Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
khh:
--- Zitat von: Christian Guhl am 14. November 2014, 12:53:01 ---... Wenn der Bonus nicht berücksichtigt wurde, lasse ich einfach die letzten Lastschriften zurückbuchen (Frist beachten) und schon habe ich mein Geld.
--- Ende Zitat ---
Und genau das wird aufgrund der 8-wöchigen Frist nicht mehr möglich sein (Beispiel Harris: 11. und vermutlich letzter zu zahlender Abschlag am 01.11.2014, Schlussrechnung -womöglich ohne Bonus- frühestens im Januar 2015 / spätestens bis 11.02.2015) !
khh:
--- Zitat von: Harris am 14. November 2014, 12:58:54 ---... wenn ich überweisen würde, fallen "Überweisungskosten" laut den AGB an, welche mir von Almado nicht kostenfrei angeboten wurden. ...
--- Ende Zitat ---
Hallo Harris,
zur vorstehenden Aussage sollten Sie die Überweisungsaufforderung von almado/365AG nochmals prüfen.
Bzgl. der rechtlichen Bewertung schätze ich (und hoffentlich auch das Gericht :-\) das ansonsten so wie Sie ein. Rein pragmatisch gesehen bleibt das aber ein "unnötiger Nebenkriegsschauplatz"!
Gruß, khh
Harris:
[EMail entfernt]
Da steht nichts davon, dass es kostenlos ist.
In den AGB steht dazu folgendes:
--- Zitat ---(2) Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde monatliche Abschlagszahlungen, die für das erste
Abrechnungsjahr nach Wahl des Energieversorgers auf Basis des vom Kunden oder vom jeweiligen
Netzbetreiber angegebenen Stromverbrauchs und des gewählten Tarifmodells ermittelt werden. Der
erste Abschlag wird nicht vor Lieferbeginn fällig. In den Folgejahren wird auf Basis des sich aus der
letzten Abrechnung ergebenden Stromverbrauchs der für die folgende Abrechnungsperiode zu
erwartende Stromverbrauch ermittelt und mit den dann gültigen Preisen bewertet. Die
Abschlagszahlungen werden auf die jährliche Abrechnung angerechnet und erfolgen i. d. R. monatlich.
Die Höhe der Abschlagszahlungen sowie die weiteren Fälligkeitszeitpunkte nach Versorgungsbeginn
werden dem Kunden mit der Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresverbrauchsabrechnung mitgeteilt.
Ändern sich gemäß Ziffer 8 (8) die Preise, so ist der Energieversorger berechtigt, die nach der
Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen entsprechend der Preisänderung anzupassen. Dieses
gilt gleichermaßen bei der Weitergabe der Änderung von Steuern, Abgaben und hoheitlichen
Belastungen nach Ziffer 8 (9). Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung, so ist der
Rechnungsbetrag bzw. die Abschlagszahlung per Überweisung oder Dauerauftrag zu den in der
Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresabrechnung mitgeteilten Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten.
Für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand ist der Energieversorger berechtigt, bei Zahlungen per
Überweisung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 EUR (brutto) pro Einzelüberweisung zu
berechnen.
--- Ende Zitat ---
Für mich bedeutet das, dass ich 2€ zusätzlich bezahlen soll. Das sehe ich nicht ein.
khh:
Die 365AG-AGB, auch die zu den verschiedenen Zeitpunkten verwendeten Versionen, sind mir bekannt.
Ebenso sind mir Überweisungsaufforderungen bekannt, wo inhaltlich für diesen Fall explizit auf die sonst
fällige Überweisungsgebühr "verzichtet" wurde.
Pragmatisch gesehen bleibe ich bei "unnötiger Nebenkriegsschauplatz" (wg. 2 € ::)), der evtl. den Bonusanspruch gefährdet. Zudem kann man einer ggf. berechneten Gebühr auch noch bei Abrechnungszugang widersprechen und nicht bezahlen!
Harris:
--- Zitat von: khh am 14. November 2014, 13:42:29 ---Die 365AG-AGB, auch die zu den verschiedenen Zeitpunkten verwendeten Versionen, sind mir bekannt.
Ebenso sind mir Überweisungsaufforderungen bekannt, wo inhaltlich für diesen Fall explizit auf die sonst
fällige Überweisungsgebühr "verzichtet" wurde.
--- Ende Zitat ---
Dies steht bei mir definitiv nicht drin.
--- Zitat von: khh am 14. November 2014, 13:42:29 ---Pragmatisch gesehen bleibe ich bei "unnötiger Nebenkriegsschauplatz" (wg. 2 € ::)), der evtl. den Bonusanspruch gefährdet. Zudem kann man einer ggf. berechneten Gebühr auch noch bei Abrechnungszugang widersprechen und nicht bezahlen!
--- Ende Zitat ---
Ich sehe meinen Bonusanspruch aktuell nicht gefährdet, da ich mir nichts zuschulden haben kommen lassen.
Ich warte jetzt die Klageschrift ab, dann werde ich wissen wo Almado meine Verfehlungen vermutet.
Vorher werde ich gegenüber Almado noch einmal klarstellen, dass ich bereit bin zur Zahlung. Das Sie mir lediglich darlegen sollen auf welchen Grundlagen Sie der Meinung sind, dass das alte Mandat ungültig sei und ein richtiges SEPA-Mandat vorlegen.
Nach Rücksprache mit meiner Bank heute wurde mir zugestimmt, dass das zugesendete SEPA-Mandat wohl keine rechtliche Relevanz hätte. Und überweisen und die Spielchen des Ladens mitspielen? Nein danke ^^.
Aber wiegesagt... erstmal die Klageschrift abwarten...
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