Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)

Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein

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RR-E-ft:
Ein Schlichtungsverfahren ist erst zulässig, wenn der Lieferant einer Verbraucherbeschwerde iSd. § 111a EnWG nicht abgeholfen hat.

Didakt:
@ Core2max,

Ihre Ausführungen sind mir unverständlich. Wenn Sie bislang folgerichtig gehandelt und die SE entsprechend informiert haben, müsste die SE m. E. Ihren Schlichtungsantrag jetzt annehmen.

Der Sachverhalt aus meiner Sicht: Ihr Vertrag endete am 30.11.2014. Sie haben u. a. Ihrem Altversorger eine Zählerstandsmitteilung nach meiner Vorlage übersandt und darin unter Fristsetzung die Erstellung einer korrekten Schlussrechnung unter Berücksichtigung der Verrechnung und ggf. die Auszahlung des Ihnen zu gewährenden Bonus bzw. Ihres  Guthabens eingefordert sowie bei fruchtlosem Verlauf die Einschaltung der SE angedroht. Dieser Forderung ist der Versorger nicht nachgekommen. Er befindet sich im Verzug. Damit ist die Voraussetzung für die Einschaltung der SE gegeben. Dass Sie damit gleichzeitig auch noch Ihren Widerspruch gegen die unkorrekte Rechnungsstellung verbinden können, steht auf einem anderen Blatt. Mir scheint, dass es hier an der entsprechenden Artikulierung mangelt. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren! :D

Core2max:
@Didakt

Korrekt ich bin genauso vorgegangen. Das Schreiben der Zählerstandsmitteilung mit der Fristetzung und der Forderung Guthabenüberweisung liegen der SE vor

RR-E-ft:
§ 111a EnWG


--- Zitat ---Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzesbuchs (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b hinzuweisen.
--- Ende Zitat ---

Core2max:
Also wie verstehe ich das jetzt ? Mein Verbraucherbeschwerde liegt mit dem Schreiben das ich basierend auf den o.g Vorlagen (danke nochmals) bereits vor, korrekt ?
Wieso streikt dann die SE ?

Edit: Jetzt wird es lustig : gerade eben Anruf aus Köln !! Nummer kannte ich nicht , Immergrün ist dran und der Mitarbeiter sagt mir das es um die Schlussrechnung geht. Die Rechnung beinhalte keinen Bonus da an meinem Adresse ein Gewerbe geführt wird. Aha! Mann wolle mir aber ein Angebot machen! Auf meine Nachfrage woher man denn diese Information hätte sagte man mir eine Google Suche hätte das ergeben !. Cool. Dumm nur das das Kleingewerbe das ich hier mal hatte bereits seit 5 Jahren geschlossen ist. Das gibt Google so einfach halt nicht her. Diese Vorgehen ist ja schon sehr interessant. Jetzt kommt sicher bald eine Aufforderung das ich ich beweisen soll das es keine Gewerbe gibt? Meiner Meinung nach muss ich doch dies garnicht bringen oder? Quasi wirft man mir ja hier eine "arglistige Täushung " vor ...

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