Energiepreis-Protest > 365 AG (vormals almado AG)
Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
khh:
Ist dem Vergleichsvorschlag womöglich (tendenziell) zu entnehmen, wie das Gericht den Sachverhalt bewertet ?
Vllt. sollten Sie sich jetzt doch besser anwaltlich beraten und vertreten lassen, bevor es ganz "in die Hose" geht
(auch bzgl. eines -per Widerklage geltend zu machenden?- Bonusanspruchs) ??
Harris:
--- Zitat von: khh am 07. Januar 2015, 13:54:00 ---Ist dem Vergleichsvorschlag womöglich (tendenziell) zu entnehmen, wie das Gericht den Sachverhalt bewertet ?
Vllt. sollten Sie sich jetzt doch besser anwaltlich beraten und vertreten lassen, bevor es ganz "in die Hose" geht
(auch bzgl. eines -per Widerklage geltend zu machenden?- Bonusanspruchs) ??
--- Ende Zitat ---
Der Vergleichsvorschlag besteht genau aus diesen 3 Punkten. Eine Begründung des Vorschlages o.ä. gibt es nicht.
Ich habe nun fast 3 Wochen Zeit eine Stellungnahme einzureichen. Dies werde ich tun. Darüberhinaus werde ich nachfragen ob eine Akteneinsicht möglich ist um etwaige weitere Korrespondenz der Klägerseite zu erhalten. Grundsätzlich gehe ich jedoch weiterhin davon aus, dass meine Klageerwiderung ausreichend ausführlich, begründet und mit Nachweisen belegt war.
Edit: Ergänzend dazu:
Aus Punkt 1 dürften keine neuen Forderungen entstehen. Der Abschlag wurde ja bereits vor dem 06.12. überwiesen. [Edit2: Zumindest kann ich mir nicht vorstellen, dass das Gericht eine doppelte Bezahlung in diesem Punkt verlangt]
Punkt 2 könnte brenzlig werden, für den Fall das hierdurch der Bonus verloren geht.
Punkt 3 wäre verkraftbar.
Didakt:
--- Zitat von: khh am 05. Januar 2015, 18:40:18 ---Das wurde hier im Forum in verschiedenen 365AG-Threads doch schon zigmal angesprochen!
Wenden Sie sich per PM an den User Didakt, er wird sein bewährtes Musterschreiben sicherlich zur Verfügung stellen, wobei die "Besonderheiten" aufgrund Ihres anhängigen Verfahrens zu berücksichtigen sind.
--- Ende Zitat ---
@ Harris
nachr. @ khh
Erledigt, siehe E-Mail-Eingang.
Core2max:
Die Schlichtungsstelle hat die Schlichtung abgelehnt da ich versäumt habe eine Verbraucher Beschwerde bei Immergrün einzulegen.Habe ich einen Schritt vergessen?
Gesendet von meinem XT1052 mit Tapatalk
khh:
--- Zitat von: Core2max am 09. Januar 2015, 12:08:32 ---... Habe ich einen Schritt vergessen?
--- Ende Zitat ---
Anscheinend die Beschwerde bei immergrün/365 AG ?
Die Einschaltung der Schlichtungsstelle ist erst zulässig nach fruchtlosem Ablauf der 4-wöchigen "Abhilfefrist"
(siehe Verfahrensordnung der SE oder §§ 111a und b EnWG) !
Nachtrag:
Hatten Sie die Bonusgutschrift bereits explizit mit der Zählerstandsübermittlung eigefordert (Muster von Didakt)?
Falls ja: Liegt das Schreiben der Schlichtungsstelle in Kopie vor? Falls ebenfalls zutreffend, würde ich mit der SE (telefonisch?) klären, warum das Schlichtungsverfahren dann nicht sofort eröffnet wird!
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