Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Didakt:
Der 12. Abschlag und andere Verfehlungen:
Die klammheimliche, zinslose Kreditbeschaffung der 365 AG zu Lasten der Haushaltskunden für den Zeitraum von mindestens 3 Monaten und auch ein Mehrfaches davon durch rechtsgrundlose Abschlagsforderungen und verzögerte Rechnungsstellungen.
Bei den Auseinandersetzungen der Kunden mit den 365 AG-Konsorten geht es neben der Geltendmachung von „vergessenen“ Bonusgutschriften hauptsächlich auch um die verspätete Rückzahlung, die Verrechnung und Aufrechnung von sich angesammelten viel zu hohen Guthaben/Restguthaben sowie die unterjährige Anpassung/Kürzung von Abschlagsberechnungen aufgrund von zu hoch angesetzten Abschlagsbeträgen und zu viel bezahlten Abschlägen.
Gemäß § 41 (2) EnWG dürfen Stromanbieter gegenüber ihren privaten Endkunden keine Abschlagszahlungen festsetzen, die sich nicht am Vorjahresverbrauch orientieren.
Wenn der Stromanbieter zur Abgeltung der voraussichtlich anfallenden Verbrauchskosten auf der Basis einer am Vorjahresverbrauch orientierten Verbrauchsprognose unter Anwendung des Teilers 11 vertragsgemäß 11 Abschlagszahlungen festgelegt hat und diese vom Kunden auch fristgerecht und vollständig entrichtet wurden, sind damit die unterjährig fälligen Verbrauchskosten vorbehaltlich der endgültigen Rechnungsstellung und daraus resultierender Nachzahlungen/Erstattungen als abgegolten zu betrachten (s. § 433 (2) BGB). Damit ist der Verbraucher seinen vertragstypischen Pflichten und somit der vollständigen Vertragserfüllung uneingeschränkt nachgekommen.
Ein 12. Abschlag, mit dem der Versorger in fragwürdiger Weise vorgibt, den tatsächlichen Verbrauch verrechnen zu wollen, steht ihm nicht zu. Diese verwerfliche Praxis bedeutet die Erzwingung einer Kreditgewährung, die sich allein schon aus wettbewerbsrechtlicher Sicht verbietet, da sich der Versorger gegenüber den Mitbewerbern – zulasten des Kunden – einen unlauteren Vorteil verschafft. Sie hat augenscheinlich in erster Linie den Zweck der Liquiditätsbeschaffung und -sicherung.
Wie hier im Forum ständig angeraten, gilt es auch in anderer Hinsicht, diesem Versorger in seinen fragwürdigen Handlungen durch gezielte Fristsetzungen für Rechnungsstellungen und die Rückzahlungen von Guthaben die notwendigen Grenzen aufzuzeigen, ihn in Verzug zu setzen, um danach ggf. mit gezielten Rechtsmitteln bzw. mittels der unverzüglich einzuschaltenden Schlichtungsstelle Energie, Berlin, gegen ihn vorzugehen.
In diesem Zusammenhang sei auch nochmals auf die einschlägigen Bestimmungen gemäß § 40 (3) und (4), § 41 (3) EnWG, § 286 (2) Nr. 2 und § 288 (1) BGB hingewiesen.
Harris:
Neuigkeiten an meiner Front:
Bei mir hätte Almado 01.11. den 11. Abschlag abbuchen müssen. Vorher gab es die Ankündigung, dass ich doch bitte ab sofort überweisen möge was ich nicht getan habe sondern auf Lastschrift bestanden habe.
Im weiteren Verlauf wurde die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet.
Heute kam von der Schlichtungsstelle ein Brief, dass eine Schlichtung nicht mehr möglich sei, da KLAGE erhoben wurde.
Ich fasse zusammen. Ich bin seit höchsten 13 Tagen überfällig und schon wird eine Klage eingereicht?!?
Auf welcher Grundlage soll die denn aufbauen?
khh:
--- Zitat von: Harris am 14. November 2014, 11:48:38 ---... Ich bin seit höchsten 13 Tagen überfällig und schon wird eine Klage eingereicht?!?
Auf welcher Grundlage soll die denn aufbauen?
--- Ende Zitat ---
Dazu kann ich mich nur wiederholen - Antwort 53:
--- Zitat von: khh am 03. November 2014, 21:15:00 ---[...]
Die Abschläge müssen bezahlt werden (sonst ist der Bonus futsch!). Die Zahlung per SEPA-Einzug bringt dem Kunden gegenüber einer Überweisung keine Vorteile. Was also soll der unnötige "Nebenkriegsschauplatz"?
Nicht zu zahlen ist ein 12. Abschlag, falls das gekaufte Strom-Paket bzw. der prognostizierte Verbrauch bereits mit 11 geleisteten Abschlägen bezahlt ist ...
--- Ende Zitat ---
Christian Guhl:
--- Zitat von: khh am 03. November 2014, 21:15:00 ---Die Zahlung per SEPA-Einzug bringt dem Kunden gegenüber einer Überweisung keine Vorteile.
--- Ende Zitat ---
Das sehe ich anders ! Wenn der Bonus nicht berücksichtigt wurde, lasse ich einfach die letzten Lastschriften zurückbuchen (Frist beachten) und schon habe ich mein Geld.
Harris:
Es mag ein Nebenkriegsschauplatz sein. Allerdings erfüllt Almado/365 seine Pflichten nicht.
Ich erfülle meine Pflichten. Das Geld liegt auf dem Konto zur Abbuchung bereit. Mehr kann man von mir laut AGB nicht fordern...
Abgesehen davon hält der Laden sich auch an andere Gesetze nicht. Ich werde jetzt die Klageschrift abwarten (eventuell hat ja jemand anderes das selbe Spiel schon durch (deswegen frage ich hier ^^)) und dann meine weiteren Schritte überlegen.
Ich habe Almado mehrfach darauf hingewiesen, dass ich bereit bin ich inhaltlich korrekte SEPA Formular auszufüllen. Was die von mir sonst noch erwarten ist mir schleierhaft. Ich werde jedoch nicht wissentlich ein falsches Formular unterzeichnen. Und wenn ich überweisen würde, fallen "Überweisungskosten" laut den AGB an, welche mir von Almado nicht kostenfrei angeboten wurden. Ich habe also die Wahl eine Strafgebühr für die Überweisung zu zahlen oder Lastschrift zu nutzen. Ich entscheide mich für letzteres. Auf diese Weise bin m.E. auch nicht ich in Verzug sondern Almado.
Die einzigen Bedenken die ich (ohne die Klageschrift gelesen zu haben) habe sind, dass Almado vor dem Urteil die Bordsteine hochklappt und zu macht. Dann würde ich (falls ich mir einen Anwalt hole) auf den Anwaltskosten sitzen bleiben...
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