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Autor Thema: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein  (Gelesen 65776 mal)

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Offline ramokap

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Hallo zusammen,
ich habe rechtzeitig gekündigt und auch die Bestätigung für Ende Nov. 2014 erhalten.
Vor einem Montag eine Mail, dass ich wegen der Kündigung als Selbstzahler eingestuft werde. Ich habe widersprochen, habe aber letzte Woche eine Mahnung (Zahlungserinnerung) erhalten, weil mein Konto ein negatives Saldo aufweist.
Ein Sepa Mandat haben die von mir erhalten.
Ich denke, hier möchte man wieder eine Kündigung konstruieren , denn meine Vorauszahlungen übersteigen schon mein Verbrauch. Ziel ist es wie immer den Bonus nicht zuzahlen. Die AGB von Nov. 2013 haben die mir offensichtlich nie geschickt. Kann ich die irgendwo finden.
Ich möchte ungern überweisen, weil ich davon ausgehe das dieser Laden bald pleite ist.
Kann sich Almado auf die AGB berufen, wenn ich nicht zahle?
Vielen Dank und Grüße
ramokap

(Edit DieAdmin: Threadtitel geändert)
« Letzte Änderung: 23. August 2014, 09:53:31 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: 365AG (almado) versucht weiter Geld einzutreiben. Bald pleite?
« Antwort #1 am: 22. August 2014, 12:36:48 »
Dieser Thread sollte mit "Nach Vertragskündigung stellt 365 AG Abschlagsabbuchungen ein" o.ä.
überschrieben sein.

Im Eröffnungsbeitrag werden außerdem zwei weitere Punkte angesprochen:
1. Zu welchem Zeitpunkt muss Verbrauchern die Kenntnisnahme der AGB ermöglicht werden
und wie wird das von den Versorgern in der heutigen Praxis gewährleistet ?
2. Wie sollte man sich als Verbraucher gegen zu hohe Abschlagsforderungen mancher Versorger
richtig und erfolgreich wehren ?

Alle drei Themen wurden im Forum bereits mehrfach und sehr ausführlich abgehandelt
(manchmal kann die Verwendung der Funktion "Suche" da schon weiterhelfen) ! 
 
« Letzte Änderung: 22. August 2014, 12:41:47 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline ramokap

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Re: 365AG (almado) versucht weiter Geld einzutreiben. Bald pleite?
« Antwort #2 am: 22. August 2014, 17:02:05 »
@khh

Die Suche habe ich schon benutzt. Meine Frage ist doch einfach, soll ich die Abschläge überweisen oder nicht? Wo finde ich die AGB von Okt 2013?
Oder lieber meine Rechtschutzversicherung einschalten. Ist doch etwas verfrüht oder?
@khh eine klare Antwort auf meine Fragen konnte ich hier nicht finden.

Offline Didakt

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Re: 365AG (almado) versucht weiter Geld einzutreiben. Bald pleite?
« Antwort #3 am: 22. August 2014, 17:36:12 »
@khh

Die Suche habe ich schon benutzt. Meine Frage ist doch einfach, soll ich die Abschläge überweisen oder nicht? Wo finde ich die AGB von Okt 2013?
Oder lieber meine Rechtschutzversicherung einschalten. Ist doch etwas verfrüht oder?
@khh eine klare Antwort auf meine Fragen konnte ich hier nicht finden.

Die Antwort von @ khh finden Sie hier sinngemäß.

Offline khh

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Re: 365AG (almado) versucht weiter Geld einzutreiben. Bald pleite?
« Antwort #4 am: 22. August 2014, 18:01:48 »
@ramokap,

Ihre Fragen sind zwar einfach, aber nicht die Antworten, da diese vom Ergebnis einer vorherigen Prüfung der Gegebenheiten abhängig sind.

Ich versuch es mal zu der Frage "Wo finde ich die AGB von Okt 2013?":
Der Vertrag wurde sicherlich Online abgeschlossen. Bei Vergleichsportalen sind die AGB bei den "Details zum Vertrag" verlinkt, damit einsehbar und auch reproduzierbar/speicherbar (die Anforderungen des § 305 BGB bzgl. einer wirksamen Einbeziehung der AGB in das Vertragsverhältnis wären damit erfüllt). In der Auftragserteilung haben Sie sicherlich Ihr Einverständnis zur Geltung der AGB erklärt.
Nach Auftragserteilung erhält man bspw. von Verivox umgehend eine Email mit der Bestätigung über die Auftragserteilung, der als Anlage die für den Vertrag geltende AGB des Versorgers beigefügt ist.

Zum Punkt (möglicherweise zu hohe) Abschläge, habe ich gerade vor gut vier Stunden in einem anderen Thread geschrieben:
... hätten Sie ... mit einem glaubhaften Nachweis (z.B. Foto des Zählers) verlangen können, dass der mtl. Abschlag herabgesetzt wird, weil Ihr Verbrauch tatsächlich deutlich niedriger ist, als ursprünglich Ihrerseits angenommen  - oder vom Netzbetreiber prognostiziert -  wurde (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 3).
Wenn der Versorger sich auf eine Abschlagsreduzierung nicht einlässt, kann man sich ggf. an den zuständigen Netzbetreiber wenden.

Ob Sie Ihre Abschläge ab sofort selbst überweisen sollen oder nicht und wie man reagieren kann, ist vom Prüfungsergebnis verschiedener Gegebenheiten abhängig. Dazu stehe ich bis 19:30 h oder morgen 10 - 12 h
zu meinem PM-Angebot.

Gruß, khh
 
« Letzte Änderung: 22. August 2014, 19:32:21 von khh »
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Offline khh

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@ramokap,

sind Sie meinem vorstehenden Hinweis nachgegangen und haben Sie die bei Ihrer Auftragserteilung von
almado-ENERGY verwendete und damit für Ihren Vertrag weiterhin geltende AGB inzwischen gefunden?

Wenn ja, ist inhaltlich der besagten AGB  - wie in der aktuellen AGB von almado/365 AG -  in Ziff. 10 Abs. 2 bestimmt - Zitat
"Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen." ?

Das ist der (wichtigste) zunächst zu prüfende Punkt, um zu Ihrer Frage "soll ich die Abschläge überweisen oder nicht?" überhaupt eine erste (u.U. vorläufige) Aussage treffen zu können  -  eine andere Vorgehensweise wäre fahrlässig und für Sie nicht wirklich hilfreich !

Gruß, khh


Edit:  Noch eine Verständnis-Frage zu
... denn meine Vorauszahlungen übersteigen schon mein Verbrauch. ...
Welchen Tarif haben Sie abgeschlossen? Um welchen Betrag ca. übersteigen denn die bisher geleisteten "Vorauszahlungen" Ihren Verbrauch und was ist die Ursache (von vornherein zu hohe Abschläge oder eine Verbrauchsreduzierung)?
 
« Letzte Änderung: 23. August 2014, 23:46:01 von khh »
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Offline winwood

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Almado informiert aber nicht, sondern es wird EWD Inkasso eingeschaltet!

Offline khh

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Almado informiert aber nicht, sondern es wird EWD Inkasso eingeschaltet!

Der Eröffnungsbeitrag von @ramokap besagt aber:
... Vor einem Montag eine Mail, dass ich wegen der Kündigung als Selbstzahler eingestuft werde. ...
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline ramokap

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@khh: ich habe nochmal meine Mails geprüft. Ich habe den Vertrag direkt bei almado abgeschlossen und finde keine AGB. In der Zahlungserinnerung steht eine Frist bis zum 25.8.14.
 Meine Mail an Almado:
bitte meine Zahlung ab dem 02.07.2014 anpassen.
Ich habe bisher nur 1757 kw verbraucht. (Paket 4200kwh, 23,91 Cent)
Da ich schon 637€ gezahlt habe, sind 20€ mehr als ausreichend.
Bitte ab dem 02.07.2014 anpassen und kurz bestätigen."
Natürlich keine Antwort.
@khh ab wann heute erreichbar?
Danke und Grüße

Offline khh

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Meine Mail an Almado: bitte meine Zahlung ab dem 02.07.2014 anpassen.
Ich habe bisher nur 1757 kw verbraucht. (Paket 4200kwh, 23,91 Cent).
Da ich schon 637€ gezahlt habe, sind 20€ mehr als ausreichend.
Bitte ab dem 02.07.2014 anpassen und kurz bestätigen." Natürlich keine Antwort.

@ramokap,

Tja, mit der Mail haben Sie almado/365 AG womöglich eine "Steilvorlage" zur Bonusverweigerung wg. Zahlungsunregelmäßigkeiten gegeben:
Bei einem Paket-Tarif ist mindestens der Paketpreis, in Ihrem Fall rd. 1.004 € (sofern kein Grundpreis) und somit bei 11 Abschlägen mtl. 91 €, zu zahlen. Ein Minderverbrauch wird NICHT vergütet.
Lese ich Ihren Beitrag richtig, dass derzeit die fälligen Abschläge Juli und August nicht bezahlt sind ?

Heute bin ich zu erreichen !

Gruß, khh


   

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Offline ramokap

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #10 am: 25. August 2014, 12:39:24 »
@KHH Danke für die Informationen:
ich habe vorhin diese Mail abgeschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
der Abschlag von 91€ ist immer noch nicht abgebucht. Bitte unverzüglich abbuchen.
Die Einzugsermächtigung liegt ihnen vor, dass habe ich ihnen am 21.8.2014 mitgeteilt.
Falls ich bis zum 01.09.2014 keine Antwort von ihnen erhalte, werde ich meine Rechtschutzversicherung incl.
Schlichtungsstelle einschalten.

Grüße
ramaokap
PS. Weitere Berichte folgen.

Offline khh

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #11 am: 25. August 2014, 13:54:31 »
In einem solchen „Fall“ gibt es zwei Möglichkeiten: 1. das „Spielchen“ von almado/365 AG mitmachen und nach Aufforderung selbst überweisen, oder 2. auf die Abschlagsabbuchung per SEPA-Mandat bestehen.

Als Betroffener würde ich folgendermaßen verfahren:

1. Im ersten Vertragsjahr würde ich pünktlich selbst überweisen, um keinen „Nebenkriegsschauplatz“ zu eröffnen, der nicht zielführend ist. Schließlich geht es vorrangig darum, den Vertrag zum Ende des 1. Liefergahres zu beenden und den vollen Bonus zu kassieren.
Wer sich die Arbeit machen will, kann almado ja per Einschreiben-Einwurf mitteilen, dass die Überweisung „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ erfolgt und dass eine Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de geht, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen die Wiederaufnahme der Lastschriftabbuchung bestätigt und praktiziert wird.

2. Befindet sich der Vertrag bereits in einem Folgejahr, würde ich NICHT selbst überweisen und vom Versorger per Einschreiben-Einwurf verlangen, dass von dem von mir gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG gewählte SEPA-Lastschriftverfahren Gebrauch gemacht wird (soll der Laden das Vertragsverhältnis doch gerne selbst vorzeitig kündigen).
Begründen würde ich diese Forderung mit der vorgenannten EnWG-Bestimmung sowie damit, dass allein almado sich gemäß § 293 BGB als Gläubiger in Annahmeverzug befindet, weil das erteilte SEPA-Mandat mit der Kündigung des Vertrages NICHT widerrufen wurde. Als Schuldner der Abschlagsforderungen hat man almado auch keinen Anlass gegeben (bspw. durch Nichteinlösung einer Lastschrift), eine andere Zahlungsart zu verlangen (vgl. § 297 BGB).
Außerdem würde ich die Wirksamkeit der in der maßgeblichen AGB ggf. enthaltenen in Antwort #5 zitierten Klausel bestreiten und mich auf § 305c Abs. 1 BGB (überraschende AGB-Klausel) und § 307 BGB (unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des AGB-Verwenders) berufen.
Und selbstverständlich würde ich ankündigen, dass eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. erfolgt, falls Mahnungen kommen oder mit einem Inkasso-Dienstleister gedroht wird.

Aber wie gehabt: Jeder muss für sich selbst entscheiden, wie man einen solchen Fall händeln will ! 
« Letzte Änderung: 25. August 2014, 16:33:11 von khh »
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Offline ramokap

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #12 am: 27. August 2014, 16:09:58 »
Heute habe ich eine Mail von der Verbraucherzentralle NRW in Düsseldorf erhalten! Meine Unterlagen habe ich schon abgeschickt.
Die Verbraucherzentrale strebt eine Klage an.

@KHH: meine Alternativen!
-Wer eine Rechtschutzversicherung hat, sollte nicht überweisen und auf sein Recht pochen. Der Laden könnte jeder Zeit pleite gehen.
- Wer keine hat, kann zahlen.
 


(Edit DieAdmin: Email-Text gelöscht]
« Letzte Änderung: 27. August 2014, 16:13:53 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #13 am: 27. August 2014, 16:36:37 »
@KHH: meine Alternativen! ...

@ ramokap,

OK, meinerseits keine Einwände ;), jede/r so, wie man es in eigener Sache für richtig hält !

Und wenn die VZ NRW zu diesem Sachverhalt tätig wird, dann ist das sehr zu begrüßen :).

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 27. August 2014, 17:24:54 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline ramokap

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #14 am: 04. September 2014, 11:24:44 »
Nachdem ich zwei weitere sinnlose Schreiben von diesen Hobbyanwälten erhalten habe, habe ich heute ein Beschwerdeverfahren eingeleitet. Meine Rechtschutzversicherung wartet auch schon:))))
Noch mal mein Rat!!!!!!!!!!!!!!
Bitte nicht überweisen, dieser Laden ist bald pleite. Leider haben die schon genug abgezockt.

Übrigens: meine Schwägerin hat auch eine Mahnung erhalten. Bei ihr werden wir auch nicht überweisen.

Grüße
ramokap

 

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