident widersprochen. "Angesichts dieser Androhung" habe RWE entschieden, Biblis B nicht wieder anzufahren. Auch Konkurrent Eon beruft sich in seiner Klageschrift auf Bouffiers Schreiben: "Isar 1 und Unterweser sind aus diesem Grund (. . .) nicht wieder ans Netz gegangen."
Nach Angaben der Opposition in Wiesbaden hat schon der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) 2012 diesem Brief große Bedeutung zugemessen. Angesichts der harten Haltung der Landesregierung habe RWE seine rechtlichen Möglichkeiten für einen Weiterbetrieb ausgeschöpft, befanden die Richter in Kassel. Neu ist nun der Vorwurf, dass diese harte Haltung erst auf Anforderung von RWE schriftlich formuliert wurde.
Werter PLUS, vielleicht können Sie mir nochmal erläutern, was ich alles, mit dem o.a. einen Satz, in einen Topf geworfen habe?
Politik half, wie in diesem schamlosen Fall, nicht nur den darniederliegenden Stromkonzernen zu der Klagemöglichkeit, Politik hilft auf Kosten der Stromkunden über das modifizierte EEG (Ausglmechv/Sonderregelungen für stromintensive Unternehmen/Sonderregelung für Eigenverbrauch von Kraftwerken) auch vielen weiteren Industriebetrieben.
Auch Ihr Hinweis, dass ein Untersuchungsausschuss überflüssig wie ein Kropf sei liegt daneben, da in Hessen bereits ein U-Ausschuss tätig ist, der sich mit der Stilllegung von Biblis beschäftigt.
Die atompolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Sylvia Kotting Uhl hält „diese Nähe zwischen Politik und Energiekonzernen, um den Steuerzahler um sein Geld zu bringen“, für „unglaublich empörend.“ Die Grüne Bundestagsfraktion fasst angesichts der Erkenntnisse von MONITOR einen Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag ins Auge.
[...]Man kann die "hektische Kehrtwende in 2011 nach Fukushima" mit Recht kritisieren. Was wurde in dieser Ausnahmezeit nicht alles gefordert, manche Forderungen waren noch weit mehr als hektisch. Sollen wir die jetzt alle aus der Kiste holen? ...[...]
Ja, wobei es um "Lobbyistenpolitik" vor Fukushima geht: Hauptursächlich für das jetzt drohende finanzielle Desaster ist m.E. die in 2010 von Schwarz/Gelb beschlossene Laufzeitverlängerung für 17 AKW um insgesamt 196 Betriebsjahre. ....
... Man kann ja immer so weit suchen ... bis man das angeblich passende Argument für sich gefunden hat. ...
PS: In dem Monitorbericht geht es doch insbesondere um die "bestellte" Ablehnung der Wiederinbetriebnahme ("Mauscheleien" ohne Ende ), oder?
Sehr geehrter Herr Vorstandsvorsitzender,das dreimonatige Moratorium mit dem Ziel der Neubewertung der Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke läuft am 15. Juni 2011 aus. Unter Hinweis auf das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Atomgesetzes gehe ich davon aus, dass Sie von Ihrem Recht, Biblis B nach Ablauf der einstweiligen Betriebseinstellung am 18. Juni 2011 wieder anzufahren, im Hinblick auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auch in Zukunft mit den hessischen Behörden keinen Gebrauch machen. Sollte meine Einschätzung nicht den Tatsachen entsprechen und Sie ein Wiederanfahren von Biblis B in Erwägung ziehen, darf ich Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass die hessische Atomaufsicht - auch im Auftrag des Bundesministerum für Unwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als übergeordnete Behörde - dagegen vorgehen. ...
[...]Bouffier und kein anderer Ministerpräsident konnte anderes antworten. Die Aufsichtsbehörden der Länder sind weisungsgebunden, sie handeln im Auftrag des Bundes.
Versteh ich nicht: Warum eigentlich äußert sich MP B. (auf die Anforderung von RWE?) am 13.06.11 - u.U. in Abstimmung mit wem ? - überhaupt zum Recht der AKW-Betreiber, die Meiler nach Ablauf der einstweiligen Betriebseinstellung am 15.06.11 wieder anfahren zu können ? ... … und greift damit auch dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Atomgesetzes (06.06.2011 Beschluss des Bundeskabinetts, 30.06.11 Beschluss des Bundestages, 08.07.11 Zustimmung des Bundesrates, 01.08.11 Unterzeichnungs des Bundespräsidenten, 05.08.11 Verkündung im Bundesgesetzblatt, am 06.08.11 in Kraft getreten) vor ! - Oder haben die zuständigen Organe nur noch die von wenigen Entscheidungsträgern in Hinterzimmern ausgekungelten Beschlüsse durchzuwinken ?Als Jurist oder durch seine Berater hätte B. doch wohl wissen sollen, dass RWE & Co. die „unmissverständliche Androhung“ womöglich auch für weitergehende eigene Interessen - wie jetzt auch erfolgt - rechtlich ausschöpfen. War das „nur“ eine erneute politische Fehlleistung oder etwa doch ein bewusster „Freundschaftsdienst“ (bzw. eine "Mauschelei ohne Ende") ?
Dass der RWE-Chef Klarheit braucht, bevor er eine weitreichende Entscheidung trifft, entspricht der Verantwortung eines jeden Vorstandes. Die Anfrage ist somit logisch und keine "Mauschelei ohne Ende".
RWE: Ein Brief voller RätselZitatRechtlich gesehen hätte RWE schon nach der Klage im April Biblis wieder anfahren dürfen. Die Klage hatte aufschiebende Wirkung, und gegen einen sofortigen Vollzug hätte das Unternehmen mit guter Aussicht auf Erfolg klagen können. Den Konzernstrategen aber war inzwischen klar geworden: Dann drohen Tumulte. Andererseits könnte der Schadensersatz versanden, wenn der Konzern gar keine Anstalten macht, wieder Strom zu produzieren. Es musste also ein offizielles Papier her, das klarmachte, dass Anfahren verboten ist.Hervorh. durch Wolfgang_AW
Rechtlich gesehen hätte RWE schon nach der Klage im April Biblis wieder anfahren dürfen. Die Klage hatte aufschiebende Wirkung, und gegen einen sofortigen Vollzug hätte das Unternehmen mit guter Aussicht auf Erfolg klagen können. Den Konzernstrategen aber war inzwischen klar geworden: Dann drohen Tumulte. Andererseits könnte der Schadensersatz versanden, wenn der Konzern gar keine Anstalten macht, wieder Strom zu produzieren. Es musste also ein offizielles Papier her, das klarmachte, dass Anfahren verboten ist.
Schließlich wird Bouffiers Antwort auch in der Klageschrift von RWE genüsslich zitiert. "Unmissverständlich" habe der Ministerpräsident widersprochen. "Angesichts dieser Androhung" habe RWE entschieden, Biblis B nicht wieder anzufahren. Auch Konkurrent Eon beruft sich in seiner Klageschrift auf Bouffiers Schreiben: "Isar 1 und Unterweser sind aus diesem Grund (. . .) nicht wieder ans Netz gegangen."
Wie gefordert haben E.on und RWE 2,2 Mrd. Euro Brennelementesteuer an den Fiskus gezahlt. Ob die Steuer rechtmäßig erhoben wird, müssen das Bundesverfassungsgericht und der EuGH erst noch entscheiden.
Sie vergaßen hinzuzufügen, das die Stromkonzerne die 2,5 Mrd Euro keineswegs großzügigerweise, freiwillig (wegen der schwazen Null ) bezahlt haben.Sie folgten einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes, der die Sonderbelastung für rechtmäßig erklärt hat.
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