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Autor Thema: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein  (Gelesen 65442 mal)

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Offline ramokap

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #15 am: 05. September 2014, 11:44:08 »
Ich habe heute schon eine Mail von der Schlichtungsstelle erhalten. Das Verfahren ist eröffnet und Almado hat jetzt 3 Wochen Zeit um zu antworten.

Ich erwarte wieder ein Blaaaaaa.. Blaaaaaaa von Almado.

Offline ramokap

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #16 am: 08. September 2014, 12:08:01 »
Schlichtung: Eine Antwort von Almado erhalten. Ich solle bitte, bitte die Forderungen für die letzten 2 Monate überweisen und ab dem 1.10. wäre dann eine Abbuchung möglich. Aha? Ich lach mich kaputt, damit hätte Almado wieder sein Ziel erreicht.
Bezüglich Bonus möchte sich Almado auch nicht richtig äußern. Eine Prüfung wäre erst nach Beendigung möglich.
Sollte ich jetzt überweisen?

Offline khh

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #17 am: 09. September 2014, 11:23:31 »
... Bezüglich Bonus möchte sich Almado auch nicht richtig äußern. Eine Prüfung wäre erst nach Beendigung möglich. ...

@ramokap,

das ist ja tatsächlich auch so ;) und daher u.a. den Bonus mit der Übermittlung des Schlusszählerstandes einfordern !

Gruß, khh
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Offline khh

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #18 am: 15. September 2014, 18:07:00 »
Der derzeit von der 365 AG & Co. verwendete Auftrag "SEPA Lastschriftmandat" lautet:
Zitat
Ich/wir ermächtige(n) die Gläubiger-Identifikationsnummer der Deutschen Bundesbank: DE34ZZZ00000117309,
Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die auf mein
Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Dieses Mandat erlischt automatisch bei Eingang der Vertragskündigung.

Die Formulierung "Dieses Mandat erlischt automatisch bei Eingang der Vertragskündigung." würde ich ändern in "Dieses Mandat erlischt automatisch zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung." !!!
« Letzte Änderung: 15. September 2014, 18:10:30 von khh »
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Offline Christian Guhl

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #19 am: 16. September 2014, 09:42:54 »
Die Formulierung "Dieses Mandat erlischt automatisch bei Eingang der Vertragskündigung." würde ich ändern in "Dieses Mandat erlischt automatisch zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung." !!!
Die Ermächtigung ist meistens ein Teil der AGB. Auf gar keinen Fall darf der Kunde in den AGB etwas eigenmächtig ändern ! Das würde dazu führen, dass die gesamten Geschäftsbedingungen zu einem Angebot des Kunden an den Versorger werden. Nimmt er dieses an, hat der Kunde auch eine event. unwirksame Preisänderungsklausel selbst angeboten und kann sich nicht mehr auf die Unwirksamkeit berufen.

Offline khh

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #20 am: 16. September 2014, 12:54:20 »
... Auf gar keinen Fall darf der Kunde in den AGB etwas eigenmächtig ändern ! Das würde dazu führen, dass die gesamten Geschäftsbedingungen zu einem Angebot des Kunden an den Versorger werden. Nimmt er dieses an, hat der Kunde auch eine event. unwirksame Preisänderungsklausel selbst angeboten und kann sich nicht mehr auf die Unwirksamkeit berufen.
[Unterstreichung/Hervorhebungen durch khh]

Hallo Christian Guhl,
haben Sie auch eine Quelle (Rechtsgrundlage oder Gerichtsurteil/e) für Ihre vorstehende Aussage? Mir sind derzeit nur folgende (für den Sachverhalt vielleicht nicht zutreffende :-\?) Ausführungen bekannt:
Zitat
AGB (Individualabrede)
Begriff und Bedeutung

Eine Individualabrede ist gegenüber einer AGB eine individuelle Vertragsabrede. Sie setzt ein gemeinsames Aushandeln der Vertragsbedingungen voraus.

Für das Aushandeln einer Vertragsbedingung ist erforderlich, dass der Verwendungsgegner die reale Chance erhaltet, den Inhalt der Klausel zu beeinflussen.
Beispiel: Enthält ein Vertragstext fünf Vertragsklauseln, wobei vier Klauseln einseitig gestellt worden sind und eine Klausel aushandelbar war und auch ausgehandelt worden ist, dann ist lediglich die ausgehandelte Klausel eine Individualvereinbarung. Die anderen Klauseln sind einseitig vorformuliert und daher AGB.

Eine Individualvereinbarung geht einer einseitig vorformulierten Vertragsbedingung (AGB) vor (§ 305b BGB).
[Quelle: www.jura-basic.de]

Wenn es sich bei dem separat erteilten SEPA-Lastschriftmandat nicht um eine "Individualabrede" sondern nach wie vor um AGB handelt, dann ist die vom Verwender vorgegebene Klausel "Dieses Mandat erlischt automatisch bei Eingang der Vertragskündigung." m.E. eine unangemessen Benachteiligung (§ 307 BGB) des Vertragspartners (z.B. müssen künftige pünktlich zu leistende Abschlagszahlungen selbst überwacht werden, möglicherweise fallen durch Überweisung höhere Kontoführungsgebühren bei der eigenen Bank an, etc.).

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 16. September 2014, 13:02:31 von khh »
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Offline EviSell

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #21 am: 16. September 2014, 13:02:30 »
... Auf gar keinen Fall darf der Kunde in den AGB etwas eigenmächtig ändern ! Das würde dazu führen, dass die gesamten Geschäftsbedingungen zu einem Angebot des Kunden an den Versorger werden. Nimmt er dieses an, hat der Kunde auch eine event. unwirksame Preisänderungsklausel selbst angeboten und kann sich nicht mehr auf die Unwirksamkeit berufen.
[Unterstreichung/Hervorhebungen durch khh]

Hallo Christian Guhl,
haben Sie auch eine Quelle (Rechtsgrundlage oder Gerichtsurteil/e) für Ihre vorstehende Aussage?
...

@khh,

dies ist hier nachlesbar: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,4372.0.html (einer der in Grundsatzfragen hochgepinnten Threads)
« Letzte Änderung: 16. September 2014, 13:07:40 von EviSell »
„Zwei Wahrheiten können sich nie widersprechen.“ - Galileo Galilei

„Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen.“ - Mahatma Gandhi

Offline khh

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #22 am: 16. September 2014, 13:18:42 »
@ EviSell, danke für den Hinweis.

Aber hätte eine solche (s.o.) Änderung des Kunden in dem separat verlangten/erteilten SEPA-Lastschriftmandat die in dem verlinkten Beitrag beschriebene Auswirkung bzgl. der gesamten AGB/Vertragsregelungen (ist die in Antwort #22 zitierte und hervorgehobene Aussage von 'jura-basic' also falsch) ?
« Letzte Änderung: 16. September 2014, 14:26:40 von khh »
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Offline bolli

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #23 am: 17. September 2014, 08:38:20 »
@khh

Christian Guhl schrieb
Die Ermächtigung ist meistens ein Teil der AGB. Auf gar keinen Fall darf der Kunde in den AGB etwas eigenmächtig ändern !
Dem ist also auf jeden Fall so, wie RR-E-ft zutreffend erläutert hat. Ob diese Klausel tatsächlich gegen § 307 BGB verstößt, ist meines Wissens bisher noch nicht gerichtlich entschieden, weshalb für den Kunden, der mit der manuellen Überweisung nicht einverstanden ist, eine Unsicherheit bleibt, ob die Gerichte im Klagefall dem folgen werden. Insofern würde ICH als Kunde gut überlegen, wie ich mich verhalte.

Aber selbst ein außerhalb der AGB in einem Energielieferauftrag angehängtes SEPA-Mandat könnte die von RR-E-ft aufgezeigten Folgen haben, da das Angebot ja nicht nur aus den AGB besteht sondern auch aus anderen Angebotsteilen, so z.B. den Preisbestandteilen. Bei einer einseitigen Änderung dieses Angebotes könnte es also auch durch eine SEPA-Änderung zu einem neuen Angebot durch den Verbraucher kommen, mit den von RR-E-ft aufgezeigten Folgen. Selbst wenn ich die Versorger-AGB nicht "angetastet" habe. Insofern wäre ich da vorsichtig. Wir wissen, dass dieser Versorger in bestimmten Dingen durchaus klagewillig ist (vor allem, wenn er sich im Recht wähnt). Da würde ich möglicherweise lieber das Überweisungsrisiko eingehen, wenn ich denn schon bei ihm abgeschlossen habe.

Übrigens das Zitat aus Jura-Basic geht von einer anderen Konstellation aus: Hier wird zunächst ausgehandelt, was auszuhandeln ist (also z.B. der Preis beim Stromvertrag durch Eingabe der PLZ) und dann kommt das Angebot mit den AGB. Dabei ist dann der Preis individual und die AGB sind (möglicherweise) fest. Wenn Sie dann ein Gegenangebot machen, könnte es sein, dass auch die AGB durch ihr Gegenangebot individual werden. Vielleicht würde der Versorger sogar eine Änderung der AGB im Bereich des SEPA-Mandats annehmen und dann hätten Sie Pech gehabt.

Offline ramokap

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #24 am: 07. Oktober 2014, 10:46:29 »
Hallo zusammen,

die Schlichtung läuft und die Almado Energy hat mich wieder überrascht. Die letzten 3 Abschläge wurden ohne Ankündigung abgebucht. Die Schlichtung spielt also für diesen Verein keine Rolle, denn meine Antwort steht noch aus und eigentlich hatte Almado vorgeschlagen, dass ich überweisen soll. Ihr könnt euch vorstellen was ich gemacht habe? >>> Rücklastschrift, denn die Abbuchung kann ich nicht zuordnen.:)))
Jetzt werde ich der Schlichtung schreiben, dass eine Abbuchung nur möglich ist, wenn es von der Almado Energy angekündigt wird, denn ich muss sicherstellen, dass mein Konto gedeckt ist.
Übrigens: das gleiche Spielchen versuchen die auch bei meiner Schwägerin und hier haben wir auch nicht überwiesen.
So langsam macht es Spass:)))
Also mein Rat: nicht überweisen, sondern die Schlichtung einschalten!!!!
Grüße
ramokap

Offline khh

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #25 am: 07. Oktober 2014, 12:12:45 »
... die Almado Energy hat mich wieder überrascht. Die letzten 3 Abschläge wurden ohne Ankündigung abgebucht. ... Ihr könnt euch vorstellen was ich gemacht habe? >>> Rücklastschrift, denn die Abbuchung kann ich nicht zuordnen. ;D
Jetzt werde ich der Schlichtung schreiben, dass eine Abbuchung nur möglich ist, wenn es von der Almado Energy angekündigt wird, denn ich muss sicherstellen, dass mein Konto gedeckt ist.

Hm, verhält sich Almado mit dieser Abbuchung denn jetzt nicht vertragskonform, so wie Sie es doch
mehrfach verlangt haben?

Übrigens, aus einer Rücklastschrift ist m.E. schon ersichtlich, ob dieses 'mangels Deckung' oder 'wegen Widerspruch' erfolgte.

Nun gut, hoffen wir mal, dass die SE alles in Ihrem Sinne bewertet und Sie Ihren Bonusanspruch nicht selbst gefährden. :-\
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Offline bolli

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #26 am: 08. Oktober 2014, 10:20:30 »
Hallo zusammen,

die Schlichtung läuft und die Almado Energy hat mich wieder überrascht. Die letzten 3 Abschläge wurden ohne Ankündigung abgebucht. Die Schlichtung spielt also für diesen Verein keine Rolle, denn meine Antwort steht noch aus und eigentlich hatte Almado vorgeschlagen, dass ich überweisen soll. Ihr könnt euch vorstellen was ich gemacht habe? >>> Rücklastschrift, denn die Abbuchung kann ich nicht zuordnen.:)))
Ich weiss nicht, was Sie wollen. SIe haben doch geschrieben
...der Abschlag von 91€ ist immer noch nicht abgebucht. Bitte unverzüglich abbuchen.
Die Einzugsermächtigung liegt ihnen vor
, dass habe ich ihnen am 21.8.2014 mitgeteilt.
Falls ich bis zum 01.09.2014 keine Antwort von ihnen erhalte, werde ich meine Rechtschutzversicherung incl.
Schlichtungsstelle einschalten.
(Fett-Formatierung von mir)

und das war doch wohl auch ihr Schlichtungsbegehren.

Jetzt werde ich der Schlichtung schreiben, dass eine Abbuchung nur möglich ist, wenn es von der Almado Energy angekündigt wird, denn ich muss sicherstellen, dass mein Konto gedeckt ist.
Da Sie doch selbst eine Abbuchung gefordert haben (wie es auch vertraglich vereinbart ist) und Sie nicht manuell überwiesen haben, haben Sie damit zu rechnen, dass abgebucht wird. Das dafür eine Deckung vorhanden sein muss, steht auf dem SEPA-Formular bzw. auf den früheren Einzugsermächtigungen. Insofern scheint ihr Verhalten ein wenig widersprüchlich und scheint von dem Gedanken getragen, gewisse Überzahlungen zu vermeiden, was zwar verständlich ist, aus rechtlicher Sicht aber problematisch ist.

Offline khh

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #27 am: 08. Oktober 2014, 11:35:50 »
... Insofern scheint ihr Verhalten ein wenig widersprüchlich und scheint von dem Gedanken getragen, gewisse Überzahlungen zu vermeiden, was zwar verständlich ist, aus rechtlicher Sicht aber problematisch ist.

MMn nicht nur "ein wenig widersprüchlich". Und mit 11 Abschläge à 91 Euro wird es keine Überzahlungen geben, denn der Paketpreis ist (unabhängig vom Verbrauch) mindestens zu bezahlen!

Zudem gilt Ziff. 9 der Almado-AGB:
Zitat
(3) Die Verrechnung des Bonus mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist unzulässig.

Letzteres scheinen die Gedanken zu sein, oder?
« Letzte Änderung: 08. Oktober 2014, 11:42:45 von khh »
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Offline ramokap

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #28 am: 10. Oktober 2014, 16:08:36 »
Ist doch klar, was ich möchte.
Ich möchte nicht zulassen, dass diese Bande macht was es will und mich und andere in die Irre führt.
Ich hätte kein Problem mit dem Bankeinzug, wenn nicht Almado selbst über die Schlichtung gebeten hätte ich möge die 182€ überweisen und ab dem 01.10.2014 würden sie dann wie gewohnt, also 91€ abbuchen. Aber ohne weitere Hinweise und ohne Antwort von mir, ist die Gesamtsumme abgebucht worden. Die müssen doch die Schlichtung ernst nehmen und wenigstens auf meine Antwort warten oder?
Ich habe der Schlichtung geschrieben, dass ich selbstverständlich eine Abbuchung der Gesamtsumme akzeptiere, aber nur nach Ankündigung von Almado. Von der Abbuchung habe ich nicht berichtet.
Im Prinzip ist es besser wenn Almado so spät wie möglich abbucht, denn dann habe ich noch die 8 Wochenfrist für die Rückbuchung.

Offline khh

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #29 am: 10. Oktober 2014, 20:27:58 »
... ist es besser wenn Almado so spät wie möglich abbucht, denn dann habe ich noch die 8 Wochenfrist für die Rückbuchung.

Ja, das möchten Sie augenscheinlich für den Fall einer nicht korrekten Schlussrechnung wahrnehmen ;).
Realistisch ist das aber nicht, denn almado/365 AG dürfte die Abrechnung kaum wesentlich vor Ablauf der gesetzlichen 6-Wochenfrist zustellen. Die letzte Abbuchung wird zu dem Zeitpunkt im Regelfall deutlich länger
als 8 Wochen zurückliegen.
Warum also die kürzlich erfolgte Rückbuchung der letzten Lastschrift, was womöglich als Zahlungsunregelmäßigkeit ausgelegt werden könnte und dann das Risiko einer berechtigten Bonusverweigerung beinhalten würde ??? ?   
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